1085/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 988/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Etappenplan Bundesbauten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Etappenplan des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten zur Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGStG), welcher auch unter Nutzung der von der ÖAR (Österreichische
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) mitentwickelten Checkliste erstellt worden
ist, liegt seit März 2006 vor. Eine Übermittlung des Etappenplans zur Abnahme ist
gesetzlich nicht vorgesehen.

Zu Frage 2:

Der Etappenplan des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten liegt bei.


Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

BGStG

Etappenplan Bundesbauten (gem. §8,Abs. 2)

Teilbereich
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

BMaA, Abt. VI.4

Dipl.-Ing. Klaus Peter Pribahsnik                                                             Stand: März 2006


Präambel

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) bekennt sich vollinhaltlich zu seinen aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG entstehenden Verpflichtungen.

Auf Grund der Art der durch das BMaA zu erbringenden Dienstleistungen ist je- doch der Kreis jener Personen, welche zur Inanspruchnahme dieser Dienstleis-tungen berechtigt sind ("Kunden"), im Vergleich zu anderen Bundesdienststellen ein besonders geringer. Im BMaA existieren lediglich zwei Dienststellen mit all-gemeinem "Kundenverkehr".

Beide Dienststellen befinden sich im Erdgeschoß des generalsanierten und erst im Jahr 2005 bezogenen Amtsgebäudes Minoritenplatz 8/Herrengasse 11 (MP8/HG11). Auf die dort gegebene Situation in Bezug auf Barrierefreiheit wird weiter unten eingegangen.

Personen, die sich zu dienstlichen Besprechungen in den Amtsräumen des BMaA einfinden, werden nicht den oben definierten "Kunden" zugerechnet.

Die Dienststellen des BMaA sind derzeit (Stand: März 2006) in den Amtsgebäu-den Minoritenplatz 8/Herrengasse 11 (MP8/HG11), Herrengasse 13 (HG13), Bankgasse 9 (BAN), Hofburg - Heldenplatz 1 (KonfZ) und Donau-City-Straße 6 (ÖV Wien) untergebracht. Das BMaA steht nunmehr vor der letzten Phase der Übersiedlung in seine neuen Amtsgebäude MP8/HG11 und HG13. Diese wird vor-aussichtlich Ende 2006 abgeschlossen sein. Die derzeit noch genutzten Bereiche BAN und KonfZ, welche den geltenden gesetzlichen Vorgaben nur sehr einge-schränkt entsprechen, werden noch im Laufe des Jahres 2006 aufgegeben wer-den.

Die neuen Amtsgebäude MP8/HG11 und HG13 sind bis auf wenige kleine Berei-che im Zuge der Generalsanierung behindertengerecht ausgestaltet worden. Ex-terne Personen, die sich zu dienstlichen Besprechungen in den gesicherten "inne-ren" Bereichen dieser Amtsgebäude aufhalten, sind daher nicht beeinträchtigt. Lediglich die weiter oben erwähnten, über Seiteneingänge in der Leopold-Figlgasse erreichbaren Dienststellen mit "Kundenverkehr", das sog. Legalisie-rungsbüro und der Kurierdienst, sind nicht barrierefrei zugänglich. Die Barriere, insbesondere für gehbehinderte Personen, besteht in den dort eingebauten Stu-fen.

Aufgrund der historischen Bausubstanz und der damit verbundenen Not-wendigkeit der Berücksichtigung von Denkmalschutz-Aspekten ist eine bauliche Umgestaltung nur nach Zustimmung des Gebäudeeigentümers und nach positivem Abschluss der vorgeschriebenen Bewilligungsverfah-ren realisierbar.

Mögliche organisatorische Lösungen scheiden entweder wegen der im Gesetz ge-forderten Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von baulichen Anlagen ohne fremde Hilfe (Definition der Barrierefreiheit im § 6, Abs. 5) oder wegen schwerwiegender Eingriffe in das bmaa-eigene Sicherheitskonzept aus.

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