1086/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.08.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 19. Juni
2007 unter der Nr. 1015/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringung ressortfremder
Personen im
Ministerium" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ressortfremde
mit büro- und sekretariatsmäßiger Ausstattung im Sinne der
Einleitung
zu
gegenständlicher Anfrage wurden im Bundesministerium für
europäische und
internationale Angelegenheiten nicht
untergebracht.
Eine Unterbringung
Ressortfremder im Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten erfolgt nur dann, wenn diese im Auftrag bzw. im
Interesse des Ressorts tätig werden,
wie beispielsweise die Arbeitsmedizinerin, Organe
der Buchhaltungsagentur, der Betreiber der Betriebskantine,
Angehörige der
Sicherheitswache bzw. private
Sicherheitsdienste oder gebäudetechnische Betreuung.
Eine temporäre Unterbringung
Ressortfremder erfolgt weiters, wenn dazu eine
gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa
bei Prüforganen des Rechnungshofes oder
im Falle des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Die
Unterbringung erfolgt in
diesen Fällen unentgeltlich.
Zu Frage 5:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
gedenkt
auch weiterhin, den
in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 genannten ressortfremden
Personen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.