1086/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.08.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 1015/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringung ressortfremder Personen im
Ministerium" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ressortfremde mit büro- und sekretariatsmäßiger Ausstattung im Sinne der Einleitung
zu gegenständlicher Anfrage wurden im Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten nicht untergebracht.

Eine Unterbringung Ressortfremder im Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten erfolgt nur dann, wenn diese im Auftrag bzw. im
Interesse des Ressorts tätig werden, wie beispielsweise die Arbeitsmedizinerin, Organe
der Buchhaltungsagentur, der Betreiber der Betriebskantine, Angehörige der
Sicherheitswache bzw. private Sicherheitsdienste oder gebäudetechnische Betreuung.

 


Eine temporäre Unterbringung Ressortfremder erfolgt weiters, wenn dazu eine
gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa bei Prüforganen des Rechnungshofes oder
im Falle des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Die Unterbringung erfolgt in
diesen Fällen unentgeltlich.

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gedenkt
auch weiterhin, den in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 genannten ressortfremden
Personen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.