1088/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0102-I/A/3/2007

Wien, am      16. August 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1028/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Nachstehend eine Auflistung der in Österreich auf Grund des LMSVG im Jahr 2006 kontrollierten Betriebe:

Burgenland: 1.352, Kärnten: 4.581, Niederösterreich: 6.734, Oberösterreich: 9.060, Salzburg: 1.027, Steiermark: 3.488, Tirol: 4.116, Vorarlberg: 619, Wien: 9.282, Österreich: 40.259.

 

Fragen 2 und 3:

Nachstehend eine Auflistung der in Österreich auf Grund des LMSVG im Jahr 2006 gezogenen Proben:

 

Burgenland: 1.071, Kärnten: 1.902, Niederösterreich: 4.438 , Oberösterreich: 4.423, Salzburg: 1.347, Steiermark: 3.547 , Tirol: 3.330, Vorarlberg: 1.531, Wien: 10.303, Österreich: 31.982.

Davon wurden an die Institute der Länder 9.794 amtliche Proben (Kärnten: 1.687, Wien: 6.576, Vorarlberg: 1.531) weitergeleitet.

Die Untersuchungsergebnisse aller Proben sind der Beilage A („ProbenGesamt2006“) zu entnehmen. Eine Zuordnung zu den einzelnen Instituten ist nicht möglich.

Die Berichte der Landeshauptleute erlauben es auch nicht, Betriebsgruppen und Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich, den einzelnen Betriebsgruppen amtliche Proben zuzuordnen.

 

Fragen 4 und 5:

Im Jahr 2006 wurde in der AGES die folgende Anzahl von privaten und amtlichen Proben untersucht:

 

 

ILMU Wien

ILMU
Salzburg

ILMU
Graz

ILMU
Linz

ILMU
Innsbruck

Gesamt

amtliche Proben

10.186

2.300

3.821

3.867

4.037

24.211

private Proben

2.276

1.268

2.608

986

1.762

8.900

Gesamte
Probenzahl

14.620

3.625

6.429

5.282

5.799

35755

 

Frage 6:

Folgende Einnahmen wurden erzielt:

 

ILMU Wien

ILMU Salzburg

ILMU Graz

ILMU Linz

ILMU Innsbruck

Gesamt

316.177,-

116.510,-

156.164,-

188.814,-

163.356,-

941.021,-

 

 

Frage 7 bis 10:

Angaben dazu sind der Beilage B („Maßnahmen“) zu entnehmen.

 

Fragen 11 bis 14:

Daten über die Anzahl an Verurteilungen und Einstellungen von Verwaltungsstrafverfahren im Jahr 2006 wurden z.T. von den Bundesländern übermittelt und sind in der Beilage „Maßnahmen“ enthalten.

Detaillierte Informationen über Verwaltungsstrafverfahren liegen meinem Ressort nicht vor. Eine diesbezügliche Dokumentation erfolgt in den einzelnen Bundesländern. Die Übermittlung von Entscheidungen der UVS betreffend das LMSVG ist mit dem Jahr 2007 angelaufen.

Meinem Ressort liegen fünf Erkenntnisse des VwGH betreffend das Jahr 2006 vor.

 

Frage 15:

Unterlagen über die aus Organstrafmandaten und sonstigen Sanktionen erzielten Einnahmen liegen meinem Ressort nicht vor. Entsprechende Informationen könnten allenfalls bei den einzelnen Bundesländern erhoben werden.

 


Fragen 16 und 17:

Die Anzahl der Strafanzeigen im Jahr 2006, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ist der Beilage mit der Bezeichnung „Maßnahmen“ zu entnehmen. Daten über die Anzahl an Verurteilungen und Einstellungen wurden z.T. von den Bundesländern übermittelt und sind ebenfalls in der Beilage „Maßnahmen“ enthalten.

Detaillierte Informationen zu Strafverfahren und diversionellen Entscheidungen liegen meinem Ressort nicht vor. Diesbezügliche Daten können allenfalls beim Bundesministerium für Justiz erhoben werden.

 

Frage 18:

Der Mitarbeiterstand zu den beiden gefragten Stichtagen gliedert sich folgendermaßen auf:

 

 

Legende:       B…….…Beamte

VB……..Vertragsbedienstete

Ang…….Angestellte

 

Frage 19:

Die Personalkosten der Institute für Lebensmitteluntersuchung der AGES für das Jahr 2006 gliedern sich folgendermaßen auf:

 

ILMU Wien

3.683.000 €

ILMU Graz

1.399.000 €

ILMU Linz

1.050.000 €

ILMU Innsbruck

930.000 €

ILMU Salzburg

910.000 €

 

Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich Lebensmitteluntersuchung zugerechnet. Der Fachbereich Lebensmitteluntersuchung greift in der Erfüllung seiner Aufgaben auf den Bereich Kompetenzzentren zu, die hochwertige Leistungen sowohl für die Lebensmitteluntersuchung als auch für die Bereiche Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Humanmedizin erbringen.

Frage 20:

Die Gesamtpersonalkosten 2006 der AGES betrugen € 61.892.000.

 

Frage 21:

Zahlen dazu sind der Beantwortung der Frage 18 zu entnehmen.

Die MitarbeiterInnen der AGES sind mit der Untersuchung und Begutachtung von Waren im Rahmen des LMSVG beauftragt. Die Vollziehung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen obliegt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau.

 

Fragen 22 und 23:

Aufgabe der AGES ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalem Einsatz der aus Steuereinnahmen stammenden Bundesmittel. Durch die Gründung der AGES, das Setzen von Schwerpunkten und die Einrichtung von Kompetenzzentren ist es möglich, Synergieeffekte auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Stellen werden nachbesetzt. Wo erforderlich, werden die Ressourcen über den bei der Ausgliederung vorhandenen Stand hinaus aufgebaut.

 

Frage 24:

Die durchschnittlichen Probenkosten einer Lebensmitteluntersuchung betrugen im Berichtsjahr € 222,96.

 

Frage 25:

Personalstand der Lebensmittelaufsicht, einschließlich der vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau bestellten Ärzte/Ärztinnen und Tierärzte/Tierärztinnen, für das Jahr 2005:

 

Bundesland

Land

Magistrate

Gesamt

Burgenland

25

2

27

Kärnten

28

29

57

Niederösterreich

51

11

62

Oberösterreich

47

20

67

Salzburg

18

6

24

Steiermark

49

9

58

Tirol

21

7

28

Vorarlberg

21

 

21

Wien

121

 

121

Österreich

381

84

465

 

Frage 26:

2005 wurden im österreichweiten Durchschnitt 3,9 Proben pro 1000 Einwohner gezogen. Informationen über die Probenzahl in anderen Mitgliedstaaten der EU liegen nicht vor.

 

Frage 27:

Der Revisions- und Probenplan sieht für 2007 4,8 Proben pro 1000 Einwohner (40.000 Proben) vor.

 

Frage 28:

Der entsprechende Erlass und die Haupttabellen dazu werden in der Anlage als Beilagen C („Erlass 2007“), D („Beilage Proben I 2007“), E („Beilage Proben II 2007“), F („Beilage Proben III 2007 – Warengruppen kommentiert“), G („Beilage Revisionen I 2007“), H („Beilage Revisionen II 2007 Spezifischer Revisionsplan“), I („Beilage Revisionen III 2007“) und J („Beilage Revisionen IV 2007“) übermittelt.

Fragen 29 und 30:

Bei pflanzlichen Lebensmitteln wurden Importe gemäß den Entscheidungen der Europäischen Kommission im Zuständigkeitsbereich der in den Entscheidungen genannten Eingangszollstellen auf ihren Aflatoxingehalt routinemäßig überprüft. Dabei wird je nach Herkunft der Ware entweder jeder Import überprüft oder ein bestimmter Prozentsatz stichprobenweise überprüft. Die Ware wird im Fall einer Probenziehung von den Zollbehörden bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses blockiert. Nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 entsprechende Importe werden von der Zollbehörde, nach Entscheidung über die nicht vorliegende Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde, zurückgewiesen.

Die Anzahl der Importkontrollen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ist der Beilage K („Importkontrollproben 2006“) zu entnehmen.

 

Fragen 31 und 32:

Zur Koordinierung der Tätigkeiten der AGES und der Lebensmittelaufsicht der Länder wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erlassen, so auch für die Jahre 2006 und 2007.

Ferner werden in regelmäßigen Abständen Koordinationssitzungen zwischen Lebensmittelaufsicht – AGES - Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und dem BMGFJ abgehalten. Die letzte Sitzung fand am 27.6.2007 statt, die Nächste ist für 21.11.2007 anberaumt.

 

Zusätzlich dazu findet zwei Mal jährlich die Konferenz der leitenden Beamt/inn/en der Lebensmittelaufsicht statt. Abhängig von den Themen nehmen auch hier Vertreter der AGES teil.

Es würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, hier alle Weisungen und Erlässe aufzuzählen, die den Ablauf der Lebensmittelkontrolle gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Internetseite, die „Amtliche Kommunikationsplattform“ eingerichtet. Der Zugang zur amtlichen Kommunikationsplattform des Bereiches Verbraucher-Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend erfolgt über Passwort und ist ausschließlich den amtlichen Kontrollorganen der Länder, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und den Untersuchungsanstalten der Länder vorbehalten. Diese Seite dient der raschen und umfassenden Information des genannten Benutzerkreises. Sie enthält derzeit (Stichtag 17.7.2007) im Bereich Lebensmittelkontrolle 1354 Dokumente.

 

Frage 33:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität.

Einnahmenseitige Maßnahmen werden durch Tarifanpassungen in Richtung tatsächlicher Kosten gesetzt.

 

Fragen 34 und 35:

Im Lebensmittelbereich werden laufend Richtlinien erlassen, dies betrifft insbesondere das Zusatzstoffregime, den Kennzeichnungsbereich und den Bereich Pestizidrückstände.

Grundsätzlich ist die österreichische Haltung – im Sinne des allgemeinen Lebensmittelrechts der EU – von einer Verbraucherschutz-orientierten Haltung geprägt, die die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, berücksichtigt.

 

Fragen 36 und 37:

Im Jahr 2006 wurde an folgenden EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

 

Es wurden insgesamt 43 Gewürzproben, 44 Tiefkühlgeflügelproben und 47 Teeproben auf die Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht. Bei keiner Probe wurde eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen festgestellt.

 

 

Eine abschließende statistische Auswertung der Ergebnisse liegt noch nicht vor.

 

Im Jahr 2007 wird an folgenden EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

 

Frage 38:

Die Republik Österreich sieht sich mittels Patronatserklärungen seitens der Eigentümervertreter verpflichtet, der AGES die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und der damit zusammenhängenden Verpflichtungen (einschließlich Investitionen)  notwendigen Mittel fristgerecht zur Verfügung zu stellen, und zwar nach Maßgabe mit der Republik Österreich derzeit oder künftig vereinbarter Businesspläne.

 


Fragen 39 und 40:

Mit der Novelle zum LMSVG, BGBl. I Nr. 136/2006, wurden - wie in den Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf ausgeführt - u. a. kleinere in der Praxis auftretende Probleme beseitigt.

 

Der Kontakt mit den Ländern wurde seit dem Inkrafttreten des LMSVG noch intensiviert, um auftretende Probleme oder Missverständnisse rasch zu beseitigen bzw. zu klären. Auch ist ein umfangreiches Nachschulungsprogramm in Planung.

 

Frage 41:

Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung sind folgende Institute für Untersuchungen der dem LMSVG unterliegenden Waren zuständig:

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz

Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck

 

An den Instituten für Lebensmitteluntersuchung wurden Schwerpunkte eingerichtet, die durch Know-how–Bündelung eine Voraussetzung für vertiefte Beschäftigung mit den einzelnen Fragestellungen ermöglichen und sowohl zu einer Kompetenzsteigerung als auch einer Rationalisierung der Arbeitsabläufe führen.

 

Schwerpunkte ILMU Wien: Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Ernährungszwecke, Gebrauchsgegenstände, Kosmetische Mittel, Fruchtsäfte inklusive Nektare und Sirupe, Wein sowie Untersuchungen auf marine Biotoxine und histologische Untersuchungen.

 

Schwerpunkte ILMU Linz: Honig, Kindernährmittel, Sportlernahrung, Spielzeuge, Sojasaucen, Fischsaucen, Zuckerwaren, Nährwertanalytik und Reinheitskriterien bei Zusatzstoffen.

 

Schwerpunkte ILMU Salzburg: Informationsmanagement RASFF/RAPEX, Internetüberwachung für Produkte, die nur im Internet angeboten werden.

 

Schwerpunkte ILMU Innsbruck: Spirituosen, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Kaffee, Gewürze, Analytik von verbotenen Farbstoffen.

 

Schwerpunkte ILMU Graz: Fette und Öle inklusive Frittierfette, Kakao- und Schokoladewaren sowie Allergene.

 

Fragen 42 bis 44:

In der Zeit vom 16. bis 27. Oktober 2006 wurde vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission in Österreich ein Inspektionsbesuch hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, insbesondere von Fleisch und Milch und des Tierschutzes bei der Schlachtung oder Tötung

durchgeführt.

 

Von Seiten des FVO-Teams wurde festgestellt, dass die meisten besuchten Betriebe im Bereich Milchverarbeitung die Anforderungen der neuen Hygieneverordnungen erfüllen.

Durch das Veterinäramt der Europäschen Kommission wurde für den Milchsektor eine Empfehlung betreffend die vollständige Anwendung von Vorschriften über die Untersuchung von Rohmilch in kleinen Molkereien ausgesprochen.

 

Bezüglich Fleisch wurde die Verbesserung der Koordination zwischen Land und Magistraten, die Verhinderung von Interessenskonflikten durch das amtliche Kontrollpersonal, die Verbesserung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die Verbesserung des Überwachungssystems für Rotes Fleisch sowie die Verbesserung der Kontrolle der Zulassungserfordernisse für kleine Schlacht- und Zerlegungsbetriebe ausgesprochen.

 

Folgende Maßnahmen wurden gesetzt:

Im betroffenen Land bzw. Magistrat wurden die Untersuchungen und Kontrollen neu organisiert. Zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen wird für die für die Beachtung der Vorschriften zuständigen Landeshauptleute ein Erläuterungserlass verfasst. Ein umfassendes Nachschulungssystem für alle amtlichen Organe wird ausgearbeitet und soll im Herbst starten. Zusätzlich werden Durchführungserlässe für die amtlichen Untersuchungen und Kontrollen erarbeitet.

 

Der Arbeitsplan der Europäischen Kommission über beabsichtigte Kontrollvorhaben der DG Sanco ist über http://europa.eu.int/comm/food/fvo/inspectprog/index_en.htm abzurufen.

 

Frage 45:

Die nächste Inspektion der EU findet vom 5. bis 9. November 2007 zum Thema Import von pflanzlichen Lebensmitteln statt.

 

Frage 46:

Hinsichtlich Waren, die in den Zuständigkeitsbereich des BMGFJ fallen, erfolgten im Jahr 2006 in Zusammenhang mit RASFF in 66 Fällen Meldungen an die Europäische Kommission.

35 davon wurden von der Europäischen Kommission als „alert“ (Warnmeldung) weitergeleitet, 30 als Informationsmeldung (1 wurde verworfen).

 

Frage 47:

Die Meldungen betrafen: Aprikosenkerne, Betelnüsse, Bohnen, Geflügelzubereitung, getrocknete Feigen, Haselnüsse, Hirse, Küchenutensilien, Palmöl, Paprikapulver, Pistazien, Reis, Reisnudeln, Rindfleisch, Schweinefleisch, Zuckerware.

 

Frage 48:

Dem BMGFJ sind 57 Fälle bekannt geworden.

Der Rückruf von Lebensmitteln erfolgt ausschließlich durch Lebensmittelunternehmer (von den Behörden erfolgt gegebenenfalls eine entsprechende Anordnung).

 

Frage 49:

Die Vorgangsweise für die Beobachtung des Internethandels befindet sich derzeit noch in Diskussion.

 


Frage 50:

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl amtlicher Lebensmittelproben, die mit Stichtag 30.6.2007 zur Untersuchung und Begutachtung vorlagen.

 

 

ILMU Wien

ILMU Salzburg

ILMU Graz

ILMU Linz

ILMU Innsbruck

Gesamt

zur Untersuchung vorliegende amtliche Proben am Stichtag 30.06.2007

3366

50

596

378

219

4609

 

Frage 51:

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viele der amtlichen Lebensmittelproben vor dem Stichtag 1.1.2007 gezogen wurden.

 

 

ILMU Wien

ILMU Salzburg

ILMU Graz

ILMU Linz

ILMU Innsbruck

Gesamt

Proben vor dem 01.01.07 gezogen

80

3

2

0

179

264

 

Frage 52:

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über amtliche Lebensmittelproben, deren Untersuchung länger als 6 Monate dauerte.

 

 

ILMU Wien

ILMU Linz

ILMU Graz

ILMU Innsbruck

ILMU Salzburg

    Gesamtanzahl

2132

20

171

440

27

          tierische Lebensmittel

901

7

70

301

6

          pflanzliche Lebensmittel

973

1

101

30

15

          Wasser und Getränke

76

0

0

109

6

          Verzehrprodukte

59

12

 

0

0

          Zusatzstoffe

52

0

 

0

0

          kosmetische Mittel

20

0

 

0

0

          Gebrauchsgegenstände

51

0

 

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.