1091/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0108-I/A/3/2007
Wien, am 16. August 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1163/J der Abgeordneten Sylvia Rinner, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die Ergebnisse von EU-SILC 2005 sind mir bekannt. Die Publikation der
Ergebnisse widmet sich im Kapitel 3.6 der Armutsgefährdung von Kindern und
Jugendlichen. Zuständigkeitshalber darf ich hier auch auf die Ausführungen des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz verweisen.
Fragen 3 und 4:
Mehrkinderfamilien
Um der erhöhten Armutsgefährdung von Familien mit mehreren Kindern
entgegen zu wirken, wurde im aktuellen Regierungsprogramm der Schwerpunkt
im Bereich Familienbeihilfe auf die Förderung von Mehrkindfamilien gelegt.
Vereinbart wurde, die sogenannte Geschwister- bzw. Mehrkindstaffel gemäß
§ 8 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für das dritte Kind
(von bisher 25,5 Euro) auf 35 Euro monatlich und für das vierte und jedes
weitere Kind (von bisher 25,5 Euro) auf 50 Euro pro Monat zu erhöhen.
Für jedes dritte und weitere Kind wird - zusätzlich zur Familienbeihilfe - ein
Mehrkindzuschlag in Höhe von 36,4 Euro pro Monat gewährt. Dieser Mehrkindzuschlag ist vom Familieneinkommen abhängig. Für das Jahr 2007 darf dieses nach der derzeit geltenden Rechtslage den Betrag von 46.080 Euro nicht überschreiten. Es ist geplant, diese Einkommensgrenze auf 55.000 Euro jährlich
anzuheben. Diese Maßnahmen sollen ab 1. Jänner 2008 wirksam werden.
Jungfamilien
Das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld (KBG) wurde begleitend
evaluiert. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass das KBG
Mit den in der 8. Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgesehenen
Änderungen werden weitere Schritte gesetzt, um die Armutsgefährdung
österreichischer Familien zu reduzieren.
Zum einen schafft die geplante Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldbezugs
einen weiteren Anreiz für Eltern, früher ins Berufsleben zurückkehren, den
beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und damit auch im Hinblick auf ihre
Einkommenssituation bestmögliche Voraussetzungen zu haben. Denn finanzielle
Unabhängigkeit ist in dem Zusammenhang ein wichtiger Faktor zur Reduktion
von Armutsgefährdung.
Zum anderen wird durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss
zum Kinderbetreuungsgeld vor allem die wirtschaftliche Situation von Alleinerziehenden für die Zeit der Kleinkindphase verbessert.
Familienhärteausgleich
Familien, die durch ein besonderes Ereignis (Todesfall, Krankheit, Behinderung,
etc.) in eine finanzielle Notsituation geraten sind, können gem. § 38 a-c des
Familienlastenausgleichsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (Familienbeihilfenbezug, EU-Staatsbürgerschaft, etc.) Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich gewährt werden. 2006 wurden für diesen Zweck ca. 1,2 Mio. € aufgewendet.
Deckelung der Rezeptgebühren
Im Regierungsübereinkommen wurde in Aussicht gestellt, möglichst ab 1.1.2008 eine Obergrenze bei der Rezeptgebühr in Höhe von 2% des Einkommens festzulegen, die über die e-card administriert wird. Nach dem Regierungsbeschluss vom 11.7.2007 soll dies in der Form umgesetzt werden, dass dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine entsprechende Richtlinienkompetenz eingeräumt wird, wonach bei Überschreiten von 2% des Nettoeinkommens durch die Entrichtung von Rezeptgebühren keine weiteren Rezeptgebühren für das jeweilige Kalenderjahr zu bezahlen sind. Dies soll unter Einbeziehung der Vertragspartner (vor allem Ärzte und Apotheker) auf Grundlage des e-card-Systems realisiert werden. Nach den bisherigen Regelungen gewährte Befreiungen von der Entrichtung der Rezeptgebühr bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Die Deckelung der Rezeptgebühren soll ab dem Kalenderjahr 2008 wirksam werden und für die davon betroffenen Personengruppen eine deutliche Verringerung des Armutsrisikos aus chronischer Erkrankung zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin