1091/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0108-I/A/3/2007

Wien, am      16. August 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1163/J der Abgeordneten Sylvia Rinner, Genossinnen und Genossen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Ergebnisse von EU-SILC 2005 sind mir bekannt. Die Publikation der

Ergebnisse widmet sich im Kapitel 3.6 der Armutsgefährdung von Kindern und

Jugendlichen. Zuständigkeitshalber darf ich hier auch auf die Ausführungen des

Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz verweisen.

 

Fragen 3 und 4:

Mehrkinderfamilien

Um der erhöhten Armutsgefährdung von Familien mit mehreren Kindern

entgegen zu wirken, wurde im aktuellen Regierungsprogramm der Schwerpunkt

im Bereich Familienbeihilfe auf die Förderung von Mehrkindfamilien gelegt.

 

Vereinbart wurde, die sogenannte Geschwister- bzw. Mehrkindstaffel gemäß

§ 8 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für das dritte Kind

(von bisher 25,5 Euro) auf 35 Euro monatlich und für das vierte und jedes

weitere Kind (von bisher 25,5 Euro) auf 50 Euro pro Monat zu erhöhen.

 

Für jedes dritte und weitere Kind wird - zusätzlich zur Familienbeihilfe - ein

Mehrkindzuschlag in Höhe von 36,4 Euro pro Monat gewährt. Dieser Mehrkindzuschlag ist vom Familieneinkommen abhängig. Für das Jahr 2007 darf dieses nach der derzeit geltenden Rechtslage den Betrag von 46.080 Euro nicht überschreiten. Es ist geplant, diese Einkommensgrenze auf 55.000 Euro jährlich

anzuheben. Diese Maßnahmen sollen ab 1. Jänner 2008 wirksam werden.

 

Jungfamilien

Das im Jahr 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld (KBG) wurde begleitend

evaluiert. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass das KBG

 

Mit den in der 8. Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgesehenen

Änderungen werden weitere Schritte gesetzt, um die Armutsgefährdung

österreichischer Familien zu reduzieren.

 

Zum einen schafft die geplante Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldbezugs

einen weiteren Anreiz für Eltern, früher ins Berufsleben zurückkehren, den

beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und damit auch im Hinblick auf ihre

Einkommenssituation bestmögliche Voraussetzungen zu haben. Denn finanzielle

Unabhängigkeit ist in dem Zusammenhang ein wichtiger Faktor zur Reduktion

von Armutsgefährdung.

 

Zum anderen wird durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss

zum Kinderbetreuungsgeld vor allem die wirtschaftliche Situation von Alleinerziehenden für die Zeit der Kleinkindphase verbessert.

 

Familienhärteausgleich

Familien, die durch ein besonderes Ereignis (Todesfall, Krankheit, Behinderung,

etc.) in eine finanzielle Notsituation geraten sind, können gem. § 38 a-c des

Familienlastenausgleichsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (Familienbeihilfenbezug, EU-Staatsbürgerschaft, etc.) Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich gewährt werden. 2006 wurden für diesen Zweck ca. 1,2 Mio. € aufgewendet.

 

Deckelung der Rezeptgebühren

Im Regierungsübereinkommen wurde in Aussicht gestellt, möglichst ab 1.1.2008 eine Obergrenze bei der Rezeptgebühr in Höhe von 2% des Einkommens festzulegen, die über die e-card administriert wird. Nach dem Regierungsbeschluss vom 11.7.2007 soll dies in der Form umgesetzt werden, dass dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine entsprechende Richtlinienkompetenz eingeräumt wird, wonach bei Überschreiten von 2% des Nettoeinkommens durch die Entrichtung von Rezeptgebühren keine weiteren Rezeptgebühren für das jeweilige Kalenderjahr zu bezahlen sind. Dies soll unter Einbeziehung der Vertragspartner (vor allem Ärzte und Apotheker) auf Grundlage des e-card-Systems realisiert werden. Nach den bisherigen Regelungen gewährte Befreiungen von der Entrichtung der Rezeptgebühr bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Die Deckelung der Rezeptgebühren soll ab dem Kalenderjahr 2008 wirksam werden und für die davon betroffenen Personengruppen eine deutliche Verringerung des Armutsrisikos aus chronischer Erkrankung zur Folge haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin