1092/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0118-I/A/3/2007
Wien, am 16. August 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1204/J des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement sowie weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend lediglich gemäß § 16 Abs. 2 Tierversuchsgesetz (TVG) für die statistische Erfassung und Veröffentlichung von Tierversuchen zuständig ist.
Genehmigungen von Tierversuchen in Angelegenheiten der wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes (§ 1 lit. b), in Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie (§ 1 lit. c) sowie in Angelegenheiten des Gesundheitswesens, des Veterinärwesens und des Ernährungswesens einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle (§ 1 lit. d) sind gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 TVG vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau zu erteilen. Auch die Überwachung dieser Tierversuche obliegt gemäß § 12 Abs. 1 den Landeshauptleuten.
Ich möchte jedoch ergänzend mitteilen, dass aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen bereits folgende Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen ergriffen werden: Das nationale Arzneimittelkontrolllabor (OMCL) der AGES PharmMed prüft im Rahmen seiner Tätigkeiten die Qualität der Arzneimittel, bevor diese in Verkehr gebracht werden (Premarketing Surveillance, Chargenprüfung) und/oder nachdem sie bereits am Markt erhältlich sind (Postmarketing Surveillance, Arzneimittelmarktüberwachung). Die Anforderungen an die Qualität der Arzneimittel sind im Europäischen Arzneibuch festgeschrieben. Die für bestimmte Monographien notwendigen und geforderten
Pyrogentests mittels Kaninchen wurden im März 2006 durch LAL-Tests ersetzt. Alle Expert/inn/en und Delegierten des OMCL unterstützen vollends die europäischen Bestrebungen, Tierversuche durch Alternativmethoden zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin