1093/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0115-I/A/3/2007

Wien, am      16. August 2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1186/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Im Jahr 2007 haben sich bislang 6 neue Betriebe am Audit beteiligt.

 

Frage 2:

In der Pilotphase 1999/2000 haben sich 10 Unternehmen beteiligt.

In den genannten Jahren haben sich neue Betriebe beteiligt:

2000: 14

2001: 15

2002: 28

2003: 27

 

Es wird angemerkt, dass die Zahl der abgeschlossenen Vereinbarungen von der Anzahl der derzeit im Audit-Prozess befindlichen Unternehmen durch Abgänge (keine Re-Auditierung mehr, Betriebsschließungen etc.) abweicht.

 

Frage 3:

Durch die Änderungen im Zuge der seit 2006 gültigen Richtlinie zum Audit FAMILIE & BERUF 2006 und die damit notwendig gewordenen Schulungen für die Auditor/inn/en wurde die Akquise vorübergehend zurückgestellt.

Mittelfristig ist geplant, pro Jahr rund 30 Unternehmen zu auditieren.

Es wird dazu auf Pkt. 8 der Rahmenrichtlinie verwiesen, wo festgehalten ist, dass die Auditor/inn/en für den Lizenzerhalt eine Praxis von zwei Auditierungen jährlich nachweisen müssen.

 

Frage 4:

Die aktuelle Richtlinie zum Audit FAMILIE & BERUF 2006 sieht Förderungen für Betriebe mit einer Mitarbeiter/innenzahl ab fünf vor. D.h., dass ab 2006 keine Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeiter/inne/n gefördert wurden.

In der vor 2006 geltenden Rahmenrichtlinie war keine Untergrenze bezüglich der Mitarbeiter/innenzahl angegeben.

Gefördert wurden insgesamt zwei Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeiter/inne/n in  Höhe von jeweils € 4.905,40.

 

Frage 5.1:

Die Förderhöhe entspricht der Anzahl jener Mitarbeiter/innen, die tatsächlich in den Audit-Prozess einbezogen sind.

 

Frage 5.2:

Die festgelegten Maßnahmen sind direkt im Unternehmen zu erarbeiten und umzusetzen. Bei positiver Bewertung ist der Förderbetrag zu gewähren.

 

Frage 6.1:

Lt. der vor 2006 geltenden Richtlinie war die Förderung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen nicht möglich.

 

Seit Inkrafttreten der aktuellen Sonderrichtlinie wurden keine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen gefördert.

 

Frage 6.2:

13 öffentlichrechtliche Unternehmen haben sich ohne Förderung am Audit beteiligt – die jeweiligen Firmenbezeichnungen können aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.

 

Frage 7:

11 Unternehmen.

 

Frage 8:

Kostenersätze des jeweils zuständigen Ministeriums:

 

2005                    €  109.524,08

2004                    €  105.987,17

2003                    €  118.690,78

2002                    €  106.415,49

2001                    €    20.439,23

2000                    €    45.970,00


 

Kostenersätze durch die Familie und Beruf Management GmbH:

 

2007:                   €   6.813

2006:                   € 18.556,78

 

Angemerkt wird, dass der Kostenersatz nicht in jenem Kalenderjahr stattfinden muss, in welchem die Vereinbarung hinsichtlich der Teilnahme eingegangen

wurde.

 

Frage 9:

Nein.

 

Frage 10:

Die Kosten betragen mindestens € 7.000.

Betriebe, die den Förderkriterien entsprechen, erhalten einen nach der Mitarbeiter/innenzahl gestaffelten Förderbetrag, der die genannten Mindestkosten entsprechend verringert.

 

Frage 11:

Der aktuelle Preis ist – so wie auch beim bundesdeutschen audit berufundfamilie, aus dem das österreichische Audit FAMILIE & BERUF entwickelt wurde – im Login-Bereich der Auditor/innen ersichtlich bzw. wird auch im Rahmen des Beratungsgesprächs zwischen Unternehmen und Auditor/innen kommuniziert.

 

Frage 12:

Abschnitt 3 der Richtlinie zum Audit FAMILIE & BERUF 2006 beschreibt den Ablauf des Audit-Prozesses. Ersichtlich ist, dass das Audit ab einer Unternehmensgröße von fünf Mitarbeiter/inne/n sinnvoll durchgeführt werden kann.

Seit Inkrafttreten der aktuellen Richtlinie wurde das Audit in keinem Unternehmen mit einer geringeren Mitarbeiter/innenanzahl durchgeführt.

 

Frage 13.1:

250 Euro.

 

Frage 13.2:   

500 Euro; bis zum Stichtag waren weitere 1.000 Euro in Bearbeitung.

 

Frage 14:

Ausgaben der Familie und Beruf Management GmbH

    1. Öffentlichkeitsarbeit:                €   28.964,80
    2. Förderungen:                          €   18.556,78
    3. Neuausrichtung (WV):              €   80.000,00

Gesamt:                                                € 127.521,58

Frage 15.1:

Aus Abschnitt 4 in Verbindung mit dem Abschnitt Corporate Design der Richtlinie zum Audit FAMILIE & BERUF 2006 ergibt sich, dass eine Reihe von einheitlichen Dokumenten zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumente werden im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen.

 

Fragen 15.2 bis 15.4:

Die Firmeninformationen wurden korrigiert. Audit-Protokolle sind für die Veröffentlichung nicht vorgesehen.

 

Fragen 16.1 und 16.2:

Es wird festgehalten, dass die Ausgabenhöhe für die Öffentlichkeitsarbeit des jeweils für das Audit zuständigen Ministeriums nicht im Detail bezifferbar ist, da über Vereinbarkeitsmaßnahmen insgesamt informiert wurde – d.h., dass die Kosten den einzelnen Maßnahmen nicht direkt zugeordnet werden können.

 

Von der Familie und Beruf Management GmbH wurden bisher € 29.612,61 für Öffentlichkeitsarbeit für das Audit FAMILIE & BERUF ausgegeben.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin