1098/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0162-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                          Wien, 16. August 2007

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1251/J-NR/2007 betreffend Größe der SchülerInnengruppen im Fremdsprachenunterricht, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 18:

Durch die geplante Novelle der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung soll ein wesentlicher Schritt in Richtung einer stärkeren Individualisierung des Unterrichts gesetzt werden. Umfasst davon ist vor allem der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache, für den wesentlich bessere Bedingungen für die Bildung von Schülerinnen- und Schülergruppen geschaffen werden. Wie bei vielen anderen schulorganisatorischen Maßnahmen sollen die Maßnahmen schulstufenaufsteigend beginnend mit der 5. Schulstufe in Kraft treten. Es macht daher Sinn, bei der Gegenüberstellung diese Schulstufe zu betrachten, womit sich alle folgenden Darstellungen auf die ersten Klassen der AHS-Unterstufe beziehen.

 

Bei den übrigen Schulstufen, insbesondere ab der 7. Schulstufe, ist, vor allem begründet durch das Angebot von alternativen Pflichtgegenständen (§ 11 des Schulunterrichtsgesetzes) und deren vielfach klassenübergreifende Abwicklung, eine Ermittlung der Gruppenzahlen und –größen aus den Informationssystemen des Ressorts derzeit nicht möglich. Eine daher nur mögliche Erhebung bei allen Schulen hätte einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge und wäre innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens (vor allem auch auf Grund der Hauptferien) nicht durchführbar. In den einzelnen Bundesländern gilt die gleiche Rechtslage zur Bildung von Schülerinnen- und Schülergruppen, wodurch bei der Bildung dieser Gruppen österreichweit gleich vorgegangen wird.

 

Die Verteilung der Gruppengrößen an der 5. Schulstufe in den einzelnen Schuljahren gibt die folgende Tabelle wieder:

 

 

Schuljahr/Gruppenanzahlen

Gruppengröße

2004/05

2005/06

2006/07

13 od. weniger

1

1

0

14

3

3

4

15

138

114

115

16

197

276

258

17

90

88

72

18

19

14

8

19

5

7

1

20

4

1

5

21

18

8

8

22

23

20

23

23

32

26

32

24

45

50

58

25

58

61

61

26

98

93

88

27

114

128

120

28

158

138

162

29

213

184

205

30

81

97

90

 

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den rechtlichen Grundlagen schulautonome Festlegungen von Gruppengrößen und Teilungszahlen erlaubt sind. Das erklärt auch den Umstand der Gruppen mit 30 Schülerinnen bzw. Schülern, wo an verschiedenen Schulstandorten die Ressourcen in andere Unterrichtsangebote autonom umgeschichtet wurden.

 

Zu Fragen 19 bis 21:

Die durchschnittliche Gruppengröße, die Anzahl der Gruppen sowie die dafür zur Verfügung stehenden WE im Gegenstand Lebende Fremdsprache gibt die folgende Tabelle wieder:

 

 

2004/05

2005/06

2006/07

Schüler

30.129

29.995

30.429

Gruppen

1.297

1.309

1.310

Gruppengröße

23,23

22,91

23,23

Werteinheiten

6.054

6.110

6.115

 

Zwischen der Zahl der Schülerinnen bzw. Schüler und der Zahl der Gruppen gibt es keine fixe Beziehung, was daran liegt, dass die Zahl der Gruppen zusätzlich von der Verteilung der Klassengrößen beeinflusst wird.

 

Zu Fragen 22 bis 24:

Durch die geplante Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung ist mit einem Anstieg der Gruppenanzahl um 232 Gruppen zu rechnen (1. Klassen AHS), was eine Reduzierung der durchschnittlichen Gruppengröße auf 19,32 Schülerinnen bzw. Schüler bewirken würde. Für die zusätzlichen Gruppen sind zusätzliche Ressourcen im Ausmaß von rd. 1.083 Werteinheiten erforderlich. Der schulautonome Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Teilung von Unterrichtsgegenständen bleibt unberührt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.