110/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0187-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 24. Januar 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 99/J-NR/2006 betreffend Einsparungen beim Schulsport – Entwicklungstendenzen in Österreich, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 24. November 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Es bestehen Lehrpläne im berufsbildenden Schulwesen, die in der/den letzten Schulstufe/n keinen Unterricht aus Bewegung und Sport vorsehen, bzw. die Ermächtigung vorsehen, Stunden aus dieser Schulstufe vorhergehenden zuzuweisen. Eine datenmäßige Erfassung ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

Es wird auf die Beantwortung 2519/AB XXII. GP zum gleichen Thema verwiesen. Die Erhebung mit Bezug zum Schuljahr 2005/06 ist derzeit im Gange; mit einer Auswertung kann im März 2007 gerechnet werden.

 

Zu Frage 3:

Lehrpläne sehen grundsätzlich die gleichmäßige Verteilung der Stunden, aber auch die Mög­lichkeiten von Blockungen vor. Eine Erfassung der Stundenpläne der einzelnen Schulen besteht nicht bzw. eine andere datenmäßige Erfassung ist im Bildungsdokumentationswesen nicht vor­gesehen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Frage zu Stundenkürzungen an den einzelnen Schulstandorten kann nicht beantwortet werden; eine datenmäßige Erfassung ist im Bildungsdokumentationswesen nicht vorgesehen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Auch diesbezüglich sind im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Daten vorhanden, da es sich ausschließlich um eine Sache des Schulstandortes handelt.

 

Zu Frage 8:

Die Schulsportbewerbe gliedern sich in Bundes-, Landes- und Regionalbewerbe sowie in Inter­nationale Entsendungen. Das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur ist nur für überregionale (Bundesmeisterschaften) und Internationale Meisterschaften zuständig. In diesem Bereich wurden im Schuljahr 2005/2006 € 440.000 zur Verfügung gestellt. Der restliche Bedarf wird über Sponsoring abgedeckt. Im Schuljahr 2006/2007 werden € 515.000 für Bundesbewerbe investiert. Für Landes- und Regionalbewerbe wurde im vergangenen Schuljahr den Landes­schulräten/Stadtschulrat für Wien ein Betrag von € 220.000 überlassen. Im Schuljahr 2006/2007 ist ein Betrag von € 230.000 geplant.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die Erhebung mit Bezug zum Schuljahr 2005/06 ist derzeit im Gange; mit einer Auswertung kann im März 2007 gerechnet werden.

 

Zu Frage 11:

Die Schulsportbewerbe werden im Regelfall in Kooperation mit dem jeweiligen Fachverband organisiert. Die Anzahl der Bewebe ergibt sich aus dem Bedarf den die Landesschulräte/ Stadt­schulrat für Wien äußern.

 

Schuljahr

Anzahl

männlich

weiblich

Gesamt

2004/2005

27 Bewerbe

43.448

19.070

62.518

2005/2006

27 Bewerbe

45.875

27.960

73.835

 

Die Schulsportbewerbe gliedern sich in Bundes-, Landes- und Regionalbewerbe sowie in Inter­nationale Entsendungen. In den Statistiken 2004/2005 und 2005/2006 wurden vom Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausschließlich die Teilnehmer/innenzahlen zu Schulwettkämpfen erfasst, welche zu einer Bundesmeisterschaft/Bundesfinalveranstaltung führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulwettkämpfe 2004/2005 – Regionalbewerbe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulwettkämpfe 2004/2005 – Bundesbewerbe

 

 

Schulwettkämpfe 2005/2006 – Regionalbewerbe

 

 


 

Schulwettkämpfe 2005/2006 – Bundesbewerbe

 

 

Zu Frage 12:

Bundesmeisterschaften 2006/2007: Das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur hat im Schuljahr 2006/07 29 nationale und internationale Veranstaltungen angeboten. Diese Veranstaltungen wurden im Schulsportkalender veröffentlicht. Zu den meisten dieser Bewerbe gibt es im Vorlauf Bezirks- und Landesmeisterschaften, die als Qualifikation für die Bundes­meisterschaft dienen.

 

Datum

Bewerb / Ort

Veranstalter

9. – 11. Oktober  2006

GOLF, Bundesvergleichskampf, Schulteams (Mixed) für 4 Schüler/innen Unterstufe (Mixed) 5.-8. Schulstufe, Oberstufe (Mixed) 9.-13. Schulstufe, Stegersbach / BURGENLAND

ÖGV-Schulgolfteam i.E.m. BMBWK LSR f. Burgenland

17. – 18. Oktober 2006

 ORIENTIERUNGSLAUF, BM Schulteams (m/w) für 4 Schüler/innen D/H 1: Jg. 1990/91 D/H 2: Jg. 1992/93 D/H 3: Jg. 1994 und jünger Freistadt / OBERÖSTERREICH

 ÖFOL i.E.m. BMBWK LSR f. Oberösterreich

4. – 7. Dezember 2006

 BASKETBALL, BM + ISF Qualifikation Schulteams (m/w) für 10 Schüler/innen Jg. 1990/91/92 St. Veit/Glan / KÄRNTEN

 BMBWK LSR f. Kärnten

14. – 15. Dezember 2006

 SKI ALPIN, ISF Qualifikation Schulteams (m/w) für 5 Schüler/innen Kat. I m/w, Jg. 1992/93/94 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1994)  Flachau / SALZBURG  Kat. II (m/w) qualifiziert sich über die Ergebnisse der österreichischen FIS-Rennen: Jg. 1990/91/92 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1992)

 BMBWK LSR f. Salzburg

20. Dezember 2006

 SKI NORDISCH, ISF Qualifikation Schulteams (m/w) für 5 Schüler/innen Kat. I m/w Jg. 1992/93/94 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1994) Kat. II m/w Jg. 1990/91/92 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1992)  Saalfelden / SALZBURG

 BMBWK LSR f. Salzburg



4. – 9. Februar 2007

 ISF SKI ALPIN und NORDISCH Schulteams (m/w) für 5 Schüler/innen Kat. I m/w  Jg. 1992/93/94 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1994)  Kat. II m/w Jg. 1990/91/92 (max. 2 Schüler/innen Jg. 1992) ANDORRA

 ISF / Andorra Unterstützung d. d. BMBWK *)

27. Februar – 1. März 2007

 SKI NORDISCH, BM Schulteams (m/w) für 5 Schüler/innen Kat. I m/w Unterstufe: 5. – 8. Schulstufe Kat. II m/w Oberstufe: 9. – 13. Schulstufe Göstling / NIEDRÖSTERREICH

 BMBWK LSR f. Niederösterreich

5. – 8. März 2007

 SKI ALPIN, BM Schulteams (m/w) für 5 Schüler/innen Kat. I m/w Unterstufe: 5. – 8. Schulstufe Kat. II m/w Oberstufe: 9. – 13. Schulstufe WIEN (Austragungsort Mönichkirchen/Niederösterreich)

 BMBWK SSR f. Wien

21. – 23. März 2007

 HALLENHOCKEY Schulteams (m/w) für mind. 6 (max. 10) Schüler/innen Unterstufe (6. – 8. Schulstufe) Mödling / NIEDERÖSTERREICH

 ÖHV i.E.m. BMBWK LSR f. NÖ

Ende März 2007

 SCHWIMMEN, ISF-Qualifikation, FWK Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen Jahrgänge 1990/91/92/93 FERNWETTKAMPF

 BMBWK

8. – 15. April 2007

 ISF BASKETBALL Schulteams (m/w) für 12 Schüler/innen Jg. 1990/91/92 Pau / FRANKREICH

 ISF / Frankreich Unterstützung d. d. BMBWK *)

22. – 24. April 2007

 Babolat BADMINTON-Schulcup, BM Schulteams für 4 Schüler/innen Unterstufe (Mixed: 2 Schüler + 2 Schülerinnen): 1.1.1992 u.jünger Oberstufe (m/w: 4 Schüler/innen): 1.1.1989 u.jünger  Eisenstadt / BURGENLAND

 ÖBV i.E.m. BMBWK LSR f. Burgenland

27. April – 2. Mai 2007

 ISF SCHWIMMEN Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen, Jg. 1990/91/92/93 Szekesfehervar / UNGARN

 ISF / Ungarn Unterstützung d. d. BMBWK *)

1. – 4. Mai 2007

 BASKETBALL, Basketball-Schulcup, BM Schulteams (m/w) für (max.) 10 Schüler/innen Stichtag 1.8.1992 u. jünger Schruns / VORARLBERG

 AK Schulbasketball i.E.m. BMBWK LSR f. Vorarlberg ÖBV

12. – 16. Mai  2007

 VOLLEYBALL, Sparkasse-Schülerliga Volleyball, BM Schulteams (w) für 12 Schülerinnen Stichtag 1.8.1992 u. jünger Kufstein / TIROL

 AGM Schulvolleyball LSR f. Tirol

14. - 16. Mai 2007

 TISCHTENNIS-Liga der Schulen, BM Schulteams für 3 Schüler/innen, Stichtag 31.8.1991 u. jünger „B (m), II (w)“ mit und „C (m), III (w)“ ohne Verbandsspieler/innen Vorchdorf / OBERÖSTERREICH

 ÖTTV i. E. m. BMBWK, LSR f. Oberösterreich

21. – 24. Mai 2007

 HANDBALL-Schulcup, BM Bewerb A: Schulteams (m/w) für 12 Schüler/innen Stichtag 1.8.1992 u. jünger  Oberwart / BURGENLAND  Bewerb B („Mini-Handball“): Schulteams (m/w) für 8 Schüler/innen Stichtag 1.8.1994 u. jünger m. Regionalturnieren

 AGM Handball-Schulcup LSR f. Burgenland

Ende Mai 2007

 LEICHTATHLETIK, ISF-Qualifikation, FWK Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen Jg. 1990/91/92 FERNWETTKAMPF

 BMBWK

3. – 6. Juni 2007

 FUSSBALL, BM Schulteams (m) für 15 Schüler Jahrgänge: Oberstufe (ohne Schüler der letzten Schulstufen) Obertraun / OBERÖSTERREICH

 BMBWK LSR f. Oberösterreich

5. – 6. Juni 2007

 LEICHTATHLETIK-Schulcup (Mehrkampf), BM Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen Jahrgänge: Oberstufe (ohne Schüler/innen der letzten Schulstufen) Hartberg / STEIERMARK

 BMBWK LSR f. Steiermark

11. – 13. Juni 2007

 Kornspitz FAUSTBALL, BM Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen Unterstufe Stichtag: 1.8.1992 u. jünger Oberstufe Stichtag: 1.8.1988 u. jünger Dornbirn / VORARLBERG

 ÖFBB i.E.m. BMBWK LSR f. Vorarlberg

13. – 15. Juni 2007

 SCHWIMMEN - Schulsportolympiade, BM Schulteams (m/w) für 10 Schüler/innen 7.+ 8. Schulstufe und Jahrgang 1992 und jünger Spittal/Drau / KÄRNTEN

 BMBWK (AGM Schulsportolympiade) LSR f. Kärnten

13. – 15. Juni  2007

 VIELSEITIGKEIT - Schulsportolympiade, BM Klassenteams der 5. und 6. Schulstufe (nur Regelschulen) St. Johann / TIROL

 BMBWK (AGM Schulsportolympiade) LSR f. Tirol

17. – 21. Juni 2007

 TENNIS – Wilson Austria Schultenniscup, BM Schulteams (Mixed) für 5 (max. 8) Schüler/innen Stichtag 1.8.1992 u.jünger WIEN

 ÖTV-Schulreferat i.E.m. BMBWK SSR f. Wien

18. – 20. Juni  2007

 FUSSBALL-Polycup, BM Schulteams (m) für 15 Schüler der Polytechnischen Schulen Stichtag: 31.8.1990 u. jünger N.N. / OBERÖSTERREICH

 BMBWK – Abt. I/7 Landesjugendreferat LSR f. Oberösterreich

20. – 21. Juni 2007

 Aon BEACHVOLLEYBALL, BM Schulteams (Mixed) für mind. 6 (max. 8) Schüler/innen Stichtag UnterstufeI: 1.8.1992 u. jünger Stichtag Oberstufe: 1.1.1987 u. jünger Hartberg / STEIERMARK

 ÖVV i. E. m. BMBWK LSR f. Steiermark

20. – 21. Juni  2007

 LEICHTATHLETIK-Bundesvergleichswettkämpfe der SHS Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen Schulen mit sportlichem und skisportlichem Schwerpunkt, Jg. 1992/93/94 Kapfenberg / STEIERMARK

 ARGE SHS i. E. m. BMBWK LSR f. Steiermark

22. – 27. Juni 2007

 FUSSBALL, Sparkasse-Schülerliga Fußball, BM Schulteams für 15 Schüler/innen (max. 5 Schülerinnen) Stichtag Schülerinnen: 1.1.1993 u. jünger Stichtag Schüler: 1.1.1994 u. jünger WIEN

 AGM Schulfußball SSR f. Wien

22. – 27. Juni  2007

 ISF – ATHLETIC SCHOOL CUP (Jean Humbert) Schulteams (m/w) für 6 Schüler/innen, Jg. 1990/91/92 Bordeaux / FRANKREICH

 ISF / Frankreich Unterstützung d. d. BMBWK *)

 

Das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur ist aufgrund der Kompetenz­verteilung im Bund nur für überregionale (Bundesmeisterschaften) und Internationale Meister­schaften zuständig. In diesem Bereich werden im Schuljahr 2006/2007 € 515.000.- zur Ver­fügung gestellt. Der restliche Bedarf wird über Sponsoring abgedeckt. Für Landes- und Regio­nalbewerbe wird den Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien ein Betrag von € 230.000.- über­lassen. Insgesamt wird 2006/2007 für Schulwettkämpfe von Bund, Ländern und Sponsoren ca. € 1.300.000.- investiert.

 

Zu Frage 13:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen diesbezüglich keine Daten vor.

 

Zu Frage 14:

Die Erhebung mit Bezug zum Schuljahr 2005/06 ist derzeit im Gange; mit einer Auswertung kann im März 2007 gerechnet werden.

 

Zu Frage 15:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen unterschiedliche Berichte der Fach-Schulaufsicht vor. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat darauf hingewiesen, dass überall dort, wo nachweislich durch schulautonome Entscheidungen das Minimum der Bewegungszeiten vorgesehen ist, die Schulberatung einsetzt: Hinweis auf den Wert der Bewegung, die in den Schulalltag eingebettet ist, Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Einrichtungen, um ausreichende Bewegung zu gewährleisten.

 

Zu Frage 16:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Lehrplan für die Unver­bindliche Übung „Bewegung und Sport“ auf der Grundlage einer Enquete zu „Bewegung und Sport in der Berufsschule 2005“ neu gestaltet. Die Notwendigkeit der Steigerung der Anzahl der Unverbindlichen Übungen an den einzelnen Standorten und der inhaltlichen Qualitäts­ver­besserung wurden in Konferenzen der Schulaufsicht und der Schulleitungen aufgezeigt. In die Diskussion wird seitens der Vertreter der Bewegungserzieher/innen auch immer wieder die Forderungen nach einem Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ vorgebracht.

 

Zu Frage 17:

Die Gesundheitsgefährdung der Lehrlinge ist jedenfalls ein ernst zu nehmendes Problem von höchster Dringlichkeit. Sie ergibt sich aus ökonomischen, sozialen und institutionellen Belastun­gen sowie den unter Lehrlingen weit verbreiteten gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen (siehe auch Bericht der Tiroler Fachberufsschulen / November 2006).

 

Für berufstätige Jugendliche bieten die Krankenversicherungsträger einmal jährlich eine Vor­sorgeuntersuchung an. Bundesweite Auswertungen dieser Untersuchungsergebnisse hat es in letzter Zeit aber nicht gegeben. Es gibt zwei auf Wien beschränkte Studien, die diese Daten ausgewertet haben: der Bericht „Gesundheit von Lehrlingen in Wien“ aus 2001 und  der Wiener Jugendgesundheitsbericht 2002. Vor allem im Raum Salzburg finden sich Projekte, die sich mit Berufsschulsport, Gesundheits- und Sportverhalten von Lehrlingen befassen.

 

Zu Frage 18:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen hierzu keine Daten vor.

 

Zu Frage 19:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt aktuell Maßnahmen zur Ver­besserung der Kooperation zwischen Schularzt/Schulärztin und Bewegungserzieher/innen, um die Zahl der Befreiungen vom Pflichtgegenstand möglichst gering zu halten. Die Beratung der Eltern und Erziehungsberechtigten über die Möglichkeit der Teilbefreiungen und/oder Ersatz­lösungen zählt dazu. Die Beratung der Bewegungserzieher/innen im Hinblick auf Frage­stellungen im Zusammenhang mit Migrantenfamilien geschieht über die zuständigen Fachin­spektoren/innen.

 

Zu Frage 20:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen dazu keine Daten vor.

 

Zu Frage 21:

Dieses Anliegen (Qualitätssicherung, Sicherheitsaspekt) wurde mehrfach in die Beratungen der Schulaufsicht übernommen und auch an die Direktionen der Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien herangetragen.

 

Zu Fragen 22, 23 und 25 bis 27:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Zu Frage 24:

Die Erhebung mit Bezug zum Schuljahr 2005/06 ist derzeit im Gange; mit einer Auswertung kann im März 2007 gerechnet werden.

 

Zu Fragen 28 und 29:

Bereits in der Beantwortung der  schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2520/J-NR/2005 (2519/AB XXII. GP) wurde darauf eingegangen. Der Beschluss vom 18. November 2003 (er wurde bereits dargelegt) ist eine richtungweisende Entscheidung.

 

Frage der Haftung des Lehrpersonals/der Gebietskörperschaft für die Folgen sich im Zuge von Schulsportveranstaltungen ereignet habender Unfälle nachstehende (weitere) höchstgerichtliche Judikate, in welchen jeweils die Problematik einer Zurechnung der (Aufsichts-)Tätigkeit des Lehrers/der Lehrerin gemäß den Vorschriften des AmtshaftungsG im Mittelpunkt steht: OGH 9. April 1991, 14Os 27/91; OGH 20. Januar 1988, 1Ob  5/88;                  OGH 29. Oktober 2001, 7Ob 251/01 i; OGH 12. Oktober 2004, 1Ob 296/03 s = SZ 2004/145.

 

Die Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen des allgemeinen Schadenersatzrechtes unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 51 Abs. 3 SchUG durch die Unterinstanzen entzieht sich infolge ihrer evidenten Einzelfallbezogenheit im Regelfall einer Überprüfung durch das Höchst­gericht, weil diesem bekanntlich die Möglichkeit eingeräumt ist, Revisionen, in welchen das Vor­liegen einer Rechtsfrage von im Sinne des § 502 Abs. 1 ZPO erheblicher Bedeutung nicht dar­getan wird, als unzulässig zurückzuweisen.

 

Für den angefragten Zeitraum (vgl. RIS www.ris.bka.gv.at) können zwei Urteile bezüglich Unfällen von Schülern/innen bei Schulsportveranstaltungen genannt werden. Beide Ent­scheidungen betreffen nicht die Haftung von Lehrer/innen oder des Schulerhalters (OGH 10ObS147/04x; OGH 10ObS247/02z).

 

Fragen 30 und 31:

Hier wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2520/J-NR/2005, zu Frage 29 verwiesen (2519/AB XXII. GP): Wird ein Dienstnehmer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt, so haftet der Dienstgeber (§ 333 ff ASVG). Schüler/innen sowie Student/innen sind seit der 32. ASVG-Novelle, BGBl. Nr. 74/1976 in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Nach § 335 Abs. 3 ASVG steht für die Anwendung des § 333 ASVG der Träger jener Einrichtung, in der die Ausbildung erfolgt, dem Dienstnehmer gleich. Dies bedeutet, dass der Bund für Personenschäden (insbesondere Schmerzensgeld) von Schüler/innen (anders als bei Sachschäden) nur bei vorsätzlichem Handeln des Organs haftet. Der Haftungsausschluss bezieht sich nur auf Personenschäden (insbesondere Schmerzens­geld) nicht auf reine Sachschäden.

 

Eine Hilfestellung für verunfallte Schüler/innen konnte in Form einer außerordentlichen Schüler/innenunterstützung zur Milderung der tatsächlich entstandenen Kosten in folgenden Fällen im Zeitraum 2000 bis 2006 ausbezahlt werden:

 

 

Jahr

 

 

Anzahl der Fälle

 

 

Unterstützung

2000-2003

 

0

 

 

2004

 

1

 

€ 7.500,--

2005

 

2

 

€ 4.300,--

 

2006

 

1

€   550,--

 

Zu Frage 32.

Sowohl das Schuljahr 2004/05 als auch 2005/06 war gekennzeichnet von der Umbenennung des Pflichtgegenstandes von „Leibesübungen“ zu „Bewegung und Sport“. und die damit auch verbundenen Angleichungen der verschiedenen Lehrpläne an die Lehrplanüberlegungen aus 2002.

 

Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaft­liches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfolgt in diesen Bereichen die Weiterentwicklung der Planungs- und Unterrichtskompetenz, die Steigerung der Qualität, das Vermitteln von Kooperationen und die Durchführung von Best-Practice-Projekten.

 

Zu Frage 33 und 34:

Grundsätzlich ist die Lehrer/innenfort- und Weiterbildung für Bewegungserzieher/innen in den Pädagogischen Instituten angesiedelt. Nur in jenen Fällen, wo die entsprechenden Bedingungen (z.B ausgewählte Referent/innen oder besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lehrplan) gegeben sind, werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Instituten oder Universitäten Veranstaltungen durch­geführt.

 

„Technik und Methodik von Schneesportarten“; bundesweiter Lehrgang; alljährlich 60 Teil­nehmer/innen.

„Technik und Methodik des Snowboardens“; bundesweiter Lehrgang; alljährlich 40 Teil­nehmer/innen.

Elektronisches Lehrmittel Bewegung und Sport (ELBUS; Planungskompetenz für Bewegung und Sport): bundesweit 24 Kurse. Sekundarstufe I (480 Teilnehmer/innen); Ski- und Sporthaupt­schulen (380 Teilnehmer/innen).

Bewegung und Ernährung an Sporthauptschulen  (Curriculare Umsetzungsmodelle). Sport- und Skihauptschulen (Multiplikatoren/innen; 28 Teilnehmer/innen).

Klug & Fit (Motorische Voraussetzungen, Tests): bundesweit 50 Kurse, Sekundarstufe I (1250 Teilnehmer/innen).

 

Zu Frage 35:

Einflussnahme auf die Fortbildungsschwerpunkte in den Pädagogischen Instituten (Hoch­schulen), um Verständnis und Motivation für vorrangige Schwerpunkte:

Bekämpfung der Fettleibigkeit, Verbesserung der motorischen Grundlagen als Basis für weitere Zielsetzungen, Erstellung von kurz-, mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung mit IT-Unter­stützung, Materialien für den täglichen Einsatz in Grundschulen, Materialien für die Gesund­heitsförderung; Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Bewegungsangeboten am Schul­standort (auch über Kooperationen).

 

Zu Frage 36 bis 38:

 

Zu Frage 39:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen zu Schulstandorten keine Daten vor. Mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation wurden in der gemeinsamen Kommission  „Schule und Sport“ die Richtlinien für Kooperationen erarbeitet und die Daten­banken vernetzt.

 

Zu Fragen 40 und 41:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen hierüber keine Daten vor.

 

Zu Fragen 42 bis 45:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen seit dem Schuljahr 2002/2003 zu den Schulen mit sportlichem Schwerpunkt keine Daten vor. Dieser Stand und die Schulversuche für Leistungssportler/innen sind ausführlich dokumentiert unter http://www.bewegung.ac.at/bewegung/autoLayouts/be_unterseite.asp?katNr=862&sNr=1236.

 

Zu Frage 46:

Die österreichischen Bundessportakademien (Bundesanstalten für Leibeserziehung) sind lehrer- und erzieherbildende Bildungseinrichtungen und für alle vier Standorte  (Wien/Linz/Graz/ Inns­bruck) wurde im Jahr 2006 ein Gesamtbetrag von € 2.273.000.- aufgewendet. Die Planung und Organisation der Lehrgänge wird durch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO)  getragen und so eine besondere Effektivität der Instruktor/innen- und Trainer/innenausbildung erreicht. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat Im Zuge von qualitätssteigernden Maßnahmen an den Bundessportakademien weitere Mittel zur Lehrer/innenfortbildung eingesetzt und vor allem Projektwege dienen.

 

Zu Fragen 47 und 48:

Sandmayr, M. (2004): Das motorische Leistungsniveau der österreichischen Schuljugend. Aachen: Meyer und Meyer Verlag.

Magistrat der Stadt Wien (Hrsg.): Wiener Jugendgesundheitsbericht 2002

(Altern mit Zukunft) (2006) ERSTER ÖSTERREICHISCHER ADIPOSITASBERICHT 2006. GRUNDLAGE FÜR ZUKÜNFTIGE HANDLUNGSFELDER: KINDER, JUGENDLICHE, ERWACHSENE

HBSC-Daten (WHO-Projekt „Health Behaviour in Schoolaged Children“ / Ludwig Boltzmann-Institut für Medizin– und Gesundheitssoziologie)

Österreichweite Feldstudie zur Erhebung der Prävalenz von Übergewicht bei 6-14jährigen Schülerinnen und Schülern (Koordination: Prof. Zwiauer/ St.Pölten)

HELENA Studie (EU-Projekt „Healthy Lifestyle in Europe by Nutrition in Adolescence“ / Studienleitung in Österreich: Prof. Dr.  Kurt Widhalm/ Medizinische Universität Wien)

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur plant für 2007 eine Wiederholung der Erhebung zum motorischen Leistungsniveau der österreichischen Schuljugend. Diese Ergebnisse und die Aussagen der oben genannten Studien werden die Strategien für „Bewe­gung und Sport in Österreich“ als auch für die „Gesundheitsförderung in österreichischen Schulen“ wesentlich leiten.

 

Zu Frage 49:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geht davon aus, dass einer täg­lichen Bewegungs- und Sportstunde im Rahmen des Pflichtgegenstandes unterschiedliche Umsetzungsschwierigkeiten entgegenstehen. Grundsätzlich sollte aber eine tägliche Bewe­gungszeit aus dem Zusammenwirken „Unterrichtsgegenstand – Angebot in der Tages­betreuung – Angebote aus dem nichtschulischen Bereich (z.B Vereine) – Initiativen in der Familie“ erreicht werden.

 

Zu Frage 50:

Schulärzt/innen haben derzeit „die Aufgabe, die Lehrer/innen in gesundheitlichen Fragen der Schüler/innen, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betreffen, zu beraten und die hiefür erforderlichen Untersuchungen der Schüler durchzuführen“ (§ 66, SchUG). Dieser Auf­gabe kommen sie auf der Grundlage der jeweiligen Verträge umfassend nach.

 

Die Schulärzt/innen leisten seit Jahren ständige Mitarbeit an den verschiedensten Studien: an der österreichweiten Feldstudie zur Erhebung der Prävalenz von Übergewicht bei 6-14jährigen Schülerinnen und Schülern (Koordination: Prof. Zwiauer/ St.Pölten); an der HELENA Studie (EU-Projekt „Healthy Lifestyle in Europe by Nutrition in Adolescence“ / Studienleitung in Österreich: Prof. Dr. Kurt Widhalm/ Medizinsche Universität Wien); bei PRESTO (Preven­tion.Study of Obesity / Präventionsprojekt an Schulen in Wien, NÖ, OÖ von 2002-2004)

 

Die Schulärzt/innenschaft ist Kooperationspartner der Bewegungserziehung bei der Erstellung individueller Bewegungspläne für fettleibige Kinder. 

 

Grundsätzlich wäre es im Sinne der Gesundheitsförderung an Schulen äußerst wünschenswert, den Schulärzt/nnen mehr Kompetenzen in Gesundheitsfragen einzuräumen. Zu diesem Zwecke wurde eine umfassende Struktur-Studie vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben. Der End­bericht liegt vor, wurde intern beraten und in der weiteren Folge wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Versorgung und Aufwertung des Schulärzt/innenwesens gegründet.

 

Zu Frage 51:

Im Rahmen der Entwicklung der Plattform „Gesundheitsförderung in den Schulen in Osterreich“ wurden die Elternverbände als Partner  involviert. Der Dachverband der Elternverbände hat 2006 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur/Abteilung Bewegungserziehung, Sportlehrwesen und Gesundheitsförderung eine internationale Veran­staltung zu den Themen Gesundheitsförderung, Bewegung und Sport in Altenmarkt durch­geführt.

 

Bei der Entwicklung der Strategie zur Gesundheitsförderung in den Schulen Österreichs, bei der Einrichtung einer gemeinsamen Plattform sind die Elternvertretungen willkommene Partner. In gleicher Weise werden die Elternverbände in die Diskussion zu Strukturverbesserungen im Bereich des Schulärzt/innenwesens eingebunden.

 

Zu Frage 52:

Unterstützung schulinterner Veranstaltungen (SCHILF) zum Themenbereich. Information über Printmedien und auf der Homepage www.bewegung.ac.at: jeweils in den Sprachen Serbisch, Kroatisch und Türkisch.

 

Zu Frage 53:

Derzeit besteht ein Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip „Gesundheitserziehung“ (Rund­schreiben Nr. 7/1997, BMUK GZ 27.909/115-V/3/96), der aber in seinen wesentlichen Abschnitten „Gesundheitsförderung“ anspricht: das bedeutet, dass alle Unterrichtsfächer zur Mitwirkung aufgerufen sind. Gesundheitsförderung in der Schule bedeutet, Einflüsse so zu gestalten und zu verändern, dass sie sich möglichst positiv auswirken. Im Mittelpunkt stehen Veränderungen bei einzelnen Personen und Gruppen („Empowerment-Ansatz“) und die gesundheitsförderliche Gestaltung von Situationen und Umwelten („Setting-Ansatz“).

 

Die nachstehenden Maßnahmen (Meilensteine) wurden zur Verbesserung der Situation der Gesundheitsförderung in den Schulen (auch als Reihenfolge der weiteren Vorgangsweise) vor­gesehen und sind auch 2007 in Weiteretwicklung:

1.   Orientierungsgespräch mit Einrichtungen, die bundesweit aktuell um die          Gesundheitsförderung in den Schulen bemüht sind.

2. Vorbereitungsgespräche mit den österreichischen Sozialversicherungen bzw. mit dem       Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

3. Einberufung eines Expertenbeirates/wissenschaftlichen Beirates (Themen: Bewegung,            Ernährung, Lifestyle, psychisches Wohlbefinden, etc.).

4.   Verankerung des Anliegens durch Begründung einer politischen Lenkungsgruppe mit den       Entscheidungsträgern.

5.   Einberufung eines Vorbereitungsausschusses (Steeringcommittee) zur Konstruktion einer     Plattform (GFS) mit den wesentlichsten Partnern. Öffentliche Ankündigung der Plattform     (Webseite, etc.) und Einladung zur Mitarbeit.

6.   Gründungssitzung: Vollversammlung der „Plattform Gesundheitsförderung und Schule“       (Gesundheitsförderungstagung).

7. Einrichtung eines Lenkungsgremiums (Geschäftsführender Ausschuss) sowie der       Servicestelle GIVE unter Beachtung bestehender und neuer „regionaler Knoten“.

8.   Neuerstellung des Grundsatzerlasses zur „Gesundheitsförderung in den Schulen“;     Information an die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien.

9.   Aktionsplan - 1. Maßnahme: Erstellung eines Qualitätskataloges für „Gesundheitsfördernde    Schulen“.

10. Aktionsplan - 2. Maßnahme: Start einer „Leadership Academy“ (für setting teams) für Gesundheitsförderung in Schulen.

 

Die „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“ wirkt als Beratungs-, Koordinations- und Informationszentrum für regionale Netzwerke und/oder Einrichtungen, stellt die Vernetzung zu damit verbundenen Internetseiten her und schafft eine Community für den gegenseitigen Aus­tausch und Abstimmung. Die Bezeichnung steht für die Arbeitsmerkmale Gesundheit, Infor­mation, Vernetzung, Entwicklung). Über die Webseite www.give.or.at sind für alle Schulen (auch niederschwellige) Informationen abzurufen bzw. die Links zu jenen Kooperationspartner aufge­nommen, die als regionale Knoten direkter (qualifizierter) Ansprechpartner für Schulen sind.

 

Zu Fragen 54 und 55:

Die Erfassung der motorischen Grundlagen („Klug & Fit“ unter Einschluss des Bundes­ministeriums für Inneres) wird im Schuljahr 2006/2007 verpflichtend erfolgen.

 

Erhebungen, die über das Maß der standardisierten Erfassungsinstrumente des Bundes­ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UPIS, UNTIS, Bildungsdokumentation, etc) hinausgehen, sind an den Schulstandorten unbeliebt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dennoch sowohl im motivationalen Bereich als auch durch Bereit­stellung entsprechender (Internet)Tools die Datenerfassung zu Themen der Bewegungs- und Sporterziehung verfolgen. Gemäß Bildungsdokumentationsgesetz bzw. Bildungs­dokumentationsverordnung wird im Rahmen der jährlichen Erhebungen an den öffentlichen Schulen auch die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen erhoben, gegliedert nach "Sport- bzw. bewegungsbezogene Schulveranstaltung im Sommer", "Sport- bzw. bewegungs­bezogene Schulveranstaltung im Winter", "Fremdsprachenbezogene Schulveranstaltungen", "Projektbezogene Schulveranstaltungen" bzw. "Mischform". Für eine gleichartige Erhebung an Privatschulen gibt es derzeit keine Rechtsbasis. Die Qualitätssicherung in diesem Erhebungs­segment wird durch die Freiwilligkeit der Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen stark erschwert, sodass derzeit noch keine verlässlichen Ergebnisse aus dieser Erhebung zur Ver­fügung gestellt werden können.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.