1100/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.08.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwlt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0096 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16.AUG. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2007, Nr. 1355/J, betreffend

Marktordnungsgesetz 2007 - Betriebsprämien

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2007, Nr. 1355/J, betreffend Marktordnungsgesetz 2007 - Betriebsprämien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Von § 8 Abs. 2 Z 9 MOG 2007 sind folgende Fälle erfasst:

 

Wenn in diesen Fällen der erworbene Betrieb zum Zeitpunkt der erstmaligen Aktivierung von Zahlungsansprüchen (15.05.2005) noch an den Dritten verpachtet war, kann unmittelbar nach Auslaufen dieses Pachtvertrags die Zuweisung von Zahlungsansprüchen beantragt werden.

Für das Antragsjahr 2005 war für derartige Fälle eine Antragstellung im Rahmen der normalen Sonderfall-Regelung (Kauf, langfristige Pacht von Flächen oder Übergabe eines im Bezugs­zeitraum verpachteten Betriebs) möglich. 2006 gab es 4 Anträge, 2007 gab es bis dato noch keinen Antrag. Wie viele Anträge 2007 noch zu erwarten sind, kann nicht abgeschätzt werden, es wird aber nur mit einer geringen Anzahl gerechnet.

 

Da nur sehr wenige Betriebsinhaber die Voraussetzungen erfüllen, ist keine generelle Information in das AMA-Merkblatt aufgenommen worden. Die Beratung dieser Spezialfälle erfolgt durch die Berater der Landwirtschaftskammer.

 

Zu Frage 3:

 

Von § 8 Abs. 2 Z 10 MOG 2007 sind Betriebsinhaber erfasst, die zwischen 01.01.2004 und 15.05.2008 die landwirtschaftliche Tätigkeit beginnen. Dies ist möglich z.B. bei Übergabe, Pacht, Kauf, Vererbung, Pachtrückfall eines landwirtschaftlichen Betriebs mit mindestens 4 ha beihilfefähiger Fläche ohne Zahlungsansprüche. Neubeginner dürfen in den letzten 5 Jahren keine landwirtschaftliche Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt haben. Die Voraussetzungen für die Niederlassungsbeihilfe sind ein Höchstalter von 40 Jahren, ausreichende berufliche Qualifikation und Vorlage eines Betriebsverbesserungsplans.

 

Da es diese Neubeginnerregelung bisher nicht gab, sind auch keine Anträge gestellt worden. Es ist auch nicht bekannt, wie viele Personen seit 2004 die landwirtschaftliche Tätigkeit neu aufgenommen haben bzw. wie viele Antragsteller 2008 konkret zu erwarten sind.


 

Zu Frage 4:

 

Wie hoch der tatsächliche Kürzungsprozentsatz (innerhalb der möglichen 0,5%-Kürzung der bestehenden Zahlungsansprüche) sein wird, kann erst nach Kenntnis der Zahl der Anträge und der erforderlichen Mittel für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve ermittelt werden.

Der Bundesminister: