1102/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.08.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 21.06.2007 eine schriftliche Anfrage Nr. 1084/J betreffend „ Ausstellung von für die Einreise in die USA problematischen Reisepässen im Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum
15. Juni 2006“ an mich gerichtet.

 

Einleitend darf festgehalten werden:

·         Österreich war einzig auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom
13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verpflichtet, Reisepässe mit Chip (biometrietauglich) bis 28.08.2006 einzuführen. Diese Vorgabe hat Österreich am 16.06.2006 erfüllt. Österreich rangiert hinsichtlich der Einführung dieser sog. e-Pässe unter den EU Mitgliedsstaaten auf dem hervorragenden 6. Platz (weltweit sogar vor den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem 13. Platz).

·         Bei den, zwischen dem 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellten Reisepässen, handelt es sich um vollgültige österreichische Reisedokumente. Diese Reisepässe wurden nach den geltenden Bestimmungen des österreichischen Passgesetzes ausgestellt und sind in allen Staaten der Welt gültig.

 

 

·         Davon zu unterscheiden ist jedoch der Umstand, dass jedes Land die Möglichkeit hat, die Einreise mit anderen Voraussetzungen zu verknüpfen. Die Notwendigkeit der Erlangung eines Visums, ist eine derartige Voraussetzung. Von dieser Möglichkeit haben die Vereinigten Staaten von Amerika, wie viele andere Staaten auch, Gebrauch gemacht.

·         Durch die einseitige Anordnung der Einreisebestimmungen eines Landes, kann keine rechtliche Verpflichtung Österreichs zur Änderung seiner Reisepässe abgeleitet werden.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein

 

Zu Frage 2:

Im fraglichen Zeitraum wurden 205.005 Reisepässe neu ausgestellt.

 

Zu Frage 3:

Nein. Das Bundesministerium für Inneres hat den Bürgern durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit die notwendigen Informationen zeitgerecht zugänglich gemacht.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die einschlägige Gesetzeslage spricht gegen einen generell kostenlosen Austausch.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Auffassungen und Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Zu Frage 8:

Österreich wird seiner, durch die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom
13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
vorgeschriebenen Verpflichtung, fristgerecht nachkommen.