1102/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.08.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die
Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am
21.06.2007 eine schriftliche Anfrage Nr. 1084/J betreffend „ Ausstellung
von für die Einreise in die USA problematischen Reisepässen im
Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum
15. Juni 2006“ an mich gerichtet.
Einleitend darf festgehalten werden:
·
Österreich war einzig auf Grund der Verordnung (EG) Nr.
2252/2004 des Rates vom
13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und
biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und
Reisedokumenten verpflichtet, Reisepässe mit Chip (biometrietauglich) bis
28.08.2006 einzuführen. Diese Vorgabe hat Österreich am 16.06.2006
erfüllt. Österreich rangiert hinsichtlich der Einführung dieser
sog. e-Pässe unter den EU Mitgliedsstaaten auf dem hervorragenden 6. Platz
(weltweit sogar vor den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem 13. Platz).
· Bei den, zwischen dem 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellten Reisepässen, handelt es sich um vollgültige österreichische Reisedokumente. Diese Reisepässe wurden nach den geltenden Bestimmungen des österreichischen Passgesetzes ausgestellt und sind in allen Staaten der Welt gültig.
· Davon zu unterscheiden ist jedoch der Umstand, dass jedes Land die Möglichkeit hat, die Einreise mit anderen Voraussetzungen zu verknüpfen. Die Notwendigkeit der Erlangung eines Visums, ist eine derartige Voraussetzung. Von dieser Möglichkeit haben die Vereinigten Staaten von Amerika, wie viele andere Staaten auch, Gebrauch gemacht.
· Durch die einseitige Anordnung der Einreisebestimmungen eines Landes, kann keine rechtliche Verpflichtung Österreichs zur Änderung seiner Reisepässe abgeleitet werden.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein
Zu Frage 2:
Im fraglichen Zeitraum wurden 205.005 Reisepässe neu ausgestellt.
Zu Frage 3:
Nein. Das Bundesministerium für Inneres hat den Bürgern durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit die notwendigen Informationen zeitgerecht zugänglich gemacht.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die einschlägige Gesetzeslage spricht gegen einen generell kostenlosen Austausch.
Zu den Fragen 6 und 7:
Auffassungen und Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu Frage 8:
Österreich
wird seiner, durch die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom
13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und
biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und
Reisedokumenten vorgeschriebenen Verpflichtung, fristgerecht nachkommen.