1103/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                            Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0134-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                         Wien, 16. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1118/J-NR/2007 betreffend „Brief Neue Mittel­schule“, die die Abg. Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2007 an mich richte­ten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Entwicklungsprojekt „Neue Mittelschule“ soll auf Basis einer zu schaffenden gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung von „Gemeinsamen Schulen / Neuen Mittelschulen“ in Pilotschulen in mehreren Modellregionen in verschiedenen Bundesländern erarbeitet werden. Auf der Website des Ressorts sind unter dem Thema „Neue Mittelschule“ die Ziele im Abschnitt „Modellregionen, Zeitplan, Evaluation, Kriterien“ (http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/nms/zp.xml) zu finden. Im Abschnitt „Modellregionen Überblick“ sind jene Pilotschulen und Modellregionen aufgelistet, die sich beginnend mit dem Schuljahr 08/09 konkret an der Entwicklungsarbeit beteiligen wollen (http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/nms/mr.xml).

 

Zu Frage 2:

Im gemeinsamen Europa sind Mobilität und Vielfalt auf Basis eines integrativen Grundverständ­nisses leitende Prinzipien, denen sich auch die Entwicklungsarbeit zur „Neuen Mittelschule“ ver­pflichtet.

 

Zu Frage 3:

Auf Basis der in der Beantwortung der Frage 1 genannten Kriterien hat die Entwicklungsarbeit in den Modellregionen bereits begonnen, die im Geiste der Schulautonomie auf der hohen päda­gogischen Eigenverantwortung der Schulen und Lehrkräfte aufbaut. Die „Neue Mittelschule“ ist ein Entwicklungsprojekt, das die Akteurinnnen und Akteure an den Schulen als solche ernst nimmt und daher nicht durch eine „genaue Projektbeschreibung“ deren professionelle Eigen­ständigkeit einschränkt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Der Schulaufsicht kommt auch bei der Umsetzung des Rundschreibens des Ressorts Nr. 9/2007 betreffend „Initiative „25+“: Individualisierung des Unterrichts, Persönlichkeit und Lernvoraus­setzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen“ (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2007_09.xml), welches die Verknüpfung der Klassen­schülerhöchstzahl mit Qualitätsentwicklung anregt, insbesondere in Bezug auf die der Individua­lisierung, welche auch für die „Neue Mittelschule“ von zentraler Bedeutung ist, eine wichtige Rolle zu. Die Schulaufsicht spielt weiters schon jetzt im Rahmen der Schulentwicklung eine wichtige Rolle in allen angesprochenen Schularten. Dies trifft natürlich auch auf die Entwick­lungsarbeit zur „Neuen Mittelschule“ zu. Die Volksschulen sind vor allem mit der Schnittstellen­problematik angesprochen, die Sonderschulen aus dem Blickwinkel der Integration.

 

Zu Frage 6:

Die differenzierten Leistungsanforderungen werden auf Basis der Bildungsstandards erarbeitet und sollen am Ende der Ausbildung in der „Neuen Mittelschule“ eine klare Berechtigungs­zuweisung ermöglichen. Die „Neue Mittelschule“ ist eine Leistungsschule.

 

Zu Frage 7:

„Neue Pädagogische Maßnahmen“ sind solche, die zwar vereinzelt in der pädagogischen Praxis erprobt wurden, jedoch erst im Rahmen der „Neuen Mittelschule“ in einer Neuen Lernkultur größere Verbreitung finden werden. Projektorientierter, schülerinnen- und schülerzentrierter Unterricht mit verschiedenen flexiblen Gruppierungen nach Themen,  Anforderungen und Bega­bungshöhe kann das gesamte Spektrum der Leistungsmöglichkeiten von behinderten Kindern bis hin zu Hochbegabten optimal fördern und fordern.

 

Zu Frage 8:

Die Wahlmöglichkeiten beziehen sich einerseits auf Freigegenstände und Wahlpflichtfächer, andererseits auf Themenbereiche und inhaltliche Schwerpunktsetzungen im Rahmen der inne­ren Differenzierung. Dies wird von den Pilotschulen im Detail erarbeitet, unterstützt von Schul­entwicklungsexpertinnen und -experten (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens) und der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung.

 

Zu Frage 9:

Die Lehrerinnen- und Lehrerarbeit wird durch die professionelle Herausforderung an die Schul­entwicklungskompetenz prinzipiell attraktiver.

 

Zu Frage 10:

Entsprechend den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben gibt es keine 100%-ige Subventionierung von Privatschulen und es besteht auch keine Möglichkeit auf einen solchen Rechtsanspruch für die Zukunft. Privatschulen müssen auch heute schon – wollen sie beispielsweise das Öffentlichkeitsrecht in Anspruch nehmen – mit den gesetzlichen Vorgaben (und den Lehrplänen) wie sie für die öffentlichen Schulen gelten, arbeiten; dies wäre nach Ein­führung der „Neuen Mittelschule“ entsprechend anzuwenden. Privatschulen sind darüber hinaus als Pilotschulen in Modellregionen möglich und willkommen – konkrete Anfragen liegen bereits vor.

 

Zu Frage 11:

Ausgehend von der Beantwortung der Frage 10 ist eine „Abschaffung“ des konfessionellen Privatschulwesens weder rechtlich möglich noch beabsichtigt. Konfessionelle Privatschulen können Bildungsangebote in allen durch Gesetz geregelten Schularten und nach allen vom Ressort erlassenen Lehrplänen eröffnen. Es ist daher keine Entscheidung der Verwaltung, ob konfessionelle Schulerhalter eine „Neue Mittelschule“ oder eine Hauptschule oder eine allge­mein bildende Höhere Schule führen. Diese Entscheidung trifft ausschließlich der konfessionelle Schulerhalter.

 

Zu Frage 12:

Verhandlungen über eine Modifikation sind nur bei wesentlichen Änderungen der Schulstruktur vorgesehen. Da eine solche nicht vorliegt und die konfessionellen Privatschulen, wie oben dargelegt, auch in Zukunft Bildungsangebote eröffnen können, bestehen keine Notwendigkeiten für Verhandlungen über den Schulvertrag 1962, BGBl. Nr. 273/1962 idgF.

 

Zu Frage 13:

Im Zuge der Konzeption des Entwicklungsprojektes „Neue Mittelschule“ werden auch die für die Projektschulen geltenden dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen sein. Die Fortbildungsangebote werden selbstverständlich – in enger Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen – den Entwicklungsschwerpunkten der „Neuen Mittelschule“ angepasst.

 

Zu Frage 14:

Der Wechsel zwischen Modellregionen und Pilotschulen wird wie bisher auch im Rahmen der Schulautonomie in keiner Weise in Frage gestellt – die gültigen Lehrpläne und Unterrichts­prinzipien sind auch in der „Neuen Mittelschule“ die Grundlage für jede Planungsarbeit.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.