1109/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 2007 unter der Nr. 1192/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kontrollen im Straßengüterverkehr“ gestellt. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Begriff der „Kontrollstelle“ ist als solcher nicht definiert.

Derzeit bestehen in Österreich in den folgenden Bundesländern in Betrieb befindliche Verkehrskontrollplätze:

 

Niederösterreich:             A1 – Haag/Strengberg (Richtungsfahrbahn Salzburg)

Oberösterreich:               A8 – Kematen Süd (Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz)

Salzburg:                         A10 – Hoher Göll/Kuchl (Richtungsfahrbahn Villach)

Tirol:                                A12 – Kundl (Richtungsfahrbahn Innsbruck)

                                        A12 – Radfeld (Richtungsfahrbahn Kufstein)

Vorarlberg:                       A13 – Nüziders (Richtungsfahrbahn Bludenz)

Kärnten:                           A2 – Völkermarkt/Haimburg (Richtungsfahrbahn Wien)

                                        A10 – Kellerberg (Richtungsfahrbahn Salzburg)

 

Darüber hinaus werden technische Kontrollen des Güterverkehrs auch bei der Bundesanstalt für Verkehr und den Landesprüfstellen, sowie mit mobilen Prüfzügen an jeder geeigneten Örtlichkeit durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

Neben technischen und straßenpolizeilichen Kontrollen werden insbesondere auch sicherheitspolizeiliche und kriminalpolizeiliche Kontrollen durch die Organe der Bundespolizei durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

Die Errichtung von baulichen Anlagen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inneres.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Zu diesen Fragen liegen dem Bundesministerium für Inneres keine konkreten Statistiken vor, zumal dieser Vollzugsbereich nicht das Bundesministerium für Inneres betrifft.

 

Zu Frage 8:

Kontrollen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz in den Jahren 2004, 2005 und 2006

 

 

Gefahrgutkontrollen in den Bundesländern

 

 

 

2004

 

 

2005

 

2006

Burgenland

578

606

645

Kärnten

404

503

885

Niederösterreich

1261

814

1728

Oberösterreich

890

887

898

Salzburg

347

526

365

Steiermark

751

759

1067

Tirol

429

477

796

Vorarlberg

153

259

370

Wien

560

411

335

 

Gesamtsumme:

 

 

5.373

 

5.242

 

7.089

 

 

 

Zu Frage 9:

Art und Anzahl der festgestellten Verstöße gemäß § 22 Absatz 2 Ziffer 3 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) idgF sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Art der Verstöße ergibt sich aus der angeschlossenen Prüfliste (gemäß EU-Richtlinie RL 95/50/EG DES RATES) und der angeschlossen Checkliste (gemäß EU-Richtlinie RL 2004/112/EG DER KOMMISSION). Durch das Inkraftreten der GGBG-Novelle 2005 (BGBl. I, Nr 118/2005 vom 27.10.2005) ist seit 28.10.2005 anstelle der Prüfliste die Checkliste anzuwenden.

 

 

Art der Verstöße

 

Anzahl der Verstöße

 

Art der Verstöße

 

 

Anzahl der Verstöße

 

 

 

 

 

 

 

Prüfliste

(siehe Beilage 1)

 

 

Gültigkeit bis 27.10.2005

 

 

 

2004

 

1.1. - 31.12.

 

 

 

 

2005

 

1.1. - 27.10.

 

RL 95/50/EG geändert durch

RL 2004/112/EG

(L 367 vom 14.12.2004)

 

Checkliste

(siehe Beilage 2)

 

Umsetzung ins GGBG mit BGBl. I, Nr. 118/2005 (vom 27.10.2005)

 

 

2005

 

28.10. - 31.12.

 

2006

 

1.1. - 31.12.

Pkt. 16.

2557

1945

Pkt. 13.

360

3092

Pkt. 17.

1287

779

Pkt. 14.

54

911

Pkt. 18.

6

7

Pkt. 15.

0

25

Pkt. 19.

75

43

Pkt. 16.

0

64

Pkt. 20.

140

93

Pkt. 17.

4

101

Pkt. 21.

17

89

Pkt. 18.

0

5

Pkt. 22.

7

5

Pkt. 19.

13

111

Pkt. 23.

65

49

Pkt. 20.

13

225

Pkt. 24.

4

8

Pkt. 21.

0

19

Pkt. 35.

45

19

Pkt. 22.

115

1047

Pkt. 26.

3

7

Pkt. 23.

35

200

Pkt. 27.

1172

1052

Pkt. 24.

100

840

Pkt. 28.

140

272

Pkt. 25.

246

2714

Pkt. 29.

4542

5137

Pkt. 26.

76

460

Pkt. 30.

829

683

Pkt. 27.

80

586

Pkt. 31.

220

181

Pkt. 28.

39

387

Pkt. 32.

326

176

Pkt. 29.

25

241

Pkt. 33.

70

33

Pkt. 30.

45

848

Pkt. 34.

188

115

Pkt. 31.

124

1123

Pkt. 35.

1330

1018

 

 

 

Pkt. 36.

249

121

 

 

 

Pkt. 37.

1381

1058

 

 

 

 

Zwischensumme:

 

 

 

 

12.890

 

 

 

1.356

 

 

 

 

Gesamtsumme:

(Verstöße)

 

2004

 

15.546

 

2005

 

14.246

 

2006

 

12.999

 


Beilage 1: Prüfliste bis zum 27.10.2005:

 

 


Beilage 2: Checkliste ab 28.10.2005:

 

 


Zu Frage 10:

Zu dieser Frage steht dem Bundesministerium für Inneres kein Zahlenmaterial zur Verfügung, zumal dieser Vollzugsbereich nicht das Bundesministerium für Inneres betrifft.

 

Zu Frage 11:

Seit dem Inkrafttreten der Gefahrgutbeförderungsgesetz-Novelle 2005 (BGBl. I, Nr. 118/2005 vom 27.10.2005) ist die Stilllegung von Beförderungseinheiten zu erfassen.

Von 28.10. 2005 – 31.12.2005 wurden 150 Beförderungseinheiten stillgelegt.

Von 1.1.2006 – 31.12.2006 wurden 1081 Beförderungseinheiten stillgelegt.

 

Zu den Fragen 12 bis 22:

Zu diesen Fragen liegen dem Bundesministerium für Inneres keine konkreten Statistiken vor, zumal dieser Vollzugsbereich nicht das Bundesministerium für Inneres betrifft.

 

Zu Frage 23:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 24:

Die diesbezügliche Verordnung wurde vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen.

 

Zu Frage 25:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 26:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinaus richten sich Anordnungen zur Unterbrechung der Weiterfahrt durch Exekutivbeamte nach den gesetzlichen Möglichkeiten.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 


Zu den Fragen 29 und 30:

Soweit der Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Inneres betroffen ist, das betrifft die Erstellung der Kontrollstatistik gemäß § 22 GGBG, sind derartige Hinweise nicht bekannt.

 

Zu Frage 31:

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden entsprechend den jährlichen Vorgaben des Stellenplanes als Teil des Bundesfinanzgesetzes die Möglichkeiten für Neuaufnahmen voll ausgeschöpft.