1111/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.08.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen haben am 5. Juli 2007 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auslieferung von Gerd Honsik“ (PA 1197/J) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Von Gerd Honsik versendete E-Mails sind den Sicherheitsbehörden bekannt.
Zu den Fragen 3, 4, 5, 6,7,10, 11 und 12:
Die strafrechtliche Würdigung der E-Mails, obliegt ausschließlich den Justizbehörden. Es werden daher die den Sicherheitsbehörden bekannten von Honsik versendeten E-Mails der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Dieser obliegt auch die Verfügung von weiteren Maßnahmen, wie die Einleitung eines Auslieferungsbegehrens oder die Ausstellung eines internationalen Haftbefehles.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ermittlungen ergaben, dass sich der Server in Frankreich befindet. Die zuständigen französischen Behörden wurden um Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des E-Mail Verkehrs ersucht.
Zu den Fragen 13 bis 21:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus kriminaltaktischen, als auch aus Gründen des Datenschutzes von einer Beantwortung Abstand nehmen muss.
Zu den Fragen 22 und 23:
Die von Honsik herausgegebenen und den Sicherheitsbehörden bekannten Medienwerke, werden wegen Verdachtes des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz, an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Abgesehen von dem Verfahren nach dem Verbotsgesetz, sind dem Bundesministerium für Inneres keine weiteren Verfahren bekannt.
Zu den Frage 24 bis 28:
Ich ersuche um Verständnis, dass aus Datenschutzgründen keine personenbezogenen Antworten erfolgen können.
Zu den Fragen 29, 30 und 32:
Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz verwiesen werden.
Zu Frage 31:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.