1119/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                                                                                               

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ursula Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen haben am 9. Juli 2007 an mich unter der Nr. 1344/J eine schriftliche Anfrage betreffend „unerträgliche Situationen in Ausländer-Ghettos“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In ganz Österreich stehen derzeit 5841 Integrationswohnungen des Österreichischen Integrationsfonds zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

Die Wohnungen verteilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer:

 

Bundesland

 

Kärnten

348

Niederösterreich

27

Oberösterreich

2987

Salzburg

507

Steiermark

590

Tirol

198

Vorarlberg

29

Wien

1156

Gesamt

5841

 


Zu Frage 3:

Bei den Bewohnern der Integrationswohnungen, handelt es sich großteils um Personen aus Ungarn, Tschechien, Polen, Rumänien und dem ehemaligen Jugoslawien, die vor vielen Jahren als Asylwerber nach Österreich gekommen sind und mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

Eine statistische Auswertung der Anzahl der Bewohner nach Nationalitäten ist nicht vorgesehen. Zur Veranschaulichung der Größenordnungen, werden die Zuweisungszahlen für das Jahr 2006 dargestellt:

 

Herkunftsland

 

2006

Russ. Föderation

221

Afghanistan

92

Somalia

36

Serbien/M.

27

Irak

24

Iran

16

Bosnien

11

Syrien

8

Sudan

7

Kongo

6

Kosovo

6

Äthiopien

4

Türkei

4

Uganda

4

Armenien

3

China

3

Georgien

3

Kirgistan

3

Nepal

3

Angola

2

Burundi

2

Ukraine

2

Weissrussland

2

Eritrea

1

Gambia

1

Ghana

1

Jordanien

1

Kamerun

1

Kroatien

1

Moldawien

1

Mongolei

1

Nigeria

1

Pakistan

1

Togo

1

Usbekistan

1

Gesamt

501

 

Zu Frage 4 bis 7, 9 und 10:

In Haid stehen insgesamt 299 Wohnungen für Zuweisungen zur Verfügung. In diese wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 433 Asylberechtigte zugewiesen, wobei davon 173 Staatsangehörige der Russischen Föderation waren.

Grundsätzlich richtet sich die Zuweisungspraxis nach klar definierten Richtlinien, die ein möglichst hohes Maß an Integration gewährleisten sollen. Der Flexibilität der Zuweisungspraxis sind jedoch durch das Angebot an freien Wohnungsstandorten und die Nationalitäten der Asylwerber, die Wohnungsbedarf haben, von Steuerungsmaßnahmen kaum beeinflussbare Grenzen gesetzt.

 

Zu Frage 8:

Eine Auswertung der Kriminalstatistik auf der Ebene von Straßenzügen ist nicht vorgesehen.