1120/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache , Kolleginnen und Kolle- gen haben am 4. Juli 2007 unter der Nr. 1139/J an mich eine schriftliche parlamenta- rische Anfrage betreffend den Stand der Ausarbeitung von Textvorschlägen der Ex- pertengruppe für die Staats- und Verwaltungsreform gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø         Ist die Einbindung parteizugehöriger Mitglieder und insbesondere langjähriger Spitzenpolitiker von zwei Parteien in eine für die gesamte Bundesverfassung zu- ständige Expertengruppe Ihres Erachtens eine ideale Grundlage für deren Unab- hängigkeit?

Aufgabe der Expertengruppe ist gemäß den Vorgaben des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode die Formulierung der notwendigen Rechtstexte für eine Verfassungsreform, und zwar auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich- Konvents und des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Berichts des Öster- reich-Konvents. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Zusammensetzung der Expertengruppe in einem hohen Ausmaß Kontinuität zwischen Österreich-Kon- vent, Besonderer Ausschuss und eben Expertengruppe gewährleistet. Diesem Erfor- dernis trägt die Auswahl der Mitglieder der Expertengruppe Rechnung. Darüber hinaus wurde der für verfassungsrechtliche Fragen zuständige Verfassungsdienst des Bun-


deskanzleramtes mit der Betreuung der Arbeit der Expertengruppe und deren Leiter, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, mit der Vorsitzführung beauftragt.


Zu den Fragen 2 bis 6:

Ø      Wann trat die anfragegegenständliche Expertengruppe zum ersten Mal zusam- men?

Ø      Welche Bereiche der Staats- und Verwaltungsreform wurden bis zum 11. Juni d.J. behandelt?

Ø      Wie oft hat die Expertengruppe bis 11. Juni d.J. getagt?

Ø      Wie lange haben die jeweiligen Tagungen gedauert?

Ø      Welche Bereiche wurden in den jeweiligen Tagungen behandelt?

Die Expertengruppe ist am 9. Februar 2007 zum ersten Mal zusammengetreten.

Bis zum 11. Juni 2007 hat die Expertengruppe insgesamt an folgenden zwölf Tagen Sitzungen abgehalten und dabei die nachstehenden Themen behandelt:

•     09. Februar 2007, 12.30 - 13.30 Uhr:

Klärung der Vorgangsweise, Terminplan, Geschäftsordnungsfragen

•     16. Februar 2007, 14.00-18.00 Uhr:
Terminplan für Beratungsthemen,

Grundsatzdebatte zum Themenbereich Verfassungsbereinigung

•     05. März 2007, 10.00 - 18.00 Uhr:

Grundsatzdebatte zu den Themenbereichen Wahlrecht sowie Gerichtsbarkeit,
Fortsetzung der Beratungen zum Themenbereich Verfassungsbereinigung

•     19. März 2007, 09.00-17.30 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zu den Themenbereichen Verfassungsbereinigung

und Gerichtsbarkeit,

Grundsatzdebatte zum Themenbereich Kompetenzverteilung

•     26. März 2007, 09.00 - 17.00 Uhr:

Grundsatzdebatte zu den Themenbereichen Kontrolle sowie Behördenorgani-
sation, Beratungen zum Themenbereich Parteienbegriff

•     11. April 2007, 09.00 - 17.30 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zu den Themenbereichen Wahlrecht, Gerichtsbarkeit
und Parteienbegriff

•     23. April 2007, 09.00 - 18.00 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zu den Themenbereichen Wahlrecht, Gerichtsbarkeit

und Behördenorganisation,

Grundsatzdebatte zum Themenbereich Kompetenzverteilung


         24. April 2007, 09.00 - 17.00 Uhr:
Grundsatzdebatte zum Themenbereich Grundrechte


         14. Mai 2007, 10.00-17.45 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zu den Themenbereichen Gerichtsbarkeit, Verfas-
sungsbereinigung und Kontrolle

•     21. Mai 2007, 10.00-17.45 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zum Themenbereich Parteienbegriff,
Grundsatzdebatte zu den Themenbereichen L
änderautonomie und interkommu-
nale Zusammenarbeit sowie Selbstverwaltung

•     25. Mai 2007, 09.00 - 17.45 Uhr:

Fortsetzung der Beratungen zu den Themenbereichen Verfassungsbereinigung,
Gerichtsbarkeit, Kontrolle und Behördenorganisation

•     11. Juni 2007, 09.00 - 17.30 Uhr:

Fortsetzungen der Beratungen zu den Themenbereichen Verfassungsbereini-
gung, Gerichtsbarkeit und Kontrolle sowie zur nichtterritorialen Selbstverwaltung

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ø      Gibt es von den jeweiligen Tagungen Sitzungsprotokolle?

Ø      Wenn es welche gibt, können diese auch eingesehen werden?

Ø      Wenn in die Sitzungsprotokolle eingesehen werden kann,, wo liegen diese auf?

Ø      Wenn man nicht einsehen darf in die Sitzungsprotokolle, warum nicht?

Die im Rahmen der Sitzungen der Expertengruppe erstellten Protokolle enthalten le- diglich die Ergebnisse der Beratungen und dienen ausschließlich den Mitgliedern als Arbeitsgrundlage für die Fortsetzung der Beratungen und den mit der Betreuung der Expertengruppe befassten Mitarbeitern des Verfassungsdienstes als Arbeitsgrund- lage für die Erstellung der Textvorschläge.

Zu Frage 11:

Ø        Wann werden die ersten Textvorschläge fertig sein?

Der Entwurf der Expertengruppe eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbe- reinigungsgesetz erlassen wird, wurde am 23. Juli 2007 im Rahmen einer Presse- konferenz von Nationalratspräsident a. D. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kohl, Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher präsentiert und anschlies- send zur Begutachtung versendet.


Zu Frage 12:

Ø       Über welchen Bereich gibt es schon Textvorschläge?

Der vorgelegte Entwurf umfasst folgende Themenbereiche:

         Verbesserungen im Rechtsschutz (dies betrifft insbesondere die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz sowie Änderungen im Bereich des Verwal- tungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes);

         Verbesserungen in der Kontrolle (dies betrifft den Rechnungshof, die Volksan- waltschaft sowie den neu zu schaffenden Justizanwalt);

         Verfassungsbereinigung (Aufhebung bzw. Entkleidung von über 1000 Verfas- sungsbestimmungen sowie Änderungen im B-VG, durch die die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Verfassungsrechts verbessert wird).

Zu Frage 13:

Ø       Wann werden die ersten Textvorschläge der Landeshauptleutekonferenz präsen- tiert?

Die Länder haben den Entwurf im Zuge der Aussendung zur Begutachtung erhalten. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen werden seitens des BMF Erhebungen vor- genommen und Gespräche mit den Ländern geführt werden.

Zu den Fragen 14 bis 17:

Ø      Wann wird die Opposition die ersten Textvorschläge übermittelt bekommen?

Ø      Wird es ein Gesamtpaket an Vorschlägen geben oder werden der Opposition nur Teilbereiche übermittelt?

Ø      Wenn nur Teilbereiche der Opposition übermittelt werden, in welche Kapitel sind diese unterteilt?

Ø      Welche Kapitel werden zuerst der Opposition übermittelt?

Die Parlamentsdirektion hat den Entwurf im Zuge der Aussendung zur Begutachtung erhalten. Die davon erfassten Kapitel ergeben sich aus der Antwort zu Frage 12.

Zu Frage 18:

Ø       Wann sollten die ersten Verhandlungen mit der Opposition über die Textvor- schläge stattfinden?

Aufgabe der Expertengruppe ist es gemäß den Vorgaben des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode, Rechtstexte zu formulieren. Nach Abschluss


des Begutachtungsverfahrens, Einarbeitung der Ergebnisse des Begutachtungsver- fahrens und der Beschlussfassung einer Regierungsvorlage sind in weiterer Folge ausführliche parlamentarische Beratungen zu erwarten.

Zu den Fragen 19 bis 21:

Ø      Wie hoch ist die Tätigkeit in der Expertengruppe dotiert?

Ø      Gibt es Sitzungsgelder?

Ø      Hat ein Teil der Experten" für diese Tätigkeit einen Sondenvertrag mit dem Bun- deskanzleramt?

Die Mitglieder der Expertengruppe erhalten von Seiten des Bundeskanzleramtes für ihre Tätigkeit im Rahmen der Expertengruppe weder eine Dotierung noch Sitzungs- gelder. Es hat auch kein Mitglied der Expertengruppe für diese Tätigkeit einen Son- dervertrag mit dem Bundeskanzleramt.

Zu Frage 22:

Ø       Wie hoch ist der gesamte finanzielle Aufwand der Expertengruppe?

a.  Personal?

b.  Experten?

c.  Sachaufwand?

Der finanzielle Sachaufwand für die Expertengruppe beschränkt sich auf die Bereit- stellung einer Mahlzeit an Sitzungstagen.

Die personelle Betreuung der Arbeit der Expertengruppe erfolgt durch den für verfas- sungsrechtliche Fragen zuständigen Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.