1126/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2007 unter der Nr. 1348/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verwendung österreichischer Spezialitäten bei offiziellen Anlässen ge- richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø    Sind Maßnahmen im Bundeskanzleramt zur verstärkten Verwendung österreichi- scher Lebensmittel geplant. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gibt es bzw. welche Maßnahmen sind für diese Legislaturperiode geplant?

Ø    Würden Sie die ausschließliche Verwendung österreichischer Lebensmittel bei Ih- ren offiziellen Anlässen befürworten?

Bei Empfängen im Bundeskanzleramt wird generell besonderer Wert darauf gelegt, die Menügestaltung und die Getränkeauswahl unter Berücksichtigung österreichi- scher Spitzenprodukte vorzunehmen. Aufgrund dieser generellen Vorgabe sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Eine ausschließliche Verwendung österreichischer Lebensmittel lässt sich jedoch nicht realisieren, da manche Lebensmittel und Verzehrprodukte nur importiert wer- den können (beispielsweise Kaffee).


Zu Frage 3:

Ø     Würden Sie die ausschließliche Verwendung österreichischer Lebensmittel bei Staatsbanketten des Bundespräsidenten begrüßen bzw. unterstützen?

Diese Frage betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts.

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø    Hat der oben zitierte Leitfaden Leitfaden zur umweltgerechten Organisation von Veranstaltungen", der im Zuge der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 er- stellt wurde, für die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung auch gegen- wärtig Gültigkeit?

Ø    Falls nein, an welchen Leitfaden betreffend die Verwendung von Lebensmitteln haben sich das Bundeskanzleramt bzw. die Mitglieder der Bundesregierung bei of- fiziellen Anlässen zu halten?

Der zitierte Leitfaden hat sich nach meiner Kenntnis durchaus bewährt und findet daher im Protokoll und Beschaffungsbereich des Bundeskanzleramtes auch weiter- hin Anwendung.

Zu Frage 6:

Ø     Setzten Sie bei ihren bisherigen offiziellen Anlässen, regionale Schwerpunkte be- züglich der Verwendung österreichischer Lebensmittel?

Die meisten offiziellen Veranstaltungen des Bundeskanzleramtes finden in Wien statt, sodass regionale Akzente nicht generell gesetzt werden können. Bei Regie- rungsklausuren und anderen Veranstaltungen in den Bundesländern hingegen be- müht sich die Protokollabteilung des Bundeskanzleramtes, auch entsprechende regi- onale Schwerpunkte zu setzen.


Zu Frage 7:

Ø     Für Staatsbesuche gibt es einen protokollarischen Ablauf, gibt es auch Vorgaben, die bei Veranstaltungen und Staatsbanketten durch die Mitglieder der Bundesregie- rung bzw. durch den Bundespräsidenten eingehalten werden müssen?

Solche Vorgaben gibt es nicht.

Zu Frage 8:

Ø     Welche Maßnahmen planen Sie, um die Verwendung von regionalen, österreichi- schen Produkten im Bundeskanzleramt und in den Ministerien zu forcieren?

Ich denke, dass die in der Antwort zur Frage 6 dargestellte Vorgangsweise des Bun- deskanzleramtes dem Anliegen gerecht wird. Die Festlegung einer solchen Vor- gangsweise für die anderen Ressorts fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts.