1129/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Laura Rudas und GenossInnen haben am 27.06.2007 unter der Nr. PA-1093/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Behörden-Trojaner " gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über keine „Behörden-Trojanerprogramme“

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im BMI wird nicht an einem Behörden-Trojaner gearbeitet. Derzeit werden Informationen über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Programme für die österreichische Kriminalpolizei gesammelt bzw. werden internationale Vergleiche gezogen.

 

 

 

Zu Frage 4:

Die genannten Programme könnten, beispielsweise bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, neue Ermittlungsansätze auf weitere Tatbeteiligte oder den Tatplan sowie zusätzliche Beweismittel liefern.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Das Büro 5.2 Computer- und Netzwerkkriminalität im Bundeskriminalamt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Derzeit gibt es keinen Einsatz von sogenannten Behörden-Trojanerprogrammen. Auch müssten die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen erst im Parlament beschlossen  -und anschließend kundgemacht werden.

 

Zur Frage  9 und 10:

Aus derzeitiger Sicht nein.

 

Zu den Fragen  11 und 12:

Nein.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Bereits mit der Wachkörperreform am 1.7.2005 wurde durch die Schaffung von Mitarbeiterpools bei den Landeskriminalämtern für einen flexiblen Personaleinsatz Vorsorge getroffen. Dem Leiter des Landeskriminalamtes wurde die Möglichkeit eingeräumt, jederzeit auf die jeweilige Kriminalitätslage und Arbeitsbelastung reagieren zu können und den Ermittlungs- und Assistenzbereichen das individuell erforderliche Personal zuzuführen.

Wegen der schnellen Abfolge an neuen Deliktsformen im Bereich der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Internet, werden laufend begleitende Evaluierungen des Mengengerüstes durchgeführt, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und den Ressourceneinsatz entsprechend steuern zu können.