1133/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0079-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. AUG. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 5. Juli 2007, Nr. 1175/J, betreffend Feinstaubfilter

im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juli 2007, Nr. 1175/J, betreffend Feinstaubfilter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 


Zu Frage 1:

 

Die Erstellung des Positionspapieres ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 geplant und wird eine Zusammenfassung von Ergebnissen vorhandener Studien beinhalten. Eine Publikation wird gegebenenfalls erfolgen.

 

Zu Frage 2:

 

Das Aufkleben der Filter an einem Kopierer und einem Laserdrucker erfolgte im April 2006 durch die Herstellerfirma des zu testenden Filters.

 

Zu Frage 3:

 

Die Filter waren ca. 8 Monate angebracht.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 7:

 

Die Abnahme und Entsorgung des Filters am Kopierer erfolgte im Dezember 2006 im Zuge eines Technikerservices. Der Filter am Drucker wurde zeitgleich durch MitarbeiterInnen der Wirtschaftsstelle abgenommen.

 

Entsprechend den Angaben der Herstellerfirma zur Filterkontrolle ergab sich aufgrund der negativen Ergebnisse kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Darüber hinaus sind bereits die neuesten Generationen von Kopiergeräten im Einsatz.

 

Zu Frage 6:

 

Der in Frage 6 dargestellte Sachverhalt entspricht nicht den Tatsachen.

 

 

Der Bundesminister: