1136/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.08.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0091 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. AUG. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Karlheinz Klement,
Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1315/J,
betreffend Phalacrocorax carbo Problematik in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1315/J, betreffend Phalacrocorax carbo Problematik in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Diese Frage wurde bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4387/J im Jahr 2002 von meinem Amtsvorgänger mit ja beantwortet. Ein Europäischer Managementplan wird begrüßt und im Rahmen der Ressortzuständigkeit weiterhin ventiliert.
Zu Frage 2:
Zusätzlich zu den in der zitierten Anfragebeantwortung dargestellten Bemühungen wurde auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs im Jahre 2006 bei einem Fischereigeneral-direktorentreffen die Kormoranproblematik initiativ in der Diskussion über die Aquakultur in Europa angesprochen und auf europäischer Ebene koordinierte Maßnahmen gefordert.
Zu Frage 3:
Seit der zitierten Anfragebeantwortung hat sich die Kompetenzlage nicht verändert, die Bundesländer sind nach wie vor für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zuständig. Das Lebensministerium bemüht sich hierbei intensiv um Vermittlung und Koordinierung.
Zu Frage 4:
Wie bereits in der ausführlichen Beantwortung der zitierten Anfrage im Jahr 2002 dargelegt, hat der Österreichische Fischereirat im Rahmen seiner Aufgaben als überregionale Dialogplattform die Koromoranproblematik in Hinblick auf die von den Ländern zu ergreifenden Maßnahmen mehrmals diskutiert. Dieses Thema wird auch in der Plattform „Informationstagung EU-Fischereiangelegenheiten und Aquakultur“ verfolgt werden.
Zu Frage 5:
Nach den Bestimmungen der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EG, insbesondere deren Artikel 16 und 17, ist ein Ausschuss, der so genannte „ORNIS-Ausschuss“ eingerichtet, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, allenfalls erforderliche Änderungen zur Anpassung der Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu beraten und Maßnahmen zu beschließen.
Die Europäische Kommission hat diesen Ausschuss nun seit einigen Jahren erweitert, so dass auch Interessensgruppen, NGOs und andere Stakeholder an Beratungen teilnehmen können. Dieses Gremium wird als ORNIS+ bezeichnet. An diesen Meetings nehmen seit etwa einem Jahr auch österreichische Vertreter der „European Anglers Alliance“ teil, die die aus ihrer Sicht bestehenden Kormoran-Probleme auch bereits thematisiert haben.
Der Bundesminister: