114/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2007
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0112-I/3/2006
Wien, am . Jänner 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 124/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Aufbauend auf der Zentralen Schweinedatenbank, die aus einem Register aller schweinehaltenden Betriebe (landwirtschaftliche Betriebe, Schlachthöfe, Sammelstellen, Transporteure, usw.) und dem Melderegister (alle meldepflichtigen Ereignisse) bestand, wurde diese im Jahr 2005 um die gemäß EU-Verordnung 21/2004 errichtete zentrale Datenbank aller Schaf- und Ziegenbetriebe erweitert, welche nun als Veterinärinformationssystem (VIS) zur Verfügung steht.
Im Zuge des Umbaues zum VIS wurde darauf Bedacht genommen, dieses um weitere Tierarten erweitern zu können. Aktuell stehen Stamm- und Betriebsdaten zu jenen Betrieben zur Verfügung, die mindestens eine der folgenden Tierhaltungen betreiben: Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder, Wildwiederkäuer, Bienen, Aquakulturen, Neuweltkamele, Geflügel, Pferde.
Damit steht der Veterinärbehörde das angestrebte zentrale System zur Verfügung, welches für die Seuchenbekämpfung und –prävention, auch tierartenübergreifend, unerlässlich ist.
Durch den modularen Aufbau des VIS ist die Grundlage für allfällige Weiterentwicklungen gelegt.
Frage 2:
Durch die Aufnahme der Betriebe mit Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltung und die Möglichkeit der Verspeicherung der diese Tierarten betreffenden Tierverbringungen im VIS wurde die vom RH geforderte Verfolgbarkeit bereits umgesetzt.
Frage 3:
Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden derzeit im Fachbeirat diskutiert. Eine verpflichtende Meldung von Geburten und Todesfällen ist durch die bestehende Gesetzeslage (EU und national) nicht vorgesehen. Die praktische Umsetzung könnte erst durch die Einführung einer elektronischen Kennzeichnung möglich gemacht werden, da zur Gewährleistung einer entsprechenden Datenqualität eine Einzeltierkennzeichnung auch für Schweine durchzuführen wäre.
Frage 4:
Durch die Kennzeichnungsverpflichtung gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung wird gewährleistet, dass in Bezug auf ein bestimmtes Schwein der Mastbetrieb (mittels Tätowierstempel) bzw. der Geburtsbetrieb (mittels Ohrmarke) bekannt sind. Zusätzlich können mittels der im VIS verspeicherten Verbringungsmeldungen die potentiellen Kontaktbetriebe und Verbringungswege ermittelt werden.
Die Rückverfolgbarkeit von Fleisch wird geregelt durch den § 8 der Fleischuntersuchungsverordnung 2006, in dem die Aufzeichnungspflicht der Schlachttieruntersuchung und der anschließenden Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt/die Tierärztin vorgeschrieben wird.
Durch die Kontrolle der vorgeschriebenen Kennzeichnung bei der Schlachttieruntersuchung und der folgenden Kennzeichnung des tauglichen oder untauglichen Fleisches wird die lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Im nächsten Produktionsschritt ordnet die Verordnung (EG) Nr.853/2004 Anh.II Kap.A das Anbringen des Identitätskennzeichens an, bevor das Erzeugnis den Betrieb verläßt.
Frage 5:
Ja.
Das VIS wird auf mehreren institutionalisierten Wegen aktualisiert, wobei mengenmäßig sowohl die Jahreserhebung (AMA Tierliste, Jahreserhebung durch STAT) als auch die Meldungen der meldepflichtigen Ereignisse hervorzuheben sind.
Darüber hinaus wurden bereits Informationen zu den Rinderbetrieben aus der AMA Rinderdatenbank sowie zu Geflügelbetrieben aus dem organisierten Geflügelbereich (Qualitätsgeflügelvereinigung QGV, Amtliches Legehennenregister ALR) in das VIS übernommen. Die Übernahme aller gemeldeten Rinderereignisse (ca. 10 Millionen Datensätze) aus der Rinderdatenbank ist bis Ende Jänner abgeschlossen. In weiterer Folge werden alle Rindermeldungen tagesaktuell ins VIS übernommen.
Des Weiteren wird das VIS je nach Bedarf mit veterinärrelevanten Informationen die Tierhaltung betreffend aus anderen Quellen gespeist (z.B. Meldeverpflichtung der Geflügelhalter im Zuge der Geflügelpestverordnung).
Im VIS stehen umfangreiche Funktionalitäten eines Geographischen Informationssystems zur Verfügung, wobei einerseits die Visualisierung, andererseits die Interaktion mit der Datenbank (Zonenanlage, Zonenmanipulation, Zonenanpassung usw.) gewährleistet ist.
Alle Funktionen stehen grundsätzlich genauso für die im Zuge einer Erweiterung des VIS hinzugekommenen Betriebe und Tierarten zur Verfügung.
Damit ist eine optimale Nutzung des Synergiepotentials gewährleistet, sowohl was bestehende Funktionalitäten als auch allfällige weitere Entwicklungen betrifft.
Frage 6:
Ja.
Das VIS ist eine Web-basierte zentrale Datenbanklösung, auf die gemäß eines umfangreichen Berechtigungssystems verschiedene Benutzergruppen zugreifen können (z.B. Meldungspflichtige, Bezirksveterinärbehörde, Landesveterinärbehörde, Zentralveterinärbehörde, Grenztierärzte usw.).
Gemäß den rechtlichen Vorgaben steht den einzelnen Benutzergruppen ein definierter Zugriff auf Teile der Informationen oder den Gesamtdatenbestand lesend und/oder schreibend zur Verfügung. Alle im VIS verfügbaren veterinärrelevanten Informationen können gemäß dem installierten Berechtigungssystem sowohl online als auch bei Bedarf offline in Form von gesonderten Auswertungen abgerufen werden.
Frage 7:
Im Rahmen der derzeit laufenden Fachkonzeptionierung ist vorgesehen, Kontrollbesuche bei einem Betrieb, das Ziehen von Proben, die Ergebnisse des Kontrollbesuchs und allfällige Untersuchungsergebnisse aus dem Labor im VIS anzulegen. Dies wird durch Onlineeingabe und/oder mittels einer definierten Schnittstelle geschehen.
Mit Hilfe dieser Schnittstelle wird es möglich sein, Kontrollen im Rahmen verschiedener Rechtsgrundlagen (z.B. TKZVO, Tierschutz, veterinärrelevante Teile der CC, usw.) in das VIS zu übernehmen. Somit erfüllt das Veterinärinformationssystem die Funktion eines integrierten Systems für die Veterinärverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin