1141/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.08.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1325/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzleramts - soziale Ungerech- tigkeiten für parlamentarische MitarbeiterInnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Halten Sie es für sozial gerecht, dass auch parlamentarische Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen als so genannte „Externe" zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den Betriebskindergarten noch einen „Sonderbeitrag" in Höhe von € 50,-- zahlen müssen?
Ø Aus welchen Gründen wird dieser „Sonderbeitrag" in Höhe von €50,-- überhaupt von parlamentarischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingehoben und wofür wird er konkret verwendet?
Ø Was werden Sie tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?
Ø Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die parlamentarischen Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen von der Entrichtung dieses „Sonderbeitrags" in Höhe von € 50,- zur Gänze befreit bzw. zumindest eine soziale Staffelung eingeführt wird?
Der in der parlamentarischen Anfrage angesprochene Kindergarten am Standort Rat- hausplatz ist als Betriebskindergarten des Bundes auf Initiative der seinerzeitigen Frau- enministerin Johanna DOHNAL im Bundeskanzleramt eingerichtet worden. Nach den Sonderrichtlinien des Bundes, BKA-GZ 141.040/7-VII/3/97, sind Betriebskindergärten
vorrangig für Kinder von Bundesbediensteten bestimmt. Soweit darüber hinaus jedoch Kindergartenplätze frei sind, können Kinder von nicht beim Bund beschäftigten Eltern aufgenommen werden. Die Infrastrukturkosten trägt zur Gänze der Bund aus Ressort- mitteln des Bundeskanzleramtes.
Für Kinder von Nicht-Bundesbediensteten wird daher ein Beitrag zu den vom Bund getragenen Infrastrukturkosten des Betriebskindergartens eingehoben.
Für die Kinder von Bundesbediensteten erfolgt eine Subventionierung durch den Dienstgeber, also das zuständige Ressort. Das Bundeskanzleramt trägt daher den genannten Beitrag für die Kinder seiner Ressortbediensteten aus Ressortmitteln und schreibt ihn nicht den Eltern vor. Dieselbe Praxis wurde und wird auch von anderen Dienstbehörden des Bundes gepflogen.
Für die Kinder von parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es derzeit anscheinend diese Praxis nicht. Es käme aber durchaus eine parallele Vorgangsweise in Frage.
Das angesprochene Problem lässt sich also durch das Parlament - und aufgrund der dienstrechtlichen Zuständigkeiten nur durch dieses - lösen. Selbstverständlich bin ich bereit, an einer solchen Lösung im Sinne der parlamentarischen Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen mitzuwirken.
Zu Frage 5:
Ø Wie viele Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion, von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Klubs sowie der Abgeordneten wurden bisher im Betriebs- kindergarten des Bundeskanzleramtes pro Kindergartenjahr untergebracht?
Da die Aufnahme dieser Kinder in den Betriebskindergarten durch den Betreiber er- folgt, kann ich mich nur auf die von diesen übermittelten Daten beziehen. Danach besuchen derzeit vier Kinder von Parlamentsangehörigen den Kindergarten.