1142/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.08.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0064-I/4/2007

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1105/J vom 28. Juni 2007 der Abgeord­neten Mag. Johann Maier Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Wein – Einfuhrkontrolle durch das BMF“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Begutachtung der Proben rein nach zolltarifarischen Ge­sichtspunkten erfolgt.

 

Bei der folgenden Auflistung wurden alle Warenmuster als Einfuhr aufgelistet, auch wenn die Warenverbringung im innergemeinschaftlichen Verkehr erfolgte und die Untersuchungen zum Teil aus verbrauchsteuerrechtlichen Gründen durchgeführt wurden.

 

Dabei wurden folgende Tarifpositionen in Betracht gezogen:

2204 2111 – 2204 2999 (diese Tarifpositionen umfassen Wein aus frischen Weintrauben, im speziellen Wein mit Ursprungskennzeichnung und Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete), sowie 2204 10 und folgende Tarifpositionen, die Champagner und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete umfassen.

 

Aus den nachstehend angeführten Ländern wurden 2006 folgende Proben gezogen:

Spanien:

Sherry

Romate Fino

Jerez

 

Sherry

Romate Manzanilla

Jerez

 

Sherry

Romate Amontillado

Jerez

 

Sherry

Romate Cream

Jerez

 

Fino Amencer

Montilla-Moriles

Andalusien

Portugal:

Dessertwein

Madere Cruz

Madeira

 

Bei den untersuchten Warenproben wurden keine Beanstandungen festgestellt.

 

Des Weiteren wurden Weine der Position 2205 (Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert) von der Technischen Unter­suchungsanstalt auf ihre Eigenschaften hin untersucht.

 

Handelsbezeichnung

Tarifierung der Partei

Tarifierung der TUA

Orangenwein Saenz, Melquiades Saenz, 16 % Vol.

22042184|70|....|....|....

22051010|00|V650|....|....

Vermut Saenz, rot, 16 % Vol.

22042194|90|....|....|....

22051010|00|V650|....|....

Vermut Saenz, weiß, 16 % Vol.

22042194|90|....|....|....

22051010|00|V650|....|....

Leaton Classic

 

22051010|00|V650|....|....

Jagertee trinkfertig 11,5 % Vol.

 

22051010|00|V650|....|....

 

Die sich daraus ergebenden Beanstandungen betrafen einzig und allein die korrekte Ein­reihung in den österreichischen Gebrauchszolltarif. Im Falle der oben angeführten Tabelle, betraf dies die ersten drei Produkte, wobei die Partei als Tarifierungsvorschlag jeweils die Position für Wein gewählt hatte. Nach Untersuchung in der Technischen Untersuchungsan­stalt wurden die betreffenden Produkte ihrer Zusammensetzung entsprechend in die korrekte Warenposition eingereiht.

 

 

 

Zu 2.:

Die Technische Untersuchungsanstalt untersucht alle Weinproben nur auf Grundlage der kombinierten Nomenklatur des österreichischen Gebrauchszolltarifs auf ihre Eigenschaften (Alkohol, Dichte, Trockenmasse, Gewichte, titrierbare Säuren, Innendruck) hin, um eine korrekte zolltarifarische Einreihung zu ermöglichen.

Alle Beanstandungen können sich daher nur entweder auf falsche Angaben der Partei bezüg­lich der vorgeschlagenen Einreihung oder eine falsche Deklaration beziehen, wenn z.B. ein schaumweinsteuerpflichtiges Erzeugnis als nicht schaumweinsteuerpflichtig deklariert wurde.

Eine solche falsche Deklaration hat in zollrechtlicher Hinsicht rein abgabenrechtliche Konse­quenzen.

 

Zu 3.:

Im Jahr 2006 wurden durch die Zollbehörden insgesamt 2.227 Verfahren nach dem Produkt­pirateriegesetz 2006 eingeleitet. Weine oder Schaumweine waren davon nicht betroffen.

 

Zu 4. und 5.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3220/J vom 6. Juli 2005 durch meinen Amtsvorgänger.

 

Zu 6.:

Im Jahr 2006 wurden keine Grenzbeschlagnahmeanträge von österreichischen Winzern und/oder Winzerverbänden gestellt.

 

Zu 7.:

Auch hier verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3220/J vom 6. Juli 2005 durch meinen Amtsvorgänger.

 

Zu 8.:

In den Jahren 2006 wurden folgende Weinmengen nach Österreich importiert. Eine ge­wünschte Anführung der Anbaugebiete und Weinsorten in der nachstehenden Liste ist jedoch nur insofern möglich, als diese im Zolltarif vorgesehen sind.

 

 

Warenbeschreibung/
Anbaugebiet lt. KN-Code

Ursprungs­land/Her­kunftsland

2006

Menge in Liter

Champagner

Frankreich

212,25

Italien

1,00

Kroatien

15,00

Schweiz

28,60

Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete

Italien

507,22

Südafrika

333,00

anderer Schaumwein

Italien

14,50

 

Argentinien

2020,50

 

Österreich

1189,50

 

Schweiz

1395,75

 

Russland

90,40

 

Ukraine

9558

 

Frankreich

1,50

 

Australien

198,00

 

Spanien

0,70

 

Südafrika

270,00

Qualitätswein aus dem Elsass

Frankreich

2,25

Qualitätswein aus Bordeaux

Frankreich

252,00

Qualitätswein aus Burgund

Frankreich

40,44

Qualitätswein aus Veneto

Italien

63,00

Qualitätswein aus Penedes

Spanien

9,00

Qualitätswein aus Piemont

Italien

81,00

Qualitätswein aus Rioja

Schweiz

1,50

Spanien

171,00

Qualitätswein aus Rhone

Frankreich

18,00

Qualitätswein aus Tokaj

Ungarn

8,00

Südafrika

337,50

Qualitätswein aus der Toskana

Italien

1237,00

Südafrika

567,00

Qualitätswein aus Trentin, Südtirol, Friaul

Italien

157,50

Qualitätswein aus Val de Loire

Schweiz

51,00

Qualitätswein aus anderen Anbaugebieten

Frankreich

532,05

Schweiz

2472,75

Italien

1817,50

Südafrika

53059,50

Australien

127,80

Spanien

284,25

Israel

506,80

Neuseeland

9,00

USA

53462,93

Argentinien

1584,00

Bulgarien

513,00

Kroatien

3702,00

Portugal

0,75

Rumänien

504,00

Chile

96076,50

San Marino

442,50

Österreich

678,00

Ungarn

9,00

anderer Wein

Frankreich

389584,11

 

Argentinien

108533,90

 

Österreich

1785,00

 

Australien

171895,65

 

Bulgarien

14558,25

 

Schweiz

31255,25

 

Chile

702719,50

 

Georgien

1980,00

 

Kroatien

44984,80

 

Israel

9314,00

 

Italien

4454,06

 

Neuseeland

1056,25

 

Portugal

3,00

 

Rumänien

13528,52

 

San Marino

1492,50

 

Türkei

19279,25

 

USA

433672,45

 

Südafrika

234691,33

 

Kanada

29772,80

 

Bosnien und Herzegowina

1001,90

 

China

1569,10

 

Deutschland

54,37

 

Spanien

1443,75

 

Ungarn

1,12

 

Moldau

26271,80

 

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

15930,00

 

Montenegro

4674,00

 

Serbien

4105,50

 

Uruguay

6,00

Portwein

Portugal

0,75

Schweiz

12,75

Südafrika

10,50

Kanada

3,00

Sherry

Südafrika

4,50

Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

Chile

432,00

Schweiz

2000,00

Summe

 

2506696,10

 

Was diese Daten für das Jahr 2005 anbelangt, verweise ich auf die Beantwortung der Frage 7 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4619/J vom 13. Juli 2006 durch meinen Amtsvorgänger, wo eine ebenso umfangreiche Aufstellung für 2005 wie jetzt für 2006 vorgelegt wurde.

Anzumerken ist, dass die vorstehende Aufstellung nur jene für Österreich bestimmten Ein­fuhrsendungen umfasst, die auch in Österreich verzollt wurden. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Zahlen für Sendungen von Wein aus Drittstaaten vor, die in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verzollt und anschließend als innergemeinschaftli­che Lieferung nach Österreich verbracht wurden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen