1146/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0139-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 Wien, 22. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1144/J-NR/2007 betreffend kostenlose Berufs­reifeprüfung (Lehre mit Matura), die die Abg. Ursula Haubner und Kollegen am 4. Juli 2007, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Vorweg wäre festzuhalten, dass ausgehend von den gesetzlichen Rahmenbedingungen die Ablegung der Berufsreifeprüfung zum Zweck der Erlangung der mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen im Belieben jedes Einzelnen, der die persön­lichen Voraussetzungen erfüllt, steht. Insbesondere sind in den Berufsschulen schon derzeit Interessierte zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zu fördern. Sofern Personen eine Zulassung zur Berufs­reifeprüfung anstreben und erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen von als gleichwertig aner­kannten Lehrgängen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung vorweisen, sind diese als Teil­prüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen. Diese anerkannten Abschlussprüfungen werden rechtlich nicht als „Externistenprüfungen“ abgelegt. Die angesprochenen Vor­bereitungslehrgänge werden derzeit in den WIFIs, den bfis, den regionalen Volkshochschulen und anderen Einrichtungen durchgeführt. Zumindest eine der vier Teilprüfungen muss jedoch in jedem Fall bei der an einer höheren Schule eingerichteten Prüfungskommission absolviert werden.

 

Da die Berufsreifeprüfung wie jede andere Prüfung im Externistenweg auf dem Selbststudium aufbaut, ist die Absolvierung von derartigen Vorbereitungslehrgängen für die Erlangung der Berufsreifeprüfung rechtlich nicht vorgeschrieben, sondern ist deren Inanspruchnahme in der Entscheidungsfreiheit des einzelnen Kandidaten gelegen. Im Sinne einer „Berücksichtigung von bereits erlangtem Vorwissen“ ist jedoch für den Kandidaten der Berufsreifeprüfung bei Absol­vierung derartiger Vorbereitungslehrgänge eine Anerkennung als Teilprüfung der Berufsreife­prüfung verbunden. Die Initiierung bzw. die Führung von sog. Vorbereitungslehrgängen an Ein­richtungen der Erwachsenenbildung liegt nicht in der Ingerenz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur; vielmehr liegt die diesbezügliche Entscheidung wie auch die Frage der preislichen Gestaltung dieser Vorbereitungslehrgänge bei den Einrichtungen der Erwachse­nenbildung selbst.

 

Unter vergleichbarem Blickwinkel sind auch die von diversen Einrichtungen getragenen Förder­modelle zu sehen; dem Vernehmen nach bedient sich das Land Kärnten bei seinem Modell ent­sprechenden Mitteln aus der Arbeitnehmerförderung. Auch mangels genauer Kenntnis der seitens des Landes Kärnten getragenen Kosten, insbesondere hinsichtlich der „Matura­lehrgänge“ (Angaben sind dem entsprechenden Internetangebot des Landes nur hinsichtlich der lehrjahresabhängigen Förderung pro Betrieb zu entnehmen: € 500,--/p.a. bzw. € 1.000,-- für Lehrlinge im 4. Lehrjahr als Abgeltung für ca. 30 – 40 Tage), sind selbst modellhafte Berech­nungen seriöserweise nicht möglich.

 

Zum Zweck der Förderung von Bildungsabschlüssen wurde in Entsprechung des aktuellen Regierungsprogrammes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ua. dem Themenbereich „Berufsreifeprüfung“ widmet. Neben der Forcierung praxisorientierter Bildungsgänge für Berufstätige wird insbesondere bei KandidatInnen, die aus dem dualen System zur Berufsreife­prüfung antreten wollen, besonderes Augenmerk auf die Vernetzung von Betrieb, Institution der Erwachsenenbildung, Schule und Prüfungsinstanz zu legen sein. Zumal sich die Überlegungen derzeit im Stadium der Diskussion befinden, die weitere Entwicklung unter Ein­beziehung der Sozialpartner vorgesehen ist, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Ergebnisse vor.

 

Zu Fragen 3 bis 6:

Ungeachtet des Umstandes, dass Fragen nach Fördermodellen von Dritten/Finanzierung der Modelle bzw. Inanspruchnahme der Fördermodelle keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts darstellen, kann zu diesen Themenkomplexen auf eine Studie zur Evaluierung der Berufsreifeprüfung vom Mai 2006 hingewiesen werden; abrufbar unter http://www.erwachsenenbildung.at/services/publikationen/materialien_zur_eb/nr3_2006_brp.pdf. Dementsprechend haben vom September 1997 bis einschließlich dem Schuljahr 2004/05 9.839 Personen in Österreich die Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt. Mehr als 60% haben als Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene duale Ausbildung. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Modellvarianten, die als Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung gewählt wurden, sieht die Studie nicht vor.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh