1147/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0156-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   Wien, 22. August 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1239/J-NR/2007 betreffend „Einsatz von Über­wachungssoftware in öffentlichen Dienststellen“, die die Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorweg wäre festzuhalten, dass sich die Beantwortung der nachstehenden Fragen auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur beschränkt. Es darf um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Ver­waltungsaufwandes die nachgeordneten Bereiche (Landesschulräte, Schulen) nicht berück­sichtigt sind.

 

Zu Frage 1:

Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist es selbstverständlich, dass bei allen IT-Anwendungen und IT-Projekten und auch in der Systembetreuung Datenschutz, Daten­sicherheit und individuelle Rechte mit eingeplant und deren Einhaltung auch beobachtet wird. Alle technischen Maßnahmen die Personenrechte betreffen, werden nach ausschließlicher Absprache mit der Personalvertretung durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

Dazu wird auf die Beantwortung der vergleichbaren Frage in der Anfrage Nr. 1229/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur setzt keine Software zur Überwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („Behördentrojaner“) ein. Es wurde eine solche Software daher nicht angekauft und ist dies auch zukünftig nicht geplant.

 

Zu Frage 4:

Eine solche Funktion ist im Datenschutzgesetz 2000 nicht vorgesehen, sodass im Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine ausdrückliche Bestellung eines Datenschutz­beauftragten erfolgt ist. Es gibt allerdings eine auf Fragen des Datenschutzes spezialisierte Fachabteilung, die bei Bedarf herangezogen wird.

 

Zu Frage 5:

Bei folgenden Systemen zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Über­mittlung personenbezogener Daten wurde vor der Einführung das Einvernehmen mit der Perso­nalvertretung hergestellt:

-     Einführung der Zeiterfassung ESS

-     Einführung eines erweiterten Virenschutzes

-     Einführung eines Spamfilters

-     Update auf neues Betriebssystem mit erweiterten Möglichkeiten zur Benutzerbetreuung

 

Zu Frage 6:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wäre hier auch der Ein­satz von E-Mail-Filtersystemen anzuführen. Ein solches Produkt ist in der Zentralstelle zur Filte­rung von SPAM-E-Mails im Einsatz, wobei vor der Einführung das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss hergestellt wurde.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Die Entscheidung zum Einsatz bzw. zur Beschaffung wird von der Abteilung Präs.1 und/oder der Personalabteilung (inhaltliche Vorgaben) in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung (technische Vorgaben) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach Einbindung der Personal­vertretung entsprechend den Vorgaben des PVG getroffen.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die Entscheidung über Einsicht in die Daten erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Rahmen­bedingungen auf Ebene der Abteilung Präs.1 und/oder der Personalabteilung. Vergleichbar den Ausführungen zu Fragen 7 und 8 ist weiters die IT-Abteilung und die Personalvertretung auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen eingebunden. Grundsätzlich werden bei allen Schutzsystemen personenbezogene Daten nur zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs protokolliert und nicht über einen längeren Zeitraum aufgehoben.

 

Zu Frage 11:

In Ergänzung zur Beantwortung der Frage 2 ist darauf hinzuweisen, dass mit allen betroffenen Stellen entsprechende Vereinbarungen ausgehandelt wurden, die nicht einseitig abgeändert werden dürfen. Auswertungen von Daten zu Fehleranalyse verlassen niemals den IT-Bereich und werden entweder operativ durch den Dienstleister BRZ GmbH (nach Aufforderung durch die IT-Abteilung) oder die IT-Abteilung selbst durchgeführt. Änderungen an Zugriffsberechtigungen werden schriftlich dokumentiert und erfolgen durch Einbindung mehrerer Personen.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Dazu wird auf die Beantwortung der vergleichbaren Fragen in der Anfrage Nr. 1229/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Frage 14:

Diese Möglichkeit existiert und wird durch die Personalabteilung wahrgenommen.

 

Zu Frage 15:

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes 2000, besteht die Möglichkeit der Richtigstellung bzw. Löschung.

 

Zu Frage 16:

Ja.

 

Zu Frage 17:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe sich dieser Themen annimmt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.