1148/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 23. August 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0140-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1191/J betreffend Kontrollen des Straßengüterverkehrs, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 7 bis 24 und 26 bis 28 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Kontrollen in den Betrieben führt die Arbeitsinspektion durch. Dabei wird im Bereich Lenker/innen im Straßengüterverkehr überprüft, ob deren Arbeitgeber/innen die Vorschriften nach dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr einhalten.

 

2004 wurden 139.328 Arbeitstage und 9.168 Lenker/innen, 2005 wurden 152.673 Arbeitstage und 9.281 Lenker/innen, und 2006 wurden 197.695 Arbeitstage und 10.806 Lenker/innen überprüft.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Zu Anzahl und Art der Übertretungen verweise ich auf die nachstehende Tabelle:

 

2004

2005

2006

Tageslenkzeit

1.221

1.008

1.613

Wochenlenkzeit

56

30

20

2 Wochenlenkzeit

84

21

137

keine Lenkpause

390

421

457

zu kurze Lenkpause

1.195

1.092

1.371

tägliche Ruhezeit

1.112

875

1.054

wöchentliche Ruhezeit

69

74

47

Einsatzzeit

463

340

506

Fahrtenbuch und Kontrollgerät

1.031

1.742

1.360

Gesamt

5.621

5.603

6.565

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Arbeitsinspektion ist keine Strafbehörde. Die Arbeitsinspektion erstattet gemäß den Vorgaben des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 bei festgestellten Übertretungen Strafanzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und hat in Strafverfahren, die den Arbeitnehmerschutz berühren, Parteistellung. Gemäß § 9 Abs. 4 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 ist in der Anzeige ein bestimmtes Strafausmaß zu beantragen. Die von den Verwaltungsstrafbehörden wegen Übertretungen der Schutzvorschriften für Lenker/innen verhängten Geldstrafen fließen gemäß § 15 Z 1 VStG nicht meinem Ressort bzw. dem Bund zu, sondern den Ländern (Sozialhilfe bzw. Sozialhilfeverbände), weil in den Strafbestimmungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften keine Zweckbindung vorgesehen ist.

 

Im Jahr 2004 betrug das beantragte Strafausmaß für die von der Arbeitsinspektion festgestellten Übertretungen von Schutzvorschriften für Lenker/innen insgesamt € 494.672, im Jahr 2005 € 425.270, und im Jahr 2006 €  545.894.

 

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Die Kontroll-Richtlinie 88/599/EWG sieht vor, dass jährlich mindestens 1% der Arbeitstage von Lenker/innen im Straßengüterverkehr durch Straßenkontrollen und Betriebskontrollen zu überprüfen sind. Die Arbeitsinspektion hat davon mindestens 25% der Arbeitstage bei Betriebskontrollen zu überprüfen, und zwar bis Ende Dezember 2007. Das entspricht einer jährlichen Kontrollquote von mindestens 60.000 zu überprüfenden Arbeitstagen, welche seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 durch die Arbeitsinspektion regelmäßig deutlich überschritten wurde (siehe auch die Antwort zu Punkt 4 der Anfrage).

 

Mit 1. Jänner 2008 sind gemäß der Kontroll-Richtlinie 2006/22/EG mindestens 2% der Arbeitstage von Lenker/innen im Straßengüterverkehr durch Straßenkontrollen und Betriebskontrollen zu überprüfen, 50% davon durch die Arbeitsinspektion.

 

Um den Anstieg der Kontrollquote auf 2%, davon mindestens 50% Betriebskontrollen durch die Arbeitsinspektion, ab 1. Jänner 2008 erfüllen zu können, werden, wie sich auch aus der Antwort zu Punkt 4 der Anfrage erschließt, die Arbeitsinspektorate bereits seit 2005 angewiesen, die Zahl der Betriebskontrollen jährlich kontinuierlich zu erhöhen, um durch stetige Erhöhung der Kontrollquote den von der Richtlinie geforderten Prozentsatz ab 1. Jänner 2008 zu erfüllen.


Antwort zu den Punkten 29 und 30 der Anfrage:

 

Solche Hinweise in Bezug auf die Kontrollstatistik der Arbeitsinspektion sind mir nicht bekannt und würden von mir mit Nachdruck zurückgewiesen, weil sie jeglicher sachlichen Grundlage entbehren würden.

 

Die Außendiensttätigkeiten der Arbeitsinspektion werden ausnahmslos EDV-mäßig erfasst, wobei die Datenerfassung mehreren nachprüfenden Kontrollen unterzogen wird, um deren Vollständigkeit und Richtigkeit sicherzustellen. Die jährlichen Tätigkeitsstatistiken der Arbeitsinspektion werden in dem von mir für jedes Kalenderjahr zu erstellenden Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion dem Nationalrat vorgelegt und veröffentlicht.

 

Diese Tätigkeitsberichte weisen auch die jährlich überprüften Arbeitstage und Lenker/innen sowie die festgestellten Übertretungen aus. Eben diese Daten werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften der Europäischen Kommission übermittelt.

 

 

Antwort zu Punkt 31 der Anfrage:

 

Die Personalentwicklung in der Arbeitsinspektion entspricht zur Gänze den Vorgaben des vom Nationalrat beschlossenen Stellenplans für die Arbeitsinspektorate. Im Übrigen ist auf die Antwort zu Punkt 6 der Anfrage zu verweisen.