115/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2007
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0114-I/3/2006

Wien, am      . Jänner 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 153/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Daten für das Jahr 2006 erst Ende März 2007 vorliegen werden, da der endgültige Bericht bis 31. März 2007 der Kommission vorgelegt werden muss.

 

Frage 1:

In Österreich werden gemäß den Vorgaben der Richtlinie 96/23/EG und darauf basierender Entscheidungen lebende Tiere (Rinder, Schweine und Geflügel), Frischfleisch der Spezies Rind, Schwein, Schaf und Ziege, Geflügel, Farmwild  und Erzeugnisse der Aquakultur sowie Milch, Eier und Honig auf Rückstände untersucht.

 

2004

Lebende Tiere (Rinder, Schweine und Geflügel), Frischfleisch der Spezies Rind, Schwein, Schaf und Ziege, Geflügel, Farmwild und Erzeugnisse der Aquakultur:

Insgesamt wurden 9.362 Proben gezogen. Von diesen wurden 4.074 (43,5 %) auf Stoffe der Gruppe A und 5.288 (56,5 %) auf Stoffe der Gruppe B untersucht.

 

Milch, Eier und Honig:

177 Proben Honig (entsprechend 490 Untersuchungen)

221 Proben Eier (entsprechend 651 Untersuchungen)

348 Proben Milch (entsprechend 903 Untersuchungen), Kuh- und Schafmilch

 

2005:

Lebende Tiere (Rinder, Schweine und Geflügel), Frischfleisch der Spezies Rind, Schwein, Schaf und Ziege, Geflügel, Farmwild  und Erzeugnisse der Aquakultur:

2005 wurden 9.533 Proben gezogen. Von den 9.533 Proben wurden 3.958 (41,52 %) auf Stoffe der Gruppe A und 5.575 (58,48 %) auf Stoffe der Gruppe B untersucht.

 

Milch, Eier und Honig:

171 Proben Honig (entsprechend 556 Untersuchungen)

226 Proben Eier (entsprechend 690 Untersuchungen)

342 Proben Milch (entsprechend 1065 Untersuchungen), Kuh- und Schafmilch

 

Frage 2:

In den Jahren 2004 bis 2006 wurde auf folgende Rückstände bzw. Rückstandsgruppen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/23/EG untersucht:

 

GRUPPE A – Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe

 

-           Stilbene, Stilbenderivate (DES, Dienestrol, Hexestrol)

-           Thyreostatika (Thiouracil, Metimazol, ...)

-           Steroide (17ß-Östradiol, 17ß-Testosteron, Trenbolon, 19-Nortestosteron,

-           Medroxyprogesteronazetat, Megestrolazetat, Chlormadinonazetat)

-           Resorcylsäure-Lactone (einschließlich Zeranol)

-           Beta-Agonisten (Clenbuterol, Salbutamol, Brombuterol, Cimaterol)

-           Stoffe des Anhanges IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 (Chloramphenicol, Nitrofurane, Ronidazol, Dimetridazol, Metronidazol, Dapson, Chlorpromazin)

 

GRUPPE B – Tierarzneimittel und Kontaminanten

 

-           Stoffe mit antimikrobieller Wirkung, einschließlich Sulfonamide

-           Anthelmintika (Levamisol und Avermectine)

-           Kokzidiostatika (Salinomycin, Narasin, Monensin, Lasalocid, ...)

-           Carbamate und Pyrethroide (Aldicarb, Carbofuran, Cyhalothrin, Permethrin, …)

-           Beruhigungsmittel (Azaperon, Azaperol, Xylacin, Acepromazin)

-           Nicht steroidale entzündungshemmende Mittel (Flunixin, Ketoprofen, Phenylbutazon)

-           Organische Chlorverbindungen einschließlich PCBs (Chlordan, DDT, Endrin, ...)

-           Organische Phosphorverbindungen (Chlorpyrifos, Diazinon, Phoxim, ....)

-           Chemische Elemente (Blei, Cadmium, Quecksilber)

-           Mykotoxine (Ochratoxin A)

-           Farbstoffe (Lekomalachitgrün, Malachitgrün)

 

Frage 3:

Die Ergebnisse aus den Jahren 2004 und 2005 sind auch in den Bereichsberichten 2004 und 2005 des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (www.bmgf.gv.at) dargestellt.

 

Ich verweise auch auf meine Ausführungen zu Frage 4.

 

2004

Fleisch und Erzeugnisse der Aquakultur:

64,41 % der in den Schlachtbetrieben gezogenen Proben wurden auf Substanzen der Gruppe A (Gruppe A insgesamt: 4074 Proben) untersucht.

Dabei konnten in zwei Proben Stoffe der Gruppe A festgestellt werden: Chloramphenicol und alpha-Boldenon bei je einem Kalb.

 

Bei Untersuchungen von insgesamt 5.288 Proben wurden in 85 Proben (1,61 %) Rückstände der Gruppe B (Stoffe mit antibakterieller Wirkung [4], Sulfonamide [2], nicht steroidale entzündungshemmende Stoffe [2], Kokzidiostatika [21], Schwermetalle [55] und Ochratoxin [1]) nachgewiesen.

 

Beruhigungsmittel wie Azaperon, Azaperol, Xylacin, Acepromazin, die Anthelmintika Levamisol und Avermectine konnten ebenso wenig gefunden werden wie Carbamate und Pyrethroide. Auch die Untersuchungen auf organische Chlor- und Phosphorverbindungen und Farbstoffe (Malachitgrün) verliefen ohne positives Ergebnis.

 

Milch, Eier und Honig:

Im Jahr 2004 wurden bei 177 Proben Honig (entsprechend 490 Untersuchungen) 7 auf Sulfonamide positive Proben gefunden und in 6 Proben konnten erhöhte Gehalte an Schwermetallen nachgewiesen werden. Von 221 Proben Eier (entsprechend 651 Untersuchungen) wurden in einer Probe PCBs (polychlorierte Biphenyle) gefunden.

348 Proben Milch (entsprechend 903 Untersuchungen) enthielten keine Rückstände von Tierarzneimitteln.

 

2005:

Fleisch und Erzeugnisse der Aquakultur:

Von den 62,56 % in den Schlachtbetrieben gezogenen Proben der Gruppe A (Gruppe A insgesamt: 3.958 Proben) konnte in einer Probe Chloramphenicol bei einem Kalb festgestellt werden.

 

Bei Untersuchungen von insgesamt 5.575 Proben wurden in 61 Proben (1,09 %) Rückstände der Gruppe B (Stoffe mit antibakterieller Wirkung [2], Sulfonamide [3], Abamectin [1], nicht steroidale entzündungshemmende Stoffe [15], Kokzidiostatika [5], Schwermetalle [33] und Malachitgrün [2]) nachgewiesen. Alle anderen Proben enthielten keine Rückstände.

 

Milch, Eier und Honig:

Im Jahr 2005 wurden bei 171 Proben Honig (entsprechend 556 Untersuchungen) nur mehr 3 auf Sulfonamide positive Proben gefunden. Von 226 Proben Eier (entsprechend 690 Untersuchungen) wurde nur eine positive Probe gefunden, die ein nicht für Legehennen zugelassenes Kokzidiostatikum enthielt. Von 342 Proben Milch (entsprechend 1065 Untersuchungen) enthielt keine Probe Rückstände von Tierarzneimitteln.

 

 

Frage 4:

Ich verweise auch auf meine Ausführungen zu Frage 3.

 

2004

Fleisch

Höchstwertüberschreitungen:

 

Stoffe mit antibakterieller Wirkung [4]:

Tylosin (Kalb), Enrofloxacin (Mastschwein), Amoxicillin (2 Mastschweine)

 

Sulfonamide [2]:

Sulfadimidin (Lamm), Sulfamethoxazol (Mastschwein)

 

Schwermetalle [55]:

Blei (8 Wildschweine, 7 Rehe)

Kadmium (2 Mastrinder, 20 Kühe, 1 Zuchtschwein, 13 Altschafe, 2 Rehe)

Blei/Kadmium (1 Kuh, 1 Altschaf)

 

Ochratoxin [1] (Mastschwein)

 

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Steroide [1]: alpha-Boldenon

Stoffe des Anhangs IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 [1]: Chloramphenicol (1 Kalb)

 

nicht steroidale entzündungshemmende Stoffe [2]:

Phenylbutazon (1 Kalb und 1 Pferd)

 

Kokzidiostatika [21]:

Salinomycin (3 Mastschweine, 1 Masthuhn);

Nicarbazin (17 Masthühner)

 

Honig

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Sulfonamide (Sulfathiazol) [7]

 

Nachweis von Schwermetallen (Honig):

Blei [1]

Kadmium [5]

 

Eier

Nachweis von PCB 138 + PCN 153 + PCB 180 [1]

 

2005:

Fleisch

Höchstwertüberschreitungen:

Stoffe mit antibakterieller Wirkung [2]:

Amoxicillin (2 Mastschweine)

 

Sulfonamide [3]:

Sulfadimidin (1 Lamm, 1 Mastschwein, 1 Kalb)

 

Abamectin [1]: 1 Mastschwein

 

nicht steroidale entzündungshemmende Stoffe [1]:

Metamizol (1 Mastschwein)

 

Kokzidiostatika [2]:

Lasalocid (2 Truthühner)

 

Schwermetalle [33]:

Blei (2 Kühe, 1 Mastschwein, 8 Rehe, 2 Rotwild, 1 Gams und 1 Wildschwein)

Kadmium (1 Mastrind, 7 Kühe, 1 Mastschwein, 4 Altschafe, 1 Pferd, 1 Masthuhn, 2 Truthühner)
Blei/Kadmium (1 Altschaf)

 

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Stoffe des Anhangs IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 [1]: Chloramphenicol (1 Kalb)

 

nicht steroidale entzündungshemmende Stoffe [14]:

Phenylbutazon (9 Kälber und 1 Pferd)

Ramifenazon (1 Mastschwein)

Flunixin (2 Lämmer)

Flunixin (1 Masthuhn)

 

Kokzidiostatika [3]:

Nicarbazin (3 Masthühner)

 

Erzeugnisse der Aquakultur

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Malachitgrün [2]: 2 Forellen

 

Eier

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Lasalocid [1]

 

Honig

Nachweis nicht zugelassener Substanzen:

Sulfathiazol [3]

 

Nachweis von Schwermetallen (Honig):

Blei [1]

 

Frage 5:

Bei jedem Nachweis von Rückständen war gemäß Rückstandskontrollverordnung, BGBl. II 1997/426, zuletzt geändert durch BGBl. II 2002/254 vorzugehen.

Seit 14. März 2006 ist die Rückstandskontrollverordnung 2006 in Kraft (BGBl. II Nr. 110/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2006).

 

Bei Verdacht oder Nachweis einer vorschriftswidrigen Behandlung (z.B. Nachweis von Substanzen der Gruppe A, wie z.B. Chloramphenicol oder bei Nachweis nicht zugelassener Substanzen wie z.B. Phenylbutazon) ist der Betrieb behördlich zu sperren. Es folgt eine strenge Überprüfung des Betriebes (Überprüfung der vorgeschriebenen Dokumentation, der Arzneimittelanwendung; Kontrolle, ob verbotene Substanzen gelagert werden, etc.) und in weiterer Folge sind von den Tieren des Bestandes Proben zu ziehen. Im Falle der Bestätigung des Nachweises von verbotenen Substanzen ist/sind das oder die betroffenen Tiere zu töten. Strafverfahren werden eingeleitet.

 

Bei Höchstwertüberschreitungen ist gemäß § 18 der Rückstandskontrollverordnung vorzugehen, d.h. im Herkunftsbetrieb ist die Einhaltung veterinärrechtlicher und arzneimittelrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen (z.B.: Aufzeichnungen, Einhaltung der Wartezeiten, Besitz nicht erlaubter Tierarzneimittel, etc.): Erforderlichenfalls ist die Entnahme einer repräsentativen Anzahl von Stichproben bei lebenden Tieren oder im Rahmen der Schlachtung vorzunehmen. Eine behördliche Sperre ist, wenn es zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist, zu verhängen.

 

Bei Milch, Eiern und Honig dürfen die betroffenen Chargen nicht in Verkehr gebracht werden, darauf nachfolgend produzierte tierische Primärerzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn das Ergebnis der amtlichen Untersuchung keinen Grund zur Beanstandung gibt. Der Tierhaltungsbetrieb wird in jedem Fall einer behördlichen Kontrolle unterzogen.

 

Zusätzlich werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

 

Hinsichtlich des Boldenonfundes (17 alpha-Boldenon) im Jahr 2004 ist festzuhalten, dass diese Substanz auch bei nicht behandelten Tieren vorkommen kann. Aus diesem Grund werden weitere Untersuchungen ohne Sperre des Betriebes durchgeführt (Vorgangsweise von der Kommission der Europäischen Union festgelegt). Wird jedoch 17 beta-Boldenon festgestellt, so besteht der dringende Verdacht einer vorschriftswidrigen Behandlung und die entsprechenden Maßnahmen sind zu treffen.

Im Falle von Chloramphenicol (2004/2005) erfolgte eine Sperre der betroffenen Betriebe. Die Betriebe wurden überprüft und es wurden Blutproben zur weiteren Abklärung gezogen.

 

Frage 6:

2004

Lebende Tiere

Von 4.074 Proben wurden 35,59 % (ein Plus von 2,5 %) der Gruppe-A-Proben (verbotene Substanzen) bei lebenden Rindern, Schweinen, Geflügel und bei Erzeugnissen der Aquakultur direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beziehungsweise in den Teichwirtschaften gezogen.

 

2005

Lebende Tiere

Von 3958 der Gruppe-A-Proben (verbotene Substanzen) wurden 37,44 % (ein Plus von 1,85 %) bei lebenden Tieren direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beziehungsweise in den Teichwirtschaften gezogen.

 

Frage 7:

2004 bis 2006 wurde bei lebenden Tieren auf folgende Substanzen untersucht:

 

Gruppe A:

Stilbene, Thyreostatika, 17-ß-Östradiol, 17ß-Testosteron, Boldenon, Trenbolon, 19-Nortestosteron, Zeranol, Beta-Agonisten, Chloramphenicol, Nifursol.

 

Seit 2005 werden auch Proben zur Untersuchung auf nicht steroidale entzündungshemmende Mittel am landwirtschaftlichen Betrieb gezogen (zählen zur Gruppe B).

 

Lebende Tiere werden nicht auf antibakteriell wirksame Substanzen untersucht.

 

Frage 8:

2004:

In einer Harnprobe eines Mastkalbes war alpha-Boldenon nachweisbar.

 

2005:

In keiner der Proben konnten Rückstände nachgewiesen werden.

 

Frage 9:

2004 und 2005 wurden keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt.

 

Frage 10:

Hinsichtlich des Boldenonfundes (17 alpha-Boldenon) im Jahr 2004 ist festzuhalten, dass diese Substanz auch bei nicht behandelten Tieren vorkommen kann. Aus diesem Grund werden weitere Untersuchungen ohne Sperre des Betriebes durchgeführt. Wird jedoch 17 beta-Boldenon festgestellt, so besteht der dringende Verdacht einer vorschriftswidrigen Behandlung.

 

Ich verweise dazu auch auf meine Ausführungen zu Frage 5.

 

Frage 11:

Mein Ressort betrachtet die Kontrolle der tierhaltenden Betriebe und der Produktionsbetriebe auf Rückstände von pharmakologisch aktiven Substanzen als wesentlichen Pfeiler des Verbraucherschutzes. Die Zielsetzung muss immer das rückstandsfreie Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milch, Eier und Honig) sein. So beginnt die Überwachung für bestimmte Substanzen bereits im landwirtschaftlichen Betrieb, um im Falle des Nachweises von Rückständen gezielt eingreifen zu können. Aber auch die Überwachung der Schlachtbetriebe sowie der gesamten Primärproduktion im Rahmen des Rückstandsplanes ist ein wesentlicher Faktor für die Kontrolle des korrekten Einsatzes von Tierarzneimitteln.

 

Dem Bundesinstitut für Risikobewertung ist insbesondere in jenem Punkt zuzustimmen, dass bei Rückständen, insbesondere von Antibiotika und Chemotherapeutika, die Resistenzproblematik zu beachten ist. Umso mehr ist der Überwachungsplan ständig zu evaluieren und neue Substanzen in das Untersuchungsprogramm aufzunehmen, unabhängig von den nicht unbeträchtlichen Laborkosten auf Grund der zum Teil sehr spezialisierten und aufwendigen Analyseverfahren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin