1152/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1113/J der Abgeordneten Werner Amon u. a. wie folgt:

 

 

Fragen 1- 6:

 

Nach internen Vorarbeiten und Vorgesprächen mit den Sozialpartnern wird Anfang September 2007 eine Arbeitsgruppe zum Thema Invalidität im Wandel eingerichtet, in der sämtliche Aspekte (auch präventive und rehabilitative Ansätze) im Zusammenhang mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit erörtert werden.

Diese Arbeitsgruppe wird mit den Sozialpartnern unter Einbeziehung der Wissenschaft ab Herbst 07 einberufen werden.

Erste Zwischenergebnisse erwarte ich bereits Ende dieses Jahres.

 

 

Frage 7:

 

Ich erlaube mir, diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass nach geltender Rechtslage es nicht Aufgabe des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz ist, ein Gutachten zur Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors vorzulegen, vielmehr hat die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gemäß § 108e Abs. 9 Z. 3 ASVG einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung bis zum Jahr 2050 vorzulegen: dieser Bericht hat alle 3 Jahre, erstmals im Jahr 2007, längstens bis zum 30. September zu erfolgen.

Ich gehe davon aus, dass die Kommission ihren Verpflichtungen nachkommen wird.

 

 

Frage 8:

 

Ich gehe davon aus, dass die genannte Kommission dabei die derzeitige Rechtslage und die gegenwärtig aktuellsten wirtschaftlichen und demografischen Langfristszenarien als Annahmen berücksichtigen wird.

 


Frage 9:

 

Auf Basis dieser Langfristprojektionen hat die Kommission sodann zu ermitteln, ob gemäß § 108e Abs. 9 Z. 3 und 4 ASVG Nachhaltigkeitsmechanismen ausgelöst werden und bei Bedarf entsprechende Vorschläge über die Umsetzung zu erstatten: gegenwärtig deutet allerdings in Folge der guten konjunkturellen Situation sowie aufgrund der in der Vergangenheit getätigten Reformen nichts darauf hin, dass eine Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors zu erfolgen hat. Konkretes werden aber erst die Berechnungen und Analysen der Kommission im September dieses Jahres zeigen.

 

 

Fragen 10 und 11:

 

Die Erstattung von Vorschlägen für allfällige Maßnahmen obliegt in einem ersten Schritt der Kommission, die sich wiederum an die im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen zu halten hat.