1153/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Mag. Barbara Prammer                                                              

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-44001/0018-IV/7/2007                                           Wien, 24.08.2007

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Barbara!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1114/J der Abgeordneten Werner Amon und Kollegen wie folgt:

 

Auf Grund der im Zuge des Wahlkampfes zur Nationalratswahl 2006 aufgetretenen intensiven Diskussion über illegale Pflegepersonen aus den östlichen Nachbarländern stellt das Thema der „24-Stunden-Betreuung“ einen Schwerpunkt des Regierungsprogramms dar. Bereits im Februar dieses Jahres habe ich in meinem Haus eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflege“ eingerichtet, die ein nachhaltig gesichertes System leistbarer Pflege und Betreuung erarbeiten soll. Als am dringendsten einer Lösung bedürfende Fragestellung hat sich die Arbeitsgruppe zunächst der Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte „24-Stunden-Betreuung“ angenommen.

 

Die in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fallenden und im Nationalrat am 6. Juni 2007 beschlossenen Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes und der Novelle der Gewerbeordnung schaffen die arbeits- und gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine legale bis zu 24-Stunden-Betreuung in privaten Haushalten, wobei sowohl unselbständige als auch selbständige Betreuungsverhältnisse in Betracht kommen.

 

Meine Aufgabe lag im gegebenen Zusammenhang darin, ein Fördermodell zu entwickeln, das die pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Angehörigen bei der Inanspruchnahme der nunmehr legalisierten Betreuung zu Hause unterstützt. Dies erfolgte durch eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, die ebenso wie das Hausbetreuungsgesetz am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist.

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (als Eckpunkte möchte ich hervorheben: Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung, Förderung ab Pflegegeld der Stufe 3, Unterstützung unselbständiger und selbständiger Betreuungsverhältnisse, Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, Maßnahmen der Qualitätssicherung) wurden in Richtlinien näher konkretisiert, die ich nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 erlassen habe. Die skizzierte Regelung ist mit 31. Dezember 2007 befristet; bis dahin soll ein mit den Ländern abgestimmtes Fördermodell erarbeitet sein. Ich denke, dass es mir mit diesem Modell gelungen ist, einem Teil der pflegebedürftigen Menschen in Österreich und ihren Angehörigen bei der Sicherstellung einer legalen, leistbaren und qualitätsgesicherten Betreuung in der eigenen Wohnung behilflich zu sein.

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Wie eingangs dargelegt, war die rechtstechnische Ausgestaltung der Details der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung Gegenstand eines längeren Diskussionsprozesses, im Zuge dessen in laufenden Gesprächen unterschiedlichste Argumente vorgebracht wurden. Im Bemühen um eine sachgerechte Lösung im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen habe ich mich letztlich für das nun vorliegende differenzierte Förderungsmodell entschieden. Wichtig erscheint mir dabei vor allem die Tatsache zu sein, dass die für die Betroffenen teurere, aber aus dem Blickwinkel der Rechtssicherheit meines Erachtens zu bevorzugende Variante der unselbständigen Erbringung der Betreuungsleistung mit einem höheren Betrag aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird als die – kostengünstigeren – selbständigen Betreuungsverhältnisse.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen