1154/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2007
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BM für soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-40001/0063-IV/4/2007 Wien, 27.08.2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1115/J des Abgeordneten Werner Amon und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Zunächst möchte ich festhalten, dass die so genannte „Amnestie-Regelung“ nicht als Lösung des eigentlichen Problems, sondern lediglich als vorübergehende Entschärfung der Situation im Interesse der betroffenen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu sehen ist. Dementsprechend habe ich mich noch im April 2007, als noch nicht absehbar war, ob es rechtzeitig gelingen wird, bis Ende Juni 2007, also bis zum Ablauf der „Amnestie-Regelung“, die arbeits- und gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale bis zu 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten sowie ein Fördermodell zur 24-Stunden-Betreuung in Kraft setzen zu können, dafür ausgesprochen, dass die „Amnestie-Regelung“ als Sicherheitsnetz bis Ende 2007 verlängert werden sollte, um zu verhindern, dass es u. U. ab 1. Juli 2007 möglicherweise ein rechtliches Vakuum gegeben hätte und die Betroffenen wieder in die Illegalität geraten wären. Ich habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf damals auch in Begutachtung geschickt. Die Intention für diese Maßnahme war, allfällige Verunsicherungen oder Kriminalisierungen der Betreuungsbedürftigen oder ihrer Angehörigen durch ein mögliches rechtliches Vakuum zu verhindern.
In weiterer Folge wurden dann, wie ja mittlerweile bekannt ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte bis zu 24-Stunden-Betreuung zuhause geschaffen. Das im Rahmen der Plenarsitzung des Nationalrates am 6. Juni 2007 beschlossene Hausbetreuungsgesetz (HBeG) sowie die in derselben Plenarsitzung beschlossene Novelle zur Gewerbeordnung 1994 schaffen die arbeits- und gewerberechtliche Grundlage für eine legale bis zu 24-Stunden-Betreuung in privaten Haushalten, und zwar sowohl in Form eines unselbständigen Betreuungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag als auch in Form eines selbständigen Betreuungsverhältnisses mit Werkvertrag. Diese beiden gesetzlichen Maßnahmen wurden am 29. Juni 2007 mit BGBl. I Nr. 33/2007 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und treten rechtzeitig am 1. Juli 2007 in Kraft.
Durch die seitens meines Ressorts erarbeitete und bekanntlich ebenfalls im Rahmen der Plenarsitzung des Nationalrates am 6. Juni 2007 beschlossene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, wodurch ein Fördermodell zur 24-Stunden-Betreuung geschaffen wurde, das am 29. Juni 2007 mit BGBl. I Nr. 34/2007 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde und ebenfalls rechtzeitig mit 1. Juli 2007 in Kraft tritt, ist es mir schließlich gelungen, einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen in Österreich zu setzen.
Darüber hinaus ist nun auch eine breit angelegte und zielgerichtete Informationsoffensive meines Ressorts über diese Änderungen angelaufen, so dass seitens des Sozialministeriums Vorsorge getroffen wurde, dass Frauen und Männer rechtzeitig in die Lage versetzt werden, wissen zu können, wie sie die Betreuungsleistungen legalisieren und wie sie zu entsprechenden Förderungen kommen können. Als erste Anlaufstelle dient hier das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen und der österreichweit gebührenfrei erreichbaren Hotlinenummer 0800 22 03 03.
Ich habe ferner auch Vorsorge getroffen, dass die Fördermittel tatsächlich ab 1. Juli 2007 zur Auszahlung kommen können.
Vor diesem Hintergrund bin ich allerdings der Überzeugung, dass es nicht notwendig gewesen wäre, die Amnestie für die Arbeitgeber von illegal beschäftigten Betreuungskräften über den 30. Juni 2007 bis Ende 2007 hinaus zu verlängern, da ja nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begründung legaler und sozial abgesicherter bis zu 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse in Privathaushalten geschaffen sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Verlängerung der „Amnestie-Regelung“ voraussichtlich dazu führen wird, dass es wohl zu keiner sehr großen Zahl an Inanspruchnahmen dieses neuen 24-Stunden-Betreuungsmodells in Privathaushalten kommen wird, was sich verzerrend auf eine allfällige Evaluierung dieses Modells auswirken könnte und aus meiner Sicht nicht erfreulich ist.
Abschließend möchte ich zusammenfassend betonen, dass meine jeweiligen Positionen zu einer allfälligen Verlängerung der „Amnestie-Regelung“ jeweils vor dem Hintergrund des aktuellen Diskussionsstandes zu sehen sind und stets sachlich begründet waren und sind.
Mit freundlichen Grüßen