1156/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0060-IV/9/2007                                           Wien, 27.08.2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1117/J der Abgeordneten Werner Amon und Kollegen wie folgt:

 

 

Frage 1 bis 3:

Vorweg möchte ich festhalten, dass im Regierungsprogramm für die XXIII. Ge­setzgebungsperiode festgehalten ist, dass zur Neugestaltung der Pflege, die leist­bare Pflege und Betreuung sichern soll, eine Arbeitsgruppe, der Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden angehören sollen, eingerichtet werden soll.

 

Entsprechend diesem Programm der Bundesregierung wurde in meinem Ressort am 26. Februar 2007 auch eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eingerichtet, die sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems inhaltlich auseinander setzt, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System legaler, leistbarer und qualitätsgesicherter Betreuung und Pflege zu gelangen.

 

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden zunächst als am dringendsten einer Lösung harrendes Problem die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zuhause diskutiert bzw. entwickelt. Dabei


war mir ein auf breiter Basis angelegter Diskussionsprozess, in den sowohl die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden als auch die Sozialpartner und Interessensvertretungen eingebunden waren, besonders wichtig, um Lösungen unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Interessenslagen zu erarbeiten.

 

Nicht richtig ist es jedoch, wenn in der Einleitung dieser parlamentarischen Anfrage festgehalten wird, dass diese Arbeitsgruppe vor allem die Finanzierungsfragen im Pflegebereich diskutiert haben soll; vielmehr hat sich die Arbeitsgruppe primär mit den materiellen Fragen zur 24-Stunden-Betreuung bzw. zu sonstigen Bereichen der Neugestaltung der Pflegevorsorge beschäftigt.

 

Das Resultat der Arbeitsruppe war eine inhaltiche Ausgestaltung des Fördermodells, welches in der parlamentarischen Behandlung durch einen Initativantrag der SPÖ abgeändert wurde, so dass nunmehr auch die Pflegestufen 3 und 4 in das Förder­modell einbezogen sind.

 

Betreffend der Kostenaufteilung zwischen Bund und den Ländern habe ich mittels Schreiben an die Landeshauptleute, an die Landesfinanzreferenten und an die Landessozialreferenten das Angebot gelegt, die Förderung gemäß einem Schlüssel von 35:65 aufzuteilen. Der Bund würde 65% übernehmen, sofern sich die Länder ab 1.Juli 2007 an der Finanzierung beteiligen. Sollte eine Mitfanzierung der Länder aber erst ab 1. Jänner 2008 möglich sein können, war mein Vorschlag, dass die Kosten im Ausmaß von 40:60 geteilt werden sollten, wobei der Bund 60% übernehmen würde. Da ich zur Landesfinanzreferentenkonferenz nicht eingeladen war, habe ich mich auf diese schriftliche Vorgangsweise konzentriert.

 

Frage 4:

Ich beabsichtige, mit den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24 Stunden-Betreuung abzuschließen. Einen Entwurf für eine solche Vereinbarung habe ich den Ländervertretern bereits bei der Landessozialreferentenkonferenz am 28./29. Juni 2007 übergeben. Weiters wurde ein Entwurf dieser 15a Vereinbarung der Verbindungsstelle der Bundesländer mit der Bitte um eine koordinierte Stellungnahme der Länder dazu übermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen