1157/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0144-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 27. August 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1242/J-NR/2007 betreffend Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist es selbstverständlich, dass bei allen IT-Anwendungen und IT-Projekten und auch in der Systembetreuung Datenschutz, Datensicherheit und individuelle Rechte mit eingeplant und deren Einhaltung auch beobachtet wird. Alle technischen Maßnahmen die Personenrechte betreffen, werden ausschließlich nach Absprache mit den Dienststellenausschüssen durchgeführt.
Zu Fragen 2, 12 und 13:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1229/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu Frage 3:
Es wird keine Software zur Überwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („Behörden-trojaner“) eingesetzt und daher auch nicht angekauft; es ist dies auch in Zukunft nicht geplant.
Zu Frage 4:
Eine solche Funktion ist im Datenschutzgesetz 2000 nicht vorgesehen, so dass im Ressort keine offizielle Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten erfolgt ist. Es gibt allerdings auf Fragen des Datenschutzes spezialisierte Mitarbeiter, die bei Bedarf herangezogen werden.
Zu Frage 5:
Bei folgenden Systemen zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Über-mittlung personenbezogener Daten wurde vor der Einführung das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss hergestellt:
o Einführung der Zeiterfassung ESS
o Einführung eines erweiterten Virenschutzes
o Einführung eines Spamfilters
o Update auf ein neues Betriebssystem mit erweiterten Möglichkeiten zur Benutzerbetreuung
Zu Frage 6:
Hier ist noch der Einsatz von E-Mail-Filtersystemen anzuführen. Ein solches Produkt ist im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Filterung von SPAM-E-Mails im Einsatz, wobei vor der Einführung das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss hergestellt wurde.
Zu Fragen 7 und 8:
Die Entscheidung wird von der zuständigen Personalabteilung (inhaltliche Vorgaben) in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung (technische Vorgaben) und im Bedarfsfall und in Entsprechung des Personalvertretungsgesetzes nach Einbindung der Personalvertretung getroffen.
Zu Fragen 9 und 10:
Die Entscheidung über Einsicht in die Daten erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen und kann nur auf Ebene der zuständigen Personalabteilung getroffen werden. Über die Beschaffung bzw. den Einsatz solcher Produkte entscheidet die ver-antwortliche IT-Abteilung bzw. das für die Zentralstelle zuständige Referat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und in Abstimmung mit der zuständigen Personalabteilung und dem Dienststellenausschuss. Grundsätzlich werden bei allen Schutzsystemen personenbezogene Daten nur zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs protokolliert und nicht über einen längeren Zeitraum aufbewahrt.
Zu Frage 11:
Mit allen betroffenen Stellen wurden entsprechende Vereinbarungen ausgehandelt, die nicht einseitig abgeändert werden dürfen. Auswertungen von Daten zur Fehleranalyse verlassen niemals den IT-Bereich und werden entweder operativ durch die BRZ Ges.m.b.H (nach Aufforderung durch die IT-Abteilung) oder die interne IT-Abteilung selbst durchgeführt. Änderungen an Zugriffsberechtigungen werden schriftlich dokumentiert und erfolgen durch Einbindung mehrerer Personen.
Zu Frage 14:
Diese Möglichkeit existiert und wird im Bereich der Zentralleitung durch die Personalabteilung wahrgenommen. Die Bediensteten der nachgeordneten Dienststellen haben die Möglichkeit sich vollständig über die ihrer Person in der Personalverwaltung ADV-gestützt zugeordneten Daten zu informieren. Diese Information wird von den zuständigen Abteilungen des Ressorts wahrgenommen.
Zu Frage 15:
Die Möglichkeit der Richtigstellung bzw. Löschung besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSG 2000) sowohl im Bereich der Zentralleitung als auch bei den nachgeordneten Dienststellen.
Zu Frage 16:
Ja.
Zu Frage 17:
Ich werde mich dafür einsetzen, dass sich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe sich dieser Themen annehmen wird.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.