1158/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 29.06.2007 unter der Nr. 1119/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeisterschaftsspielen – in Österreich (2006/2007) und bei der EURO 2008“gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die nationale Fußballinformationsstelle ist dem Zentrum für Sportangelegenheiten (ZSA) in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zugeordnet. Diese ist im Rahmen der Vorbereitungen für die EURO 2008 auch mit Teilaspekten der Sicherheit befasst. Die Gesamtverantwortung für die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung für die EURO 2008, obliegt dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.

 

Zu Frage 2:

Derzeit verfügt das ZSA über 21 Mitarbeiter (6 Planstellen, 15 zugeteilte Beamte), von denen 2 ausschließlich für die nationale Fußballinformationsstelle tätig sind.

Für die Vorbereitung und die Abwicklung der EURO 2008, sind derzeit 19 Beamte im ZSA vorgesehen bzw. geplant. Dazu kommt noch eine Teilzeitkraft auf Werkvertragsbasis.

 

Zu Frage 3:

Dr. Günther MAREK.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten der Informationsstelle für 2006, waren im laufenden Regelbudget der  Sicherheitsexekutive eingeschlossen. Die Höhe der für die Sicherheitsaufgaben zur Durchführung der EURO 2008 budgetierten Mittel für die Jahre 2007 und 2008, werden je nach Bedarfsfall aus dem Innenressort zur Verfügung gestellten Mittel abgedeckt und stehen derzeit noch nicht fest.

 

Zu Frage 5:

Durch regelmäßigen Kontakt und Informationsaustausch, Internet, Telefon und Schriftverkehr.

Anlässlich der EURO 2008 werden zusätzlich Verbindungsbeamte der Fußballinformations-stellen der an der EURO 2008 teilnehmenden Staaten entsandt.

 

Zu Frage 6:

Ja. Die weitere Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres. Es gab keine zentrale Schulung durch das Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 7:

125.

 

 

Bundesland

Beamte

Einsatz bei

Wachkörper

Vorarlberg

8

Fußball

Exekutivbeamte

Tirol

8

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Salzburg

11

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Oberösterreich

29

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Niederösterreich

3

Fußball

Exekutivbeamte

Burgenland

11

Fußball

Exekutivbeamte

Steiermark

24

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Kärnten

17

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Wien

23

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

 

Im Jahr 2008 werden es ca. 150 Fanpolizisten (szenekundige Beamte) sein.

 

Die Beamten werden in erster Linie zur Prävention, zur Informationsgewinnung, Informationsbewertung und Informationsweiterleitung für die jeweilige exekutive Einsatzleitung eingesetzt und im Bedarfsfall zu Ausforschungstätigkeiten herangezogen.

 


Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Frage 10:

Im Zuge von gesonderten Ausbildungstagen werden die Beamten auf diverse Situationen vorbereitet, wie sie im Zuge von Fußballveranstaltungen entstehen können. Außerdem werden in den jeweiligen Landespolizeikommanden regelmäßig Evaluierungen durchgeführt, um etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.

Auf die Beantwortung der Frage 23  (Parlamentarische Anfrage 4290/J – NR 2006) darf verwiesen werden.

 

Zu Frage 11:

Von der zuständigen Organisationseinheit wurde ein konkretes Schulungsprogramm entworfen.

Die genaue Anzahl an geschulten Polizisten steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.

In den Austragungsstätten wird es Großübungen geben.

 

Zu Frage 12:

Es erfolgen unterstützende Begleitmaßnahmen beim Aufbau des Projektes.

 

Zu Frage 13:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Die Zusammenarbeit erfolgt durch ständigen Berichterstattungs- und Informationsaustausch nach jeder Spielrunde. Zusätzlich wird zumindest einmal jährlich eine Besprechung und Informationsveranstaltung mit Vertretern der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Österreichischen Fußballbundes über die laufende Fußballsaison abgehalten.

Die Fragen betreffend Fan-Projekte bzw. Fanbetreuer sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 15:

Siehe Antwort auf die Frage 14.

 

Zu Frage 16:

Die Fragen betreffend Fan-Projekte bzw. Fanbetreuer sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 17:

Die Fragen betreffend Fan-Projekte bzw. Fanbetreuer sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 18:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 19:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 20:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 21:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 22:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 23:

Diese wird rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 24:

 

T-Mobile Bundesliga 2006/2007

Bundesland

Tätlichkeiten

Schadensmeldungen

Salzburg

6

6

Oberösterreich

12

21

Niederösterreich

--

--

Burgenland

1

4

Steiermark

43

22

Vorarlberg

2

4

Tirol

8

3

Wien

82

23

GESAMT:

154

83

 

 

Zu Frage 25:

 

 

Red Zac Liga 2006/2007

Bundesland

Tätlichkeiten

Schadensmeldungen

Kärnten

2

--

Oberösterreich

10

1

Niederösterreich

1

--

Burgenland

--

--

Steiermark

9

1

Vorarlberg

7

2

Wien

1

1

GESAMT:

30

5

 

 

Zu Frage 26:

 

 

T-Mobile Bundesliga 2006/2007 (Festnahmen vor/während/nach Spiel)

Bundesland

StPO

VStG

Salzburg

2 (-/-/2)

9 (1/4/4)

Oberösterreich

11 (3/6/2)

16 (4/4/8)

Vorarlberg

1 (-/-/1)

9 (2/4/3)

Burgenland

--

--

Steiermark

17 (3/3/11)

37 (7/5/25)

Tirol

4 (-/-/4)

3 (1/-/3)

Wien

18 (1/14/3)

2 (-/2/-)

GESAMT:

53 (7/23/23)

76 (15/19/42)

 

Red Zac Liga 2006/2007 (Festnahmen vor/während/nach Spiel)

Bundesland

StPO

VStg

Kärnten

--

--

Oberösterreich

2 (-/2/-)

5 (1/4/-)

Niederösterreich

--

--

Burgenland

 

 

Steiermark

--

--

Vorarlberg

2 (2/-/-)

2 (-/-/2)

Wien

--

--

GESAMT:

4 (2/2/-)

7 (1/4/2)

 

 

Über Anhaltungen im Sinne von Identitätsfeststellungen gibt es keine statistische Aufzeichnung.

 

Zu Frage 27:

 

 

T-Mobile Bundesliga (Anzeigen vor/während/nach Spiel)

Bundesland

Gesamt

Gericht

Verwaltung

Salzburg

54

17

37

Oberösterreich

113

43

70

Vorarlberg

49

10

39

Burgenland

25

5

20

Steiermark

567

78

489

Tirol

94

12

82

Wien

239

117

122

GESAMT:

1141 (184/320/637)

282

859

 

Red Zac 1. Liga (Anzeigen vor/während/nach Spiel)

Bundesland

Gesamt

Gericht

Verwaltung

Niederösterreich

1

1

--

Oberösterreich

80

14

66

Vorarlberg

31

10

21

Burgenland

4

--

4

Steiermark

61

11

50

Kärnten

3

--

3

Wien

8

--

8

GESAMT:

188

(21/48/119)

36

152

 

 

Zu Frage 28:

 

T-mobile Bundesliga (Verletzte Zivilpersonen und Polizeibeamte)

Bundesland

Gesamt

Verletzte Zivilpersonen

Polizeibeamte

Salzburg

18

18

0

Oberösterreich

21

21

0

Vorarlberg

8

8

0

Burgenland

2

2

0

Steiermark

24

17

7

Tirol

6

6

0

Wien

40

28

12

GESAMT:

119

100

19

 

Red Zac 1. Liga (Verletzte Zivilpersonen und Polizeibeamte)

Bundesland

Gesamt

Verletzte Zivilpersonen

Polizeibeamte

Niederösterreich

--

--

--

Oberösterreich

8

6

2

Vorarlberg

1

1

--

Burgenland

--

--

--

Steiermark

--

--

--

Kärnten

--

--

--

Wien

3

3

--

GESAMT:

12

10

2

 

 

Bei verletzten Zivilpersonen werden auch selbstverschuldete Unfälle und/oder Erkrankungen hinzugerechnet. Über den Zeitpunkt (vor/während/nach) der Verletzungen gibt es keine statistische Aufzeichnung.

 

Zu Frage 29:

Siehe Antwort zu Frage 28.

 

Zu Frage 30:

Es wurden 2 Verletzungen bei Spielen der T – Mobile Bundesliga angezeigt.

Bei Spielen der Red Zac Liga wurden keine Ordner verletzt.

 

Zu Frage 31:

Siehe Antwort zu Frage 27.

Betreffend die Anzahl der Anzeigen durch betroffene Fußball-Vereine werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 32:

Über Anzeigen durch geschädigte Private, werden keine gesonderten Aufzeichnungen geführt bzw. wäre deren Erhebung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Zu Frage 33:

Es darf auf die Beantwortung zu den Fragen 25, 26, 28 und 31 (Parlamentarische Anfrage 4290/J – NR 2006) verwiesen werden.

 

Betreffend die Anzahl der Anzeigen durch die Fußballvereine bzw. geschädigte Private, werden keine Aufzeichnungen geführt bzw. wäre deren Erhebung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Zu Frage 34:

Bei folgenden Fangruppen der T-Mobile Bundesliga, gab es die größten Probleme:

 

SK Rapid Wien

GAK

FK Austria Magna

SK Puntigamer Sturm Graz

SV Josko Ried

 

Bei folgenden Fangruppen der Red Zac Erste Liga, gab es der Reihe nach die größten Probleme:

 

LASK Linz

SC Austria Lustenau

FK Austria Magna Amateure

DSV Leoben

Schwanenstadt

 

Zu Frage 35:

Erfahrungsgemäß wird der Gefährdungskreis der Vereine auch in Hinkunft derselbe sein. Für eine Gefährdungsreihung liegen derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte vor.

 

Zu Frage 36:

Über die Spiele in den unteren Klassen werden, nur vereinzelte standortbezogene Aufzeichnungen geführt. Beispielsweise kam es bei Spielen des FC BlauWeiß Linz (Regionalliga Mitte) und SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte) gelegentlich zu Sicherheitsproblemen.

 


Zu Frage 37:

In den letzten fünf Jahren, lässt sich kein eindeutiger Trend einer Verschärfung feststellen. Die aus der Grafik ersichtliche Steigerung der angezeigten Delikte erklärt sich durch verstärkte Anzeigeerstattung verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestände, verstärkte Videoüberwachung und damit eine Erhöhung der Aufklärungseffizienz.

 

T-Mobile Bundesliga (angezeigte Delikte)

2006/2007

1141

2005/2006

528

2004/2005

770

2003/2004

338

2002/2003

keine zielführenden Daten

 

 

Zu Frage 38:

Die Problematik von Rassismus bei Sportveranstaltungen in Österreich, bewegt sich auf einem sehr niedrigen Niveau und ist gleich bleibend. In der vergangenen Saison wurden in der T-Mobile Bundesliga keinerlei Anzeigen diesbezüglich erstattet.

 

Zu Frage 39:

Ja, im Rahmen der Zuständigkeit des BM.I.

 

Zu Frage 40:

Verstärkte internationale Kooperation, um aus Erfahrungen profitieren zu können und zudem die Erkennung von Problemfans zu erleichtern. Gleichzeitig darf auf die diesbezüglichen Bestrebungen seitens der Europäischen Kommission verwiesen werden.

Verstärkter Einsatz von szenekundigen Beamten zur Prävention, Informationsgewinnung, Auswertung und Weiterleitung, sowie zur Ausforschung.

 

Mit der Novellierung des SPG im Hinblick auf die dort verankerten präventiven Maßnahmen wird voraussichtlich neben dem Sicherheitsbereich, den Gefährderansprachen und der Gewalttäter Datei eine weitere Rechtsgrundlage geschaffen.

 

Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt laufend.

 

Zu Frage 41:

Durch das BM.I wurde mit dem ÖFB und der Bundesliga eine schriftliche Vereinbarung über die Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen getroffen.

Es darf auf die Beantwortung zu Frage 37 (Parlamentarische Anfrage 4290/J – NR 2006) verwiesen werden. Die Umsetzung erfolgt laufend.

 

Zu Frage 42:

Aufgrund regelmäßiger Analysen der aktuellen Lagebilder werden die notwendigen kriminalpräventiven Schwerpunkte festgesetzt.

 

Zur Frage 43:

Die geplanten präventiven Maßnahmen in der kommenden SPG-Novelle, sind ein weiteres Mittel zur Hintanhaltung von Rassismus und Fußball-Rowdytum.

 

Zu Frage 44:

Es darf auf die Beantwortung zu Frage 50 (Parlamentarische Anfrage 4290/J – NR 2006) verwiesen werden.

 

Zu Frage 45

 

 

Gefährderansprachen

Wien

72

Burgenland

0

Niederösterreich

0

Oberösterreich

27

Salzburg

7

Steiermark

3

Kärnten

0

Tirol

4

Vorarlberg

0

Gesamt

113

 

 

Zu Frage 46:

Die Erfahrungen sind als positiv zu bewerten.

 

Zu Frage 47:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 48:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 49:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 50:

Darüber gibt es keine statistische Aufzeichnung.

 

Zu Frage 51:

Aufgrund von Bestimmungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz; eine diesbezügliche Videoüberwachung dürfen die Sicherheitsbehörden einsetzen, wenn zu befürchten ist, dass es bei einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen werde. Diese Maßnahmen sind anzukündigen. Antrag und Genehmigung sind ebenfalls im SPG geregelt.

 

Zu Frage 52:

 

Gewalttäterdatei Sportgroßveranstaltungen

Geburtsjahr

Anzahl

Geschlecht

Geburtsjahr

Anzahl

Geschlecht

1964

1

M

1982

3

1W/2M

1967

1

M

1983

3

M

1970

1

M

1984

4

M

1971

1

M

1985

2

M

1973

1

M

1986

2

M

1974

1

M

1987

5

M

1976

1

M

1988

4

M

1977

2

M

1989

7

M

1978

1

M

1990

1

M

1979

5

M

 

 

 

1981

1

M

 

 

 

 

 

 

Summe

47

 

 

 

Da die Intensivphase für die Vorbereitung für die EURO 2008 erst jetzt beginnt und ausländische Betroffene erst in zeitlich unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung erfasst werden, ist mit einem deutlichen Anstieg der Dateieintragungen zu rechnen.

 

Zugriff auf diese Daten haben Sicherheitsbehörden und deren Organe.

 

Zu Frage 53:

Aufgrund der Bestimmungen des § 57 Abs.1 Z 11a SPG, des Polizeikooperationsgesetzes und bilateraler bzw. multilateraler Verträge.

 

Zu Frage 54:

Es handelt sich im Wesentlichen um Auflagen der Veranstaltungsbehörden, die keine Sicherheitsbehörden sind.

 

Zu Frage 55:

Diesbezüglich wird auf die schriftliche Vereinbarung zwischen BM.I, ÖFB und Bundesliga über die Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen verwiesen.

 

Zu Frage 56:

Diesbezüglich wird keine gesonderte Statistik geführt.

 

Zu Frage 57:

Die Datenerhebung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Zu Frage 58:

Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 59:

Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 60:

Die Einstufung erfolgt durch die Österreichische Fußball-Bundesliga und gegebenenfalls auf Anregung der zuständigen Sicherheitsbehörde. Diese haben sich grundsätzlich als richtig erwiesen.

 

Zu Frage 61:

Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres. Gegebenenfalls wird das BM.I einen Beitrag leisten.

 


Zu Frage 62:

Es darf auf die Beantwortung zu Frage 22 (Parlamentarische Anfrage 4290/J – NR 2006) verwiesen werden.

 

Zu Frage 63:

Erlass „für die Vorbereitung und Planung des Einsatzes anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008“.

 

Zu Frage 64:

Die Entsendung von szenekundigen Beamten (SKB) ins Ausland erfolgt aufgrund einer Lage- und Gefährdungseinschätzung. Die Anzahl der SKB ist von der Anzahl der Fans des Gefährdungspotenziales aber auch von der Art der Anreise abhängig.

 

Zu Frage 65:

Die Erfahrungen dieser Dokumentation werden bei den Ausbildungen und Konzepten berücksichtigt.

 

Zu Frage 66:

Ich verweise auf die den politischen Fraktionen übermittelte Zusammenfassung des Sicherheitskonzeptes für die EURO 08.

 

Zu Frage 67:

Während Österreichs EU-Präsidentschaft, wurden die Änderungen des Handbuches im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in der Expertengruppe erarbeitet. Die Entschließung des Rates erfolgte am 4. Dezember 2006. Das Handbuch wurde im Amtsblatt C 322 vom 29.12.2006 veröffentlicht.

Für eine Evaluierung ist es derzeit noch zu früh, da noch nicht alle Mitgliedstaaten das Handbuch im gleichen Maße umgesetzt haben.

 

Zu Frage 68:

Siehe Antwort zur Frage 53.

 

Zu Frage 69:

Siehe Antwort zur Frage 53. Darüber hinaus werden mit jedem Anrainer-, Teilnehmer- sowie Transitstaat Ministervereinbarungen abgeschlossen.

 

Zu Frage 70:

Siehe Antwort zur Frage 69.

 

Zu Frage 71:

Durch regelmäßige Kontakte und Informationsaustausch. Internet, Telefon und Schriftverkehr.

 

Zu Frage 72:

Der Austausch von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Polizeikooperationsgesetz.

 

Zu Frage 73:

Nein.

Das Bundesministerium für Inneres hat Empfehlungen für die Abwicklung von Public Viewing Veranstaltungen an alle Landesregierungen übermittelt. Insbesondere wird eine  Umzäunung der Areale, Zutrittskontrollen, die Definierung von Maximalkapazitäten, der Einsatz von Ordner- bzw. Securitypersonal, die Festlegung von Haus- (Platz-) ordnungen sowie das Verbot von Gläsern, Flaschen, etc., gefordert. Es soll sichergestellt werden, dass höchstmögliche Sicherheitsstandards garantiert werden und die vorgeschriebenen Maßnahmen in allen Bundesländern (und auch in der Schweiz) einheitlich sind.

 

Zu Frage 74:

Dazu darf auf die Bestimmungen des Fremdengesetzes hingewiesen werden. Einige Länder (z.B. England) besitzen rechtliche Grundlagen um die Ausreise von Hooligans zu verhindern.

 

Zu Frage 75:

Das kann noch nicht abgeschätzt werden.

 

Zu Frage 76:

Entsprechend des Amtsblattes der EU (Ratsentschließung vom 4.12.2006, C322/1) werden Fans international in Risk - und Nonrisk -Fans eingeteilt.

 

Ein Risk - Fan ist eine namentlich bekannte oder nicht bekannte Person, von der anzunehmen ist, dass sie möglicherweise geplant oder spontan, bei oder im Zusammenhang mit einer Fußballveranstaltung, die öffentliche Ordnung gefährden oder unsoziales Verhalten an den Tag legen wird.

 

Zu Frage 77:

Im Einsatzkonzept sind auch Maßnahmen für die Örtlichkeiten außerhalb von Stadien und Public Viewing Orten vorgesehen.

 

Zu Frage 78:

Die Sicherheitskonzepte sehen entsprechende Maßnahmen in den EURO -Austragungsstädten vor.

 

Zu Frage 79:

Basierend auf einem in Kürze zur Unterzeichnung vorliegenden Kooperationsvertrag zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und dem Bundesministerium für Inneres wird es auf die Auslosung abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen geben.

 

Zu Frage 80:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 81:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 82:

Die Einsetzung privater Ordnungskräfte fällt in die Kompetenz des Veranstalters.

 

Zu Frage 83:

Ihre Einsetzung fällt in die Kompetenz des Veranstalters.

 

Zu Frage 84:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 85:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.