116/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2007
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
Bayr, Kolleginnen und Kollegen, haben am
29. November 2006 unter der Nummer 111/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Organraub an lebenden Falun Gong Praktizierenden in
China" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Berichte
betreffend Verdachtsmomente über Organentnahme an gefangenen Falun-Gong-
Praktizierenden in
China, darunter auch jener von David Kilgour und David Matas, sind
meinem Ressort bekannt. Diese Anschuldigungen werden sehr ernst genommen. Ende
November gab es auch ein persönliches Gespräch von Mitarbeitern
meines Ressorts mit
David Kilgour.
Seit dem
Bekanntwerden der ersten Vorwürfe über solche Organentnahmen hat
Österreich
gemeinsam mit seinen EU-Partnern und unter
Einbindung von anerkannten Menschenrechts-
NGOs entsprechende Informationen genau untersucht. Bereits im Mai 2006
fanden auf
Initiative des österreichischen Ratsvorsitzes Beratungen der
EU-Botschaften in Peking zu
diesem Thema statt.
Zu Frage 2:
Den vorliegenden Untersuchungen
und Berichten zufolge stammt der Großteil der
Organspenden in China von Hingerichteten.
Österreich und die EU haben die Organentnahme
an Hingerichteten während der vergangenen EU-China-Menschenrechtsdialoge
im Mai 2006
in Wien und zuletzt im Oktober 2006 in Peking thematisiert.
Zu den Fragen 3 und 4:
China wurde darauf
gedrängt, die Freiwilligkeit von Organspenden und die Herkunft der
Organe sicher zu stellen, sowie die
Durchführung von Transplantationen in Spitälern einer
Lizenzierung zu unterwerfen.
Am 1. Juli 2006 trat in China eine
Übergangsverordnung zur Regelung menschlicher
Organtransplantationen in Kraft, welche es nur wenigen, gut ausgestatteten, und
für
Organtransplantationen staatlich
lizenzierten Kliniken erlaubt, solche Eingriffe vorzunehmen.
Weiters werden Ethikkommissionen über die Zulässigkeit von
Transplantationen entscheiden,
um Missbrauch zu vermeiden. Organe dürfen nunmehr nur mit schriftlicher
Zustimmung des
Spenders, welcher diese jederzeit widerrufen kann, entnommen werden.
Die Verordnung regelt die
Organherkunft jedoch nicht und wurde bisher nur teilweise
umgesetzt. Wie während der letzten
Runde des EU-China-Menschenrechtsdialogs im Oktober
2006 wird die EU daher auch weiterhin gegenüber der chinesischen Regierung
darauf drängen,
die Lücken in den bestehenden Regelungen zu schließen und
deren effektive Umsetzung
sicher zu stellen. Darüber hinaus wird die EU auch weiterhin die
Wichtigkeit der
Registrierung der Organherkunft unterstreichen.
Zu den Fragen 5 und 6:
China ist keine
Vertragspartei zum Protokoll der Vereinten Nationen zur Vorbeugung,
Unterdrückung und Bestrafung von Menschenhandel. Die Untersuchung einer
möglichen
Verletzung des Art. 3 dieses Protokolls
durch China ist daher nicht möglich. Österreich tritt
aber gemeinsam mit seinen Partnern in der EU generell dafür ein,
dass China allen
internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte beitritt.
Österreich wird
auch weiterhin darauf drängen, dass die Frage der Organentnahme an
Gefangenen und Hingerichteten von der EU genauestens verfolgt und
gegenüber China
angesprochen wird, etwa im Rahmen des
EU-China-Menschenrechtsdialogs. Im Vordergrund
steht dabei die Notwendigkeit einer Verbesserung der gesetzlichen
Regelungen in China im
Einklang mit den einschlägigen Empfehlungen der World Medical Association.
Österreich
unterstützt auch die Bemühungen anderer Mechanismen, vor allem des
UN-
Sonderberichterstatters über Folter, der sich gegenüber den chinesischen
Behörden um
effektive Maßnahmen zur Vermeidung von Folter, unmenschlicher oder
erniedrigender
Behandlung von Gefangenen einsetzt. Dazu
zählt auch die Forderung nach voller Aufklärung
der Vorwürfe betreffend Organentnahme an Gefangenen sowie die
Schaffung eines
transparenten Organspendeverfahrens unter Wahrung internationaler Standards.