1160/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0026-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1098/J-NR/2007 betreffend Rechnungshofbericht über externe Beratungsleistungen in den ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich – auch unter Verwendung von Informationen des ÖBB Konzern - wie folgt zu beantworten:
Vorweg darf ich neuerlich anmerken, dass mit der Ausgliederung des Unternehmens ÖBB und der uneingeschränkten Anwendung des Aktienrechts das Unternehmen wirtschaftliche Eigenverantwortung erlangte. Operative Maßnahmen in den Geschäftsbereichen der Österreichischen Bundesbahnen obliegen daher ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB bzw. existieren für mich keinerlei Weisungsmöglichkeiten. Demgemäß kann durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung des Unternehmens ausgeübt werden. Die Vergabe von externen Beratungsleistungen ist eine „klassische“ operative Aufgabe des Managements.
Frage 1:
Wer trug neben der ehemaligen Ministerin Forstinger die Verantwortung für die Bestellung von Rüdiger vorm Walde?
Antwort:
Das Aktiengesetz sieht in § 75/1 vor, dass der Vorstand durch den Aufsichtsrat zu bestellen ist. Laut Auskunft der ÖBB erfolgte die Bestellung von Herrn Rüdiger vorm Walde in der ao Sitzung des Aufsichtsrates der ÖBB am 23.4.2001.
Frage 2:
Als Eigentümer war den jeweiligen Ministern der Zugang zu Bilanzen und Rechnungsabschlüssen der ÖBB möglich. Aus welchen Gründen tolerierten Ihre Mitarbeiterinnen in den Aufsichtsräten damals die oben dargestellte Vorgangsweise des Vorstands?
Antwort:
Aufgabe und Pflicht des Aufsichtsrates ist es, die Geschäfte des Vorstands gemäß Gesetz, der geltenden Satzung und Geschäftsordnung zu überwachen. Die damals vergebenen externen Beratungsleistungen lagen unterhalb der Grenze, ab der dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten ist.
Um künftig effektiver die Aufwandsentwicklung durch den Aufsichtsrat zu steuern, erfolgte im Herbst 2004 in einem eigenen Aufsichtsrats-Beschluss die Reduktion der Wertgrenzen, ab denen der Aufsichtsrat zu befassen ist.
Frage 3:
Warum wurden doppelt so hohe Personen-Tagsätze wie sonst üblich dem Beratungsunternehmen McKinsey gezahlt? Bestand ein persönliches oder politisches Naheverhältnis a) zur Ministerin, b) zum nachfolgenden Minister, c) zum Generaldirektor?
Antwort:
Die ÖBB teilte mir mit, dass die mit Mc Kinsey vereinbarten Tagsätze auf Teams ausgerichtet waren. Je nach Leistung, Qualität und Erfahrung variieren im Beratungssektor, wie auch in anderen Unternehmensparten, die für die jeweiligen Leistungen veranschlagten Preise.
Ob ein Naheverhältnis zur Ministerin, zum nachfolgenden Minister bzw. zum Generaldirektor bestand, ist mir nicht bekannt.
Frage 4:
Aus welchen Gründen wurden Pauschalregelungen und zusätzlich noch Stundensätze an die Rechtsanwaltskanzlei Lansky gezahlt? Bestand ein persönliches oder politisches Naheverhältnis a) zur Ministerin, b) zum nachfolgenden Minister, c) zum Generaldirektor?
Antwort:
Laut ÖBB wurden die Leistungen prinzipiell auf Grund der erbrachten Leistungen abgerech
net. Die Pauschalen dienten als Akontierung und wurden den Leistungsabrechnungen angerechnet.
Ob ein persönliches oder politisches Naheverhältnis zur Ministerin, zum nachfolgenden Minister oder zum Generaldirektor bestand, ist mir nicht bekannt.
Frage 5:
Aus welchen Gründen kam es damals zu dem Flug im Privat-Jet nach Berlin?
Antwort:
Dieses Verkehrsmittel wurde laut ÖBB aus rein wirtschaftlichen Überlegungen gewählt, da der Flug im Privat-Jet nach Berlin günstiger kam als der Linienflug.
Fragen 6 und 7:
Warum sind auch derzeit hohe Summen für Beratungsleistungen veranschlagt?
Erscheinen Ihnen 11,52 Mill. Euro angesichts der eklatanten Service-Mängel der ÖBB nicht deutlich überdimensioniert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Wie mir die ÖBB mitteilten, werden Beratungsleistungen in jenen Bereichen bezogen, in denen eigenes Know-How unternehmensintern nicht entsprechend vorhanden bzw. nicht wirtschaftlich aufbaubar ist.
Abgesehen davon, betonen die ÖBB, werden Tag täglich von den rund 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer Vielzahl von Geschäftsbereichen Leistungen im Ausmaß von insgesamt ca. 5,5 Milliarden Euro im Dienstleistungsbereich erbracht. Dies kann im ÖBB-Konzern Geschäftsbericht 2006 nachvollzogen werden. Sollten in Einzelfällen jedoch Servicemängel offenkundig werden, werden umgehend entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Mängel gesetzt.
Ein Zusammenhang zwischen Beratungskosten und Servicemängel besteht nicht.
Frage 8:
Wurde/wird das Beratungsunternehmen McKinsey gewechselt?
Antwort:
Derzeit gibt es laut Information der ÖBB keine Beratungsleistungen durch Mc Kinsey.
Frage 9:
Werden in Zukunft branchenübliche Stundenhonorare ohne Pauschal-Doppelbelastungen vereinbart?
Antwort:
Doppelverrechnungen für ein und dieselbe Leistung wurden laut Auskunft der ÖBB in der Vergangenheit nicht toleriert. Dies wird auch in Zukunft nicht der Fall sein. Die Vielzahl der Geschäftsfälle, verteilt sowohl auf ganz Österreich, als auch International, erfordert je nach sachspezifischem Erfordernis unterschiedliche Expertise.
Frage 10:
Soll die Rechtsberatungskanzlei gewechselt werden? Wenn ja, erfolgt eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nach Information der ÖBB ist ein Wechsel der Rechtsberatungskanzlei nicht vorgesehen.
Frage 11:
Wurde in der Zwischenzeit wiederum ein pauschaler Beratungsvertrag mit der Kanzlei Lansky abgeschlossen?
a)Wenn ja, erfolgte eine Ausschreibung?
b)Wenn ja, warum wurde entgegen den
Empfehlungen des Rechnungshofes ein Vertrag über eine Gesamtsumme von 15
Mio Euro für 10 Jahre
abgeschlossen?
Antwort:
Nach Information der ÖBB besteht mit der Kanzlei Lansky ein aufrechter und rechtsgültiger Vertrag aus früheren Jahren. Unter Einbindung der Finanzprokuratur wurden die Verträge vom ÖBB-Vorstand verbessert und nachverhandelt, so dass der Leistungsumfang, die Leistungsdauer und die Kosten für beide Seiten klar geregelt sind. Dies wurde auch dem Aufsichtsrat berichtet und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Frage 12:
Der Rechnungshof verglich die Beratungskosten mit Vorstandsgehältern. Daraus ist abzuleiten, dass ein durchschnittliches jährliches Vorstandgehalt bei 350.000 Euro liegt. Bestätigen Sie diese Feststellung? Wenn nein, wie hoch ist ein durchschnittliches Vorstandsgehalt?
Antwort:
Die durchschnittlichen jährlichen Vorstandsgehälter werden im Zweijahresabstand im Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes erhoben. Ich darf auf diesen Bericht verweisen.
Frage 13:
Können Sie die Aussage unterstützen, dass die als „ÖBB-Reform“ bezeichnete Umstrukturierung in erster Linie für eine Reihe von –teilweise explizit der Regierung nahe stehenden – KonsulentInnen ein beträchtliches Geschäft war und wegen der nun noch komplexeren Abläufe weiterhin ist und dass die Interessen dieser Gruppe ein zentraler Motor für die Reform waren?
Antwort:
Unabhängig von allenfalls bestehenden, weiteren Motiven wurde eine Umstrukturierung aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinien 2001/12, 2001/13 und 2001/14, die eine Trennung von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrwegbetreibern vorschreiben, notwendig.
Die gewählte Struktur diente auch dazu, eine effiziente und nichtdiskriminierende Trassenvergabe sicherzustellen. Andernfalls wäre man bei den ÖBB aufgrund der Komplexität der Trassen mit enormen Schnittstellenproblemen konfrontiert gewesen. Zudem wäre eine maastrichtkonforme Finanzierung der Infrastruktur nur erschwert möglich.
Frage 14:
Das Programm Power 2005 ergab ein Einsparungspotenzial von 3.500 MitarbeiterInnen, während die ÖBB öffentlich erklärten, bis zum Jahr 2010 bis zu 12.000 MitarbeiterInnen „abbauen“ zu wollen. Wie beurteilen Sie angesichts des fachlich dargestellten 3.500-Personen-Einsparungspotenzials die demgegenüber sehr hoch gegriffenen Einsparungszahlen des ÖBB-Managements?
Antwort:
Die ÖBB teilen mir mit, dass der ÖBB Konzern sich mit der Umsetzung der Reform im Rahmen des Planes befindet. Der notwendige Personalstand ergibt sich aus der jeweiligen Marktsituation. Mit 31.12.2006 belief sich der Mitarbeiterstand der ÖBB auf 42.951 Personen, zum 31.7.2007 waren 43.317 Menschen bei der ÖBB abgestellt. Somit ist es im ersten Halbjahr 2007 zu einer Erhöhung des ÖBB-Mitarbeiterstandes um 366 gekommen.
Frage 15:
Auf welcher sachlichen Basis wurde die Zahl von 12.000 einzusparenden MitarbeiterInnnen ermittelt?
Antwort:
Im Jahr 2003 wurden umfangreiche Planrechnungen und Marktannahmen getroffen, die dieses entsprechende Szenario ergaben.
Frage 16:
Wie viele Zusatzanstellungen/beschäftigung (über Leasingfirmen, Leihpersonalfirmen, eigens gegründete und sonstige Subfirmen,…) im ÖBB Konzern standen dem Abbau von bis
herigen „ordentlichen“ ÖBB-MitarbeiterInnnen in den Jahren seit 2000 pro Jahr jeweils gegenüber? Wir ersuchen um jahresweise Darstellung in Menschenjahren, falls verfügbar auch um Aufgliederung nach den Aufgabenbereichen der Teilunternehmen des ÖBB-Konzerns.
Antwort:
Laut ÖBB werden entsprechende Aufzeichnungen in dieser Form nicht durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann