1162/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.08.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat WEINZINGER, Freundinnen und Freunde haben am
6. Juli 2007 unter der Nummer 1247/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „organisierte Schlepperei mit jungen Hunden aus
Zwingerzuchten“ gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Am 23. Juni 2007 wurde die Autobahnpolizeiinspektion Parndorf von einem illegalen Tiertransport am Grenzübergang Nickelsdorf informiert. Im Zuge der von den Beamten daraufhin durchgeführten Kontrolle, wurde ein Pkw mit ungarischen Staatsbürgern angehalten, in welchem sich Hundewelpen verschiedener Rassen befanden. Die Hundewelpen sollten an österreichische Staatsbürger verkauft werden, bei denen es sich, wie sich herausstellte, um Mitglieder einer Tierschutzorganisation gehandelt hat.
Dieser Vorgang wurde von einem von der Tierschutzorganisation beauftragten Kamerateam gefilmt.
Die für den Tiertransport verantwortliche ungarische Staatsbürgerin, wurde über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes und des Tiertransportgesetzes sowie wegen des Verdachtes der Tierquälerei angezeigt.
Da im Zuge der Erhebungen auch der Verdacht der Anstiftung zu den Verwaltungsübertretungen und der Tierquälerei durch beteiligte Personen auftrat, werden weitere Erhebungen durchgeführt und nach deren Abschluss Anzeigen an die zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden übermittelt.
Den im Tierschutzgesetz sowie im Tiertransportgesetz festgelegten Mitwirkungspflichten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für die in der Sache zuständigen Behörden, sind diese nach den mir vorliegenden Berichten auch nachgekommen.
In diesem Zusammenhang weise ich aber darauf hin, dass in keinem der beiden Gesetze eine Vollzugskompetenz des Bundesministers für Inneres vorgesehen ist.