1163/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 28. August 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0136-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1147/J betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich durch den EURATOM-Vertrag, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 3 bis 8 der Anfrage:
Die Forschungsrahmenprogramme der EU und das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) sind eigenständige Verträge. Beide betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
PHARE und TACIS sind Programme, die von der Europäischen Union aus dem EU-Budget finanziert werden. Unabhängig davon, dass im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kein Konnex zur Atompolitik gesehen werden kann, liegt die federführende Zuständigkeit für diese Programme beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Es ist wohl unbestritten, dass sich Österreich unter allen EU-Staaten am deutlichsten in der Argumentation gegen die Energiegewinnung aus Kernspaltung profiliert hat. Noch wichtiger jedoch ist das Beispiel, das Österreich durch seine eigene Energie-politik gibt. Es zeigt, dass der Einsatz von Kernenergie aus energiewirtschaftlicher wie aus klimabezogener Sicht verzichtbar ist. Diese Philosophie konnte und kann Österreich auf EU-Ebene vollinhaltlich wahren.
Österreich zählt im Hinblick auf die wichtige Rolle von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien zu den führenden EU-Staaten; dies wird auch international wahrgenommen.
Im Übrigen darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen werden.