1164/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.08.2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 28. August 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0138-IK/1a/2007
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Diesbezüglich darf auf die Beantwortung der Anfrage 1162/J durch den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen sowie, insbesondere hinsichtlich der näheren Darstellung der Ergebnisse von EU-SILC 2005, auf die Beantwortung der Anfrage 1165/J durch den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz verwiesen werden.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Armutsbekämpfung ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Ein umfassendes Paket an Maßnahmen soll eine materielle Besserstellung und eine bessere soziale Eingliederung von armutsgefährdeten Personen bewirken.
Die österreichische Bundesregierung hat sich für die neue Legislaturperiode zur weiteren Verstärkung der Armutsbekämpfung die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung im Rahmen der Pensionsversicherung und der Sozialhilfe vorgenommen. Begleitet werden soll dies durch einen von den Sozialpartnern zu vereinbarenden Mindestlohn für alle Arbeitnehmer/innen.
Die Umsetzung wird in mehreren Schritten erfolgen, wobei der erste davon durch die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 726 Euro brutto (x14) in der Rentenversicherung für das Jahr 2007 bereits gesetzt wurde.
Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll im Weiteren eine Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe der Bundesländer erfolgen, indem sich die Höhe der Mindestsicherung am Ausgleichszulagenrichtsatz von 726 Euro brutto orientiert. Details darüber werden derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt.
Die Betreuung der arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher/innen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt soll durch das Arbeitsmarktservice mit dem Ziel der Erreichung eines One-Stop-Shops im Hinblick auf die Betreuung und Auszahlung der Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgen.
Gleichzeitig soll der Ausbau mindestsichernder Elemente in der Arbeitslosenver-sicherung erfolgen, indem die Nettoersatzrate bei der Notstandshilfe angehoben wird. Darüber hinaus soll die Anrechnung des Partnereinkommens dahingehend geändert werden, dass eine Anrechnung nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz zuzüglich Kinderzuschläge führt.
Es handelt sich bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung um kein arbeitsloses Grundeinkommen. Die Zuerkennung von mindestsichernden Leistungen ist vielmehr an die Arbeitswilligkeit gekoppelt. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Zumutbarkeitsbestimmungen gerechter und praxisnäher zu gestalten sowie Langzeitarbeitslose im stärkeren Ausmaß in gemeinnützige Arbeitsprojekte einzubinden und zur Weiterbildung zu verpflichten.
Schließlich soll die Mindestsicherung in den Sozialschutzsystemen durch einen auf Kollektivverträgen basierenden Mindestlohn in der Höhe von EUR 1.000 (x14) begleitet werden.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der Anfrage 1162/J durch den Herrn Vize-kanzler und Bundesminister für Finanzen verwiesen werden.