1167/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.08.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 28. August 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0146-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1252/J betreffend Demokratie für die steirischen WK-Mitglieder abgeschafft, welche die Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 11 der Anfrage:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass gemäß § 45 Abs. 4 WKG die Fachgruppentagung aus allen Mitgliedern der Fachgruppe besteht und zu den ihr übertragenen Aufgaben auch die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe gehört. Dieser Wirkungsbereich ist in § 43 WKG normiert und umfasst zweifelsohne die Ausarbeitung und Übermittlung von Vorschlägen zur Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen zur Wahrung der    Interessen der Fachgruppenmitglieder.

 

Weiters ist festzuhalten, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 136 WKG als Aufsichtsbehörde verpflichtet ist, für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte (hier: der Fachgruppe) und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung Sorge zu tragen.

 

Nur in diesen Fällen wäre eine Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse möglich. Keinesfalls räumt diese Bestimmung jedoch ein Recht auf inhaltliche Weisungen im Hinblick auf die Vertretung der Interessen ein.