1167/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.08.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 28. August 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0146-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1252/J betreffend Demokratie für die steirischen WK-Mitglieder abgeschafft, welche die Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 11 der Anfrage:
Zunächst ist festzuhalten, dass gemäß § 45 Abs. 4 WKG die Fachgruppentagung aus allen Mitgliedern der Fachgruppe besteht und zu den ihr übertragenen Aufgaben auch die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe gehört. Dieser Wirkungsbereich ist in § 43 WKG normiert und umfasst zweifelsohne die Ausarbeitung und Übermittlung von Vorschlägen zur Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen zur Wahrung der Interessen der Fachgruppenmitglieder.
Weiters ist festzuhalten, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 136 WKG als Aufsichtsbehörde verpflichtet ist, für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte (hier: der Fachgruppe) und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung Sorge zu tragen.
Nur in diesen Fällen wäre eine Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse möglich. Keinesfalls räumt diese Bestimmung jedoch ein Recht auf inhaltliche Weisungen im Hinblick auf die Vertretung der Interessen ein.