1172/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.08.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0095 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien Wien, am 29. AUG. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2007, Nr. 1356/J, betreffend
geplante EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer
Verunreinigungen im Saatgut
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2007, Nr. 1356/J, betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Auf EU-Ebene haben wir uns immer für die umgehende Festlegung gemeinschaftlicher Schwellenwerte für Saatgut engagiert, die sich nach der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung orientieren. In meinen Schreiben an den damaligen Landwirtschaftskommissar Fischler und seine Nachfolgerin Fischer Boel habe ich die Notwendigkeit einer strengen Saatgutregelung untermauert, um bei Lebens- und Futtermitteln die vorgeschriebene Schwelle einhalten zu können. Abschriftlich wurden auch der Kommissar für Umwelt und der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz davon informiert. In diversen EU-Gremien, von Expertengruppen bis hin zum Ministerrat, wurde diese Position immer nachhaltig vertreten. Dies geschah ebenso in bilateralen Gesprächen und Veranstaltungen auf allen Ebenen.
Als Erfolg der Österreichischen Präsidentschaft ist zu werten, dass in den Schlussfolgerungen des Landwirtschaftsministerrates zur Koexistenz vom Mai 2006 die Mitgliedstaaten gemeinsam (einstimmig) von der Europäischen Kommission (EK) verlangen, gemeinschaftliche Kennzeichnungsschwellen für Saatgut so rasch als möglich vorzulegen, so dass die Freiheit in der Wahl der gesamten Lebensmittelkette möglich ist. Es gelang also, alle Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer solchen Maßnahme zu überzeugen. Selbstverständlich werden die VertreterInnen des BMLFUW in den betreffenden Ausschüssen der Europäischen Kommission mit besten Mitteln den österreichischen Weg einfordern. Allerdings werden wir auf der Europäischen Ebene auch mit GVO-befürwortenden Mitgliedstaaten konfrontiert sein.
Zu Frage 4:
Prinzipiell haftet der Inverkehrbringer für die Qualität des Saatgutes. Das gilt natürlich auch für die Festlegung von Schwellenwerten bei Saatgut.
Der Bundesminister: