1174/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 

 

 


S91143/100-PMVD/2007                                                                                   5. September 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2007 unter der Nr. 1174/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "offene Fragen zu dem Vergleich mit der Eurofighter GmbH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 4:

Wertungen und Kommentare zu Meinungsäußerungen von Medien stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftordnungsgesetz dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 2:

Am 24. Juni 2007.

Zu 3:

Nein.

Zu 5 und 6:

Entfällt.

Zu 7:

Der Vergleich stellt eine Einigung zu einem Gesamtpaket dar. Allgemein wird bei der Abbestellung von vereinbarten Leistungen ein Abschlag verrechnet, da dem Veräußerer durch diese Maßnahme Kosten entstehen (neuerliche Bemühungen um eine Veräußerung, Anpassung des Leistungsgegenstandes an die Bedürfnisse des neuen Erwerbers usw.).

Zu 8:

Das Verhandlungsergebnis lag erst am 24. Juni 2007 vor; die Vereinbarung wurde am 26. Juni 2007 bindend. Der Bundesminister für Finanzen wurde von mir persönlich über die Absichten und den Fortgang der Verhandlungen informiert.

Zu 9:

Die schriftliche Information an den Bundesminister für Finanzen erfolgte bereits am 6. Juli 2007.

Zu 10:

Nach dem von mir eingeholten Rechtsgutachten kann die Vertragsänderung sowohl hinsichtlich der Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis und der Rechtslage im Innenverhältnis als auch hinsichtlich des Bundeshaushaltsgesetzes durch den Bundesminister für Landesverteidigung allein herbeigeführt werden. Diese Rechtsauffassung wurde auch im Rahmen des Schreibens an den Bundesminister für Finanzen am 6. Juli 2007 mitgeteilt.

 

Zu 11 und 15:

Ich habe den Bundesminister für Finanzen laufend persönlich über den eingeschlagenen Weg und den Ablauf der Verhandlungen informiert. Mit dem Schreiben vom 6. Juli 2007 wurde über die letzten gesetzten Schritte schriftlich informiert.

Zu 12:

GZ.: S94094/1-KBM/2007 (VSa I - Verschluss)

Zu 13 und 14:

Am 6. Juli 2007.

Zu 16:

Die Finanzprokuratur war seit Mitte März 2007 in die Bearbeitungen der Task Force LRÜF eingebunden und hat auch bei den Verhandlungen einer Detailvereinbarung teilgenommen.

Zu 17:

o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol und meine Person.

Zu 18:

Als Teil des Vergleiches wurde die Verhandlung einer Detailvereinbarung vereinbart. Zum Abschluss dieser verbindlichen Detailvereinbarung wurde der gemäß Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung zuständige Leiter der Kaufmännischen Abteilung/RD-ARWT beigezogen.

Zu 19 bis 21:

Ja. Zur Umsetzung des erzielten Vergleiches wurden im Zuge der Bearbeitung der Detailvereinbarung die fachzuständigen Stellen eingebunden.

Zu 22:

Entfällt.