118/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
![]()
![]()
Frau GZ 10.000/0190-III/4a/2006
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 19. Januar 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 110/J-NR/2006 betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Stadtmuseum St. Pölten, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 29. November 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesdenkmalamt bewilligte die Veränderungen mit den Bescheiden vom 6. Dezember 2005 und vom 5. September 2006.
Zu Fragen 2 und 3:
Die Veränderungen am Stadtmuseum betreffen sicherheitstechnische Maßnahmen (Brandabschnitte), funktionelle Neugestaltungen (barrierefreie Zugänge, Lift, neue Besucherführung etc.) und eine Akzentuierung des Museumseingangs. Das Vorhaben resultierte aus dem Wunsch, das Museum zu modernisieren und attraktiver zu gestalten.
Die Akzentuierung des Museumseinganges soll durch eine der Fassade rund zwei Meter vorgestellte, mit dieser nur durch schlanke Stahlprofile verbundene Glaskonstruktion erfolgen. Der Eingriff wird daher vom Bundesdenkmalamt als keineswegs massiv, sondern als die Substanz schonend bewertet. Die in einem anderen Verfahren zu beurteilende Anbringung eines monumentalen Wandgemäldes in der so genannten Prandtauerkirche greift nach Ansicht des Bundesdenkmalamtes jedoch schwer in die künstlerische Wirkung des Innenraumes und des bedeutenden Hochaltares ein.
Die beiden in Rede stehenden Veränderungen haben daher jeweils grundsätzlich andere Grundlagen und Wirkungen, sodass die entsprechenden Entscheidungen des Bundesdenkmalamtes nicht miteinander verglichen werden können.
Zu Frage 4:
Das Bundesdenkmalamt ist verpflichtet, seine behördlichen Entscheidungen ausschließlich auf Grund der Gesetze zu treffen. Da keine Vergleichbarkeit der angesprochenen Entscheidungen gegeben ist, ist eine Ungleichbehandlung der Bewilligungswerber rechtlich nicht möglich.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.