119/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0191-III/4a/2006

 

 

Wien, 24. Januar 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 113/J-NR/2006 betreffend Unterstützung der Aktion „Ideen sind etwas wert“ durch das BMBWK, die die Abgeordneten Gerhard Steier, Kolle­ginnen und Kollegen am 29. November 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Materialien „Ideen sind etwas wert“ wurden auf Initiative der österreichischen Musik- und Filmwirtschaft hergestellt. Die Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgte durch Bereitstellung von know-how zum inhaltlichen Aufbau und zu den wesentlichen Gestaltungskriterien von Unterrichtsmitteln aus pädagogischer Sicht und der Hilfe­stellung bei der Suche nach Experten für die Erstellung der Materialien. Zum Zweck der Berufs­information von Schüler/innen wurde empfohlen, ein eigenes Kapitel über Musik- und Filmberufe sowie grundlegende Informationen zum Themenbereich Urheberrecht und Schule aufzunehmen. Die Unterstützung des Projekts durch das Ressort war ausschließlich beratender und nicht finanzieller Natur.

 

Zu Frage 3:

Die Bestellung des pädagogischen Beirats erfolgte ausschließlich durch die Initiatoren und nicht durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Seitens des Bundes­ministeriums wurde den Initiatoren die Kontaktaufnahme mit dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft Geographie und Wirtschaftskunde für AHS Wien, Herrn Mag. Heribert Pröbstl (Verfasser von vergleichbaren Unterrichtsmaterialien wie z.B: „Geld und Währung“ oder Materialien für die Wiener Börse) empfohlen. Seitens des Ressorts gab es keine Einflussnahme auf die endgültige Auswahl der Pädagog/innen. Die Auswahl der Themen erfolgte unter dem Blickwinkel möglichst viele Anknüpfungspunkte für die Arbeit in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen geben zu können.

 

Zu Frage 4:

Die vorliegenden Unterlagen sind Hilfsmittel, die der Unterstützung oder Bewältigung von Teil­aufgaben des Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrags dienen, insofern gelten sie im Sinne des § 14 SchUG als Unterrichtsmittel. Eine förmliche Eignungserklärung im Sinne des § 14 Abs. 5 des SchUG wurde nicht beantragt bzw. es wurde auch keine verpflichtende Ver­wendung im Unterricht erlassen

 

Zu Frage 5:

Die Unterlagen wurden hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Gestaltungskriterien ver­gleichbarer Unterrichtsmaterialien auf ihre Einsatztauglichkeit im Unterricht geprüft. Der Aufbau, die Themensetzung der einzelnen Kapitel, das inhaltliche Angebot sowie die Anreicherung der Materialien mit Arbeitsblättern und -folien können durchaus als vorbildlich angesehen werden. Nicht zuletzt ergab sich auch die sachliche Richtigkeit durch die an den Materialien mitwirken­den Verfasser/innen, zu denen namhafte Jurist/innen aus der „Copyright-Branche“ zählen.

 

Zu Frage 6:

Auf die Bezugsmöglichkeiten der Materialien wurde in der Zeitschrift Medienimpulse durch Bei­lage eines Bestellformulars hingewiesen.

 

Zu Frage 7:

Über die Weitergabe der Information hinaus, dass es diese Unterrichtsmaterialien gibt, wurde keine Empfehlung ausgesprochen. 

 

Zu Frage 8:

Die Materialien spiegeln die aktuelle Rechtslage wider; insofern ist der Vorwurf der tendenziösen Information und des Vertretens von Lobbyisten-Standpunkten nicht nachvollziehbar. In der Anfrage wird z.B. auf das Creative Commons Modell Bezug genommen. Gerade aber das Crea­tive Commons Modell verfolgt konsequent (nur auf Grundlage standardisierter Lizenz­bedingungen) die Idee des Schutzes des geistigen Eigentums - jeder/jede Urheber/in kann ent­scheiden, wie sein/ihr Werk durch Dritte genutzt werden darf. Das wiederum deckt sich aber mit den Kernaussagen von „Ideen sind etwas wert“.

 

Wenn in der Anfrage Tendenziosität behauptet wird, so ergäbe sich diese aus den gesetzlichen Vorschriften selbst. Wie intensiv im Rahmen der Gesetzgebung zum Urheberrecht die Stand­punkte der Industrie eingeflossen sind, entziehen sich meiner Kenntnis. 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.