1198/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0211-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1302/J der Abgeordneten Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Aufgrund der Bedeutung des Freiwilligen Sozialen Dienstjahres (im Folgenden: FSDJ) bei der Berufsorientierung für Jugendliche und junge Menschen wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen für das Freiwillige Sozialdienstjahr 2006/2007 eine befristete Sonderrichtlinie erlassen, um Absolventinnen und Absolventen vor finanziellen Nachteilen, die durch den Entfall der Familienbeihilfe entstehen, zu schützen.
Vor Ablauf dieser befristeten Sonderrichtlinie habe ich Kontakt mit Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky aufgenommen, da die Administration des Familienlastenausgleichsfonds der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend obliegt. Für eine Weitergewährung der Familienbeihilfe an TeilnehmerInnen eines FSDJ hätte der gesetzliche Auftrag des Familienlastenausgleichsfonds entsprechend angepasst werden müssen. Ich habe gegenüber Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky auf die gesellschaftliche Bedeutung des FSDJ hingewiesen und eine entsprechende Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetztes angeregt. Diesem Ersuchen ist die Frau Bundesministerin jedoch nicht nachgekommen.
In den folgenden Gesprächen mit dem Bundesminister für Finanzen konnte schließlich die Vereinbarung erzielt werden, die Sonderrichtlinie zu verlängern, sodass die Fortsetzung der Unterstützung als Ersatz für den Entfall der Familienbeihilfe an TeilnehmerInnen des FSDJ bis Ende 2008 gesichert ist. Um diese weitere Finanzierung der Unterstützung zu ermöglichen, ist seitens meines Ministeriums eine finanzielle Umschichtung notwendig, wobei der Bundesminister für Finanzen zugesagt hat die entsprechenden Veranlassungen im Bundesfinanzgesetz zu treffen.
Für die weitere Finanzierung nach 2008 hat die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend eine Prüfung der Bereitstellung der Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zugesagt.
Frage 3:
Die Problematik des mit dem Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe verbundenen Verlustes der Waisenpension wurde am 24. März 2007 im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im Rahmen des Arbeitskreises Pensionsversicherung besprochen. Seitens meines Ministeriums wurde hiezu empfohlen, die Kindeseigenschaft weiterhin anzuerkennen, wodurch ein Anspruch auf Waisenpension nicht mehr erlischt. Die Träger haben diese Sicht übernommen, sodass eine gesetzliche Änderung nicht mehr erforderlich ist.
Fragen 4 und 5:
Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement trägt entscheidend zur Lebensqualität der Gesellschaft in allen ihren Bereichen bei. Ich habe daher bereits vor dem Sommer eine ressortinterne Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten meines Ministeriums eingerichtet. Ziel ist es, sich ausgehend von einer Bestandsaufnahme mit der Neupositionierung der „Freiwilligenpolitik“ auseinanderzusetzen und unter Beachtung des Regierungsprogramms sowie unter Berücksichtigung des Aktionsprogramms Freiwilligenarbeit des Österreichischen Rats für Freiwilligenarbeit Vorschläge für ein umsetzbares Programm zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich sowie für ein modernes Freiwilligengesetz zu erarbeiten.
Die weitere Abstimmung von Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen, die sich in den kommenden Monaten ergeben, wird einen breit angelegten Meinungsbildungsprozess erfordern, der auch die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten sowie Abgeordneter des Nationalrates umfassen kann.
Mit freundlichen Grüßen