12/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0069-Pr 1/2006

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 58/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche Wehrmacht (Edelweis-Division)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Im anfragerelevanten Zeitraum lagen dem Bundesministerium für Justiz keine konkreten Informationen oder Beweismittel vor, die Anlass für ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden gegen ehemalige Mitglieder der 1. Gebirgs­division der Deutschen Wehrmacht im Zusammenhang mit dem im Jahr 1943 auf Kefalonia verübten Massaker gaben.

Zu 6:

Von den deutschen Behörden wurden keine Rechtshilfeersuchen an österreichische Justizbehörden gerichtet. Ebenso wenig haben deutsche Strafverfolgungsbehörden Österreich um Durchführung von Strafverfahren oder gerichtlichen Erhebungen ersucht. Nach dem Kenntnisstand des Bundesministeriums für Justiz konnte die Staatsanwaltschaft Dortmund bislang auch im Rahmen von - an die österreichischen Polizeibehörden gerichteten - Auskunftsersuchen  keine österreichischen Verdächtigen ermitteln.

Zu 7 und 8:

Die Niederschriften der Zeugenaussagen der 145 ausgeforschten ehemaligen Mitglieder der 1. Gebirgs­division wurden vom Bundesministerium für Inneres dem Leiter der für die Verfolgung von NS-Verbrechen zuständigen Fachabteilung meines Hauses im März 2005 übergeben. Eine aussagekräftige Aufschlüsselung nach den seinerzeitigen Dienstgraden der Befragten ist nicht möglich, weil in den meisten Niederschriften dazu keine Angaben festgehalten wurden; soweit auf diese Frage eingegangen wurde, handelte es sich großteils um Soldaten und Chargen.

Die Durchsicht dieser Unterlagen erbrachte folgendes Ergebnis: Der überwiegende Teil der Befragten gab an, entweder zum Zeitpunkt der Massaker nicht auf Kefalonia eingesetzt gewesen zu sein oder keine konkreten Erinnerungen an den Einsatz mehr zu haben bzw. aus eigener Wahrnehmung nichts über die Massaker zu wissen. Demgegenüber beschrieb etwa ein Fünftel der befragten Personen teilweise sehr konkret deren näheren Umstände, wenngleich eine eigene unmittelbare Täterschaft daran durchwegs und unwiderlegbar verneint wurde. Auch fehlen konkrete Angaben über die Identität jener Personen, die nach den Schilderungen allenfalls als unmittelbare Täter in Betracht kommen. Die teilweise eingestandene Mitwirkung an den Massakern stellt lediglich einen entfernten Tatbeitrag dar, der zufolge der geringeren Straf­drohung einer kürzeren Verjährungszeit unterlag und daher heute nicht mehr verfolgt werden kann. Diesbezüglich darf ich auf die Anfragebeantwortung 2185, XXII GP, vom 10. Dezember 2004 betreffend die Fragen 9. bis 12. verweisen. 

Zu 9 bis 10:

Auf Basis der vorliegenden Aussagen ergab sich in strafrechtlicher Hinsicht in keinem Fall ein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Zu 11:

Dem Bundesministerium für Justiz liegen zum Fortgang der angesprochenen deutschen Verfahren keine Informationen vor.

Zu 12:

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde bislang kein österreichischer Verdächtiger ausgemittelt. Gegebenenfalls würde ein entsprechendes Strafverfahren an Österreich zur Strafverfolgung abgetreten werden.

Zu 13:

Abgesehen davon, dass Rechtshilfeersuchen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich im direkten Weg übermittelt werden können und daher das Bundesministerium für Justiz in der Regel nicht befasst wird, stehen dem Bundesministerium für Justiz keine elektronischen Register zur Verfügung, die eine Zuordnung im Sinne der Anfrage erlauben.

Zu 14:

Dem Bundesministerium für Justiz sind seit dem Jahr 2004 Auslieferungsersuchen zu Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht auf Kefalonia nicht zugekommen. Eine Prüfung aller seit 1945 in diesem Zusammenhang eingegangenen Auslieferungsersuchen ist mangels entsprechender Register nicht möglich.

 

. Dezember 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)