120/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.01.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                                                                GZ 10.000/0193-III/4a/2006

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 24. Januar 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 141/J-NR/2006 betreffend Rechnungshofkritik an der Vergabepraxis bei Mitteln der Forschungsförderung, die die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Vertreter/innen des BMBWK nahmen an der Arbeitsgruppe zur Erstellung einer „Life Sciences“-Strategie aktiv teil. Die im BMBWK für den Bereich „Life Sciences“ bereits entwickelten Strate­gieelemente wurden in den Arbeitsprozess eingebracht; darüber hinaus wurde die Boston Con­sulting-Studie mitinitiiert und –beauftragt.

 

Zu Frage 2:

In der „Strategie 2010“ des Rates für FTE wird als Zielsetzung der FTI-Politik die Integration der Gender-Perspektive genannt. Das BMBWK unterstützt die Zielsetzung des Rates und arbeitet aktiv an der 2002 auf Initiative des Rates für FTE eingerichteten Plattform fFORTE mit.

 

Mit ihren drei Programmen - fFORTE academic, w-fFORTE und FEMtech-fFORTE - fördert die Initiative Mädchen und Frauen während aller Phasen des Bildungsweges und möchte Karriere­hindernisse während der beruflichen Laufbahn abbauen.

 

Die Initiative ist einzigartig in der Breite an Zielgruppen, die sie anspricht, hinsichtlich ihrer wissenschaftspolitischen Ziele und in ihrem Bestreben, Initiativen und Programme aus drei Ministerien zu bündeln und aufeinander abzustimmen.

 

Anstrengungen des BMBWK in Richtung Genderaspekte wurden darüber hinaus im Österreichi­schen Genomforschungsprogramm GEN-AU unternommen. Um den Frauenanteil in den Pro­jektförderungen zu erhöhen, wurde ein eigenes Frauenförderungsprogramm entworfen, das den Gender-Mängeln der Phase I von GEN-AU entgegenwirken soll. Dies betrifft speziell Frauen in Projektleitungs-Positionen und eine Unterstützung bei der Rückkehr nach dem Mutterschutz/der Karenz.

 

Die Genderperspektive wird sukzessive bei allen FTI-Programmen, die das BMBWK verant­wortet, integriert.

 

Zu Frage 3:

Vier Vertreter/innen der Bundesministerien sind als beratende Mitglieder im Rat vertreten. Sie sind nicht stimmberechtigt. In der Ratsversammlung werden alle Belange der FTI-Politik disku­tiert und auch über Prioritätensetzung debattiert. In der Fachdiskussion treffen auch unter­schiedliche Standpunkte aufeinander.

 

Zu Frage 4:

Die Initiative zur Ausarbeitung von Förderprogrammen und sonstigen Maßnahmen geht meist von den Fachressorts aus, teilweise auch vom RFTE (z.B. Awareness-Kampagne, "Exzellenz-Programm"). Die Ressorts übermitteln an den RFTE zu jedem Programm ein vom RFTE ausge­arbeitetes Formblatt und ergänzend dazu ausführliche Programmbeschreibungen, Ergebnisses von Ex ante- oder Zwischen-Evaluierungen, etc. Die Kriterien zur Abgabe von Empfehlungen wurden vom RFTE definiert; als strategischer Rahmen dient die "Strategie 2010" des RFTE, in deren Erarbeitung die Ressorts eingebunden waren. Die Empfehlung zur Finanzierung eines Programms erfolgt dann - allenfalls unter Auflagen - durch den RFTE, wobei in der Regel eine Empfehlung für die gesamten für ein Jahr vorgesehenen Offensivmittel und die Mittel der Natio­nalstiftung abgegeben wird. Die Empfehlungen des RFTE richten sich an die Bundesregierung, der Prozess ist nicht formalisiert. Den Empfehlungen des RFTE geht in aller Regel eine Dis­kussion mit den Vertretern der Ressorts voraus, eine formale Möglichkeit der Einflussnahme ist auf Grund der Weisungsfreiheit der Ratsversammlung nicht gegeben.

 

Wie lange der Prozess zwischen der ersten Kenntnisnahme eines Vorhabens durch den RFTE und der Abgabe einer Empfehlung dauert, hängt insbesondere auch von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ab; so ist es in der aktuellen Situation für den RFTE schwierig, Programme zu empfehlen, nachdem noch nicht klar ist bzw. sein kann, wie viel Geld für zukünftige FTI-Initia­tiven zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus muss jedenfalls für jedes Programm das Ein­vernehmen mit dem BMF hergestellt werden. In der Praxis ist bis dato das BMF den Empfehlun­gen des RFTE gefolgt, die Empfehlungen des Rates haben für die Fachressorts daher de facto bindende Wirkung (z.B. hinsichtlich der Erfüllung von Auflagen, die mit der Finanzierung eines Programms verbunden sind).

 

Zu Frage 5:

Die zentrale Anlaufstelle für die Fördervergabe im Bereich „Life Sciences“ im BMBWK betrifft das Referat VI/1a (Biomedizin, Biotechnologie, Genomforschung). Für die anderen Förder­bereiche sind dies die jeweils zuständigen Fachabteilungen der Sektion VI des BMBWK.

 

Zu Frage 6:

Die Koordination der Förderaktivitäten im Bereich „Life Sciences“ mit jenen anderer Fördergeber auf Bundes- und Landesebene wird durch regelmäßige Information (Bund/Bundes-länderplattform) oder auch im Einzelfall auf Basis der jeweiligen Bedürfnisse der Organisationen hergestellt. Die Akteure stehen darüber hinaus auf informeller Ebene kontinuier­lich im Kontakt.

 

Zu Frage 7:

Ausgaben im „Wissenschaftsblock“ innerhalb der Jahre 2000 – 2005 :

 

Jahr           Zahlungen in Mio €              davon FTE Off. in Mio €         Anteil FTE %

2000                            113,218                                            0                                      0,00

2001                            119,806                                   35,164                                     29,35

2002                            136,782                                   35,547                                     25,99

2003                            120,558                                   19,299                                     16,01

2004                            121,363                                   38,378                                     31,62

2005                            109,503                                   31,570                                     28,83

 

Die Zahlungen erfolgten unter den Ansätzen

1/14138,

1/14146,

1/14166,

1/14168,

1/14176,

1/14178,

1/14186,

1/14187,

1/14188.

 

Als Förderungsempfänger traten universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie NPO’s in Erscheinung.

 

Darüber hinausgehende „Details“ wie: „Welcher Anteil dieser Mittel kam der Forschung im enge­ren Sinn (d.h. exkl. PR, Verwaltung etc.) zugute?“ wären nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erhebbar.

 

Zu Frage 8:

Ein Controlling im klassischen Sinn existiert auf der Ebene des Programm-Managements. Für die FTI-Politik übernimmt diese Funktion Evaluation und Monitoring.

 

Im europäischen und internationalen Vergleich gewinnt Monitoring & Evaluierung von For­schung, Innovation und Technologie immer mehr an Bedeutung. Der Rat für FTE hat durch ein­heitliche Programmbeschreibungen und durch regelmäßige Reportings einen ersten Schritt in Richtung einer Formalisierung der Programmzyklen gesetzt. Den Empfehlungen des Rates zu Evaluierung und Monitoring wird vom BMBWK große Bedeutung beigemessen. Zur Qualitäts­sicherung und –förderung im gesamten FTI-Bereich werden systematisch Programme, Projekte und Organisationen evaluiert. Eine Planung der Evaluation wird deshalb durchgeführt, um die FTI-politischen Lernprozesse systematisch einzuplanen und mit ausreichenden Mitteln zu dotie­ren. Vermehrt werden Evaluierungen nicht nur ex post, sondern auch ex ante und begleitend durchgeführt.

 

Folgende Studien und Analysen wurden vom BMBWK im Bereich Life Sciences in Auftrag gegeben:

 

 

 

Zu Frage 9:

Das BMBWK kommt seinen aus § 7 Forschungsorganisationsgesetz erwachsenen Verpflichtun­gen durch die jährliche Erstellung des Jahresberichts „Forschungsförderungen und Forschungs­aufträge. Faktendokumentation der Bundesdienststellen“ nach. Dieser wird dem Nationalrat gemeinsam mit dem Forschungs- und Technologiebericht sowie den Jahresberichten der For­schungsförderorganisationen FWF und FFG bis zum 1. Juni eines jeden Jahres vorgelegt.

 

Zu Frage 10:

Die Arbeiten zur Realisierung einer webbasierten Bundesforschungsprojektdatenbank sind weit vorangeschritten; der Testbetrieb kann voraussichtlich im Februar aufgenommen werden. Das Anforderungsprofil wurde auf interministerieller Basis erarbeitet, die Empfehlungen des RH weit­gehend berücksichtigt.

 

Ressortintern sind zwei Abteilungen dem jeweiligen Aufgabengebiet entsprechend (inhaltlich und technisch) mit der Umstrukturierung der Datenbank befasst (bis zu 6 Personen mit einem Arbeitsaufwand zwischen 10% - 80% einer Vollbeschäftigung).

 

Die erforderlichen technischen Anpassungen des Datenkatalogs und der Programme wurden großteils ressortintern geleistet; externe Kosten entstanden durch Schulungen durch die Soft­warefirma in Höhe von 7.182,-- € sowie durch die Einbindung erfahrener Entwicklung für die kundenfreundliche Generierungsumgebung und Formgenerierung in Gesamthöhe von 19.200,-- €.

 

Zu Frage 11:

Sowohl bei Programm- als auch bei Institutionenförderungen existieren in der Regel mehrjährige Budgetpläne. Allerdings werden die konkreten Jahresbudgets erst nach Vorliegen des Jahres­haushaltes erstellt und genehmigt. Mit der ÖAW ist nun eine Arbeitsgruppe Leistungsverein­barung eingerichtet worden und damit kann voraussichtlich ab 2008 auch mittelfristige Budget­sicherheit garantiert werden.

 

Zu Frage 12:

Es ist vorgesehen, dass die von 2007 bis 2010 anfallenden Kosten für IMBA und CeMM aus­schließlich aus dem der ÖAW zur Verfügung gestellten Globalbudget getragen werden. Es liegen keine Anträge bzw. Planungen vor, die auf eine Finanzierung durch Offensivmittel hin­deuten.

 


Zu Frage 13:

Die Mittelaufteilung der vergangenen Jahre entspricht weitestgehend den Vorstellungen des BMBWK, da dadurch erste wichtige Maßnahmen zur Stärkung der „Life Sciences“ in Österreich gesetzt werden konnten. Für die Steigerung der Forschungsintensität der Wirtschaft ist dadurch eine nachhaltige Maßnahme gesetzt worden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.