1201/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 29. August 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0156-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1341/J betreffend Flaktürme des Augartens, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Vorweg ist festzuhalten, dass zwischen einem Plan zur Errichtung eines Datencenters und statischen Sicherungsarbeiten kein Zusammenhang besteht.

Die Sicherungsmaßnahmen wurden durch eine Lastumlagerung im Inneren des Turms notwendig.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Vor der soeben erwähnten Lastumlagerung wurden Begehungen – auch mit Statikern – durchgeführt, die eine unmittelbare Gefährdung nicht erwarten ließen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

a)     € 1.756.594.

b)     Die Vergabe erfolgte durch die Burghauptmannschaft Österreich.

c)      Durch die instabile Lage war unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, es erfolgte daher eine Direktvergabe. Weisungen erfolgten nicht.

d)     Die getätigten Sicherungsmaßnahmen stehen in keinem Zusammenhang mit Verwertungsabsichten. Der Nutzen für die Bevölkerung durch die getätigten Maßnahmen liegt in der größtmöglichen Hinhaltung einer Gefährdung durch herabstürzende Teile des Turms. Dies alleine rechtfertigt die Höhe der angefallenen Kosten.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Kosten werden im Kapitel 63 (Budget 2007/2008 - Kapitel Wirtschaft und Arbeit) bedeckt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

a)     Durch eine schriftliche Vereinbarung.

b)     Ja.

 

 


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

a)     Für den Zeitraum der Errichtung des Datencenters ist eine Besicherung vereinbart.

b)     Für diesen Fall ist die soeben genannte Besicherung vorgesehen.

c)      Ja, da die erfolgten Arbeiten für die Sicherheit der Parkbesucher unbedingt erforderlich waren.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Dafür bestehen keine konkreten Pläne.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Im Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erscheint die Vermietung als Datencenter sinnvoll. Da nach Abschluss der Bauarbeiten keine Einschränkungen der Parkbenützung durch den Betrieb des Datencenters zu erwarten sind, stehen die Absichten im Einklang mit der Widmung.