1204/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0078 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. AUG. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer,

            Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1316/J,

            betreffend Importe gefährlicher Abfälle nach Österreich

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1316/J, betreffend Importe gefährlicher Abfälle nach Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Nein. Aufgrund der Vorgaben des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000 ist es rechtlich nicht zulässig, der Öffentlichkeit Zugang zu diesen personenbezogenen Daten zu gewähren.

 

Zu Frage 4:

 

Nicht die Importe per se sind als „vertraulich“ zu werten, sondern die darauf Bezug nehmenden unternehmensbezogenen Daten. Die Mengen der importierten und exportierten gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in statistisch geraffter Form dürfen veröffentlicht werden und werden auch veröffentlicht (siehe dazu auch den Bundesabfallwirtschaftsplan 2006, Kapitel 4.3.5.1. Exporte und Importe und Kapitel 2.22.2 Aufkommen und 2.22.5 Verwertung und Beseitigung bzw. die in diesen Kapiteln enthaltenen Tabellen).

 

Zu Frage 5:

 

Die Arten und Mengen der importierten Abfälle können beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfragt werden bzw. sind im Bundesabfall­wirtschaftsplan 2006 in den oben angeführten Kapiteln aufgelistet.

 

Die Freisetzungen im Falle der Verbrennung sind keineswegs unabsehbar, sondern in gleicher Weise absehbar wie bei der Verbrennung inländischer gefährlicher Abfälle, da die Verbren­nung und energetische Nutzung ausschließlich in dafür genehmigten Anlagen erfolgt, deren Emissionsgrenzwerte bescheidmäßig festgesetzt sind und den Vorgaben der Abfallverbren­nungsverordnung entsprechen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist durch kontinuierliche Messungen zu gewährleisten bzw. wird durch externe Fachpersonen oder Fachanstalten regelmäßig überprüft.

 

Im Zuge der Importverfahren für (gefährliche) Abfälle wird überdies in jedem Einzelfall (für jede Notifizierung) geprüft, ob die ordnungsgemäße Verbrennung der betreffenden Abfälle in einer dafür genehmigten Anlage sichergestellt ist bzw. ob die dabei anfallenden Reststoffe ebenfalls ordnungsgemäß behandelt werden.

 

Zu Frage 6:

 

Die Prüfung von Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen obliegt bekanntermaßen der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten, die sich beim Ermittlungsverfahren der Polizei bedienen. Erhebungen in derartigen Fällen werden selbstverständlich immer in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Umweltbehörden, im Falle von Abfallimporten im speziellen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, durchgeführt.

 

Zu Frage 7:

 

Es gab keine derartigen Fälle.

 

 

Zu Frage 8:

 

Importe von gefährlichen Abfällen sind nur zulässig, wenn dadurch die österreichische Entsorgungsautarkie und Entsorgungssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

 

Wie bereits erwähnt, wird für jeden Importantrag geprüft, ob die ordnungsgemäße Behandlung der betreffenden Abfälle in einer dafür genehmigten Anlage sichergestellt ist bzw. ob die dabei anfallenden Reststoffe ebenfalls ordnungsgemäß behandelt werden.

 

In vielen Fällen werden die importierten gefährlichen Abfälle als Rohstoffe verwendet, aus denen neue Produkte erzeugt werden (Beispiel: Rückgewinnung von Blei aus Bleiakkumulatoren). Abfallimporte stellen in vielen Fällen die Grundlage dafür dar, dass Recyclinganlagen ökonomisch sinnvoll betrieben werden können und sind damit in weiterer Folge auch Garant für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gefährliche Abfälle, wie bereits oben erwähnt, importiert und exportiert werden, da nicht für sämtliche Abfallarten geeignete Behandlungsanlagen in Österreich existieren. Die Bezeichnung als „gefährliche Abfälle“ bedeutet aber nicht, dass davon jedenfalls Gefahren ausgehen (zB. Bleiakkumulatoren). Darüber hinaus wird angemerkt, dass auch Rohstoffe, die keine Abfalleigenschaft besitzen, gefährliche Eigenschaften aufweisen können und daher unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, wie auch Abfälle, in Produktionsprozessen eingesetzt werden.

 

Dem bestimmten Abfällen innewohnenden spezifischen Risiko wird durch entsprechende Auflagen für den Betrieb der Anlage begegnet.

 

Zu Frage 9:

 

Grundsätzlich ist in der korrekten Terminologie der Abfallwirtschaft zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu unterscheiden.

 

Bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen ist das jeweilige Gefahrenmerkmal gemäß der Basler Konvention auf dem Notifikationsformular anzugeben, das im Rahmen des Verfahrens überprüft wird, sodass dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Gefahrenkriterien der importierten Abfälle sehr wohl bekannt sind.

 

Zusätzlich ist auch die Angabe der relevanten Gefahrgutklasse für den Transport gefährlicher Güter auf dem Notifikationsformular erforderlich (Vollzug Transportrecht - BMVIT).

 

Zu Frage 10:

 

Übersicht über die Mengen an importierten gefährlichen Abfällen seit dem Jahr 2000:

 

Angabe in Tonnen, basierend auf den Transportmeldungen; gerundet

 

JAHR

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

1. Jänner - August

2007

Importe

gesamt

 

66.919

116.904

172.726

100.373

109.970

109.229

99.026**

48.947

GefährlicheAbfälle

27.794

33.221

38.991

42.959

64.518

55.581

22.493

19.429

 

** in dieser Mengen befinden sich ca. 23.000 Tonnen Asbestzement (ausgestuft für die Deponierung)

 

ABFALLKATEGORIEN

(Abfälle mit potentiell karzinogenen Eigenschaften: gelb unterlegt; Abfälle mit infektiösen Eigenschaften: grün unterlegt.)

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1. - 31.12: 2000 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

Aschen , Stäube Krätzen aus Schmelzprozessen    31223

797.6

Flugstäube aus Feuerungsanlagen 31301

398.2

Filter und Aufsaugmassen 31435

1133

Alt KFZ und Kühlergeräte 352

80.6

NE-Stäube 35321

66.4

Bleibatterien u Bleischlamm 35322+35503

6196

Quecksilberhalt. Abfälle  35326

31.84

Anodenschlamm (Ni haltig) 35505

154

Sonstige Metallschlämme 35506

80

Mineralische Abfälle 39909

225

Kupfersalze 515

1426

Säuren und Laugen 521

104,8

Pflanzenschutzmittel und Produktionsabfall 53103+04

252.4

Altöl 54102

1044

Halogenhaltige Öle und PCB

553.3

Schleifschlämme ölhaltig 54710

2.571

Werkstättenabfälle 54930

475.4

Lösemittel halogeniert  552 +554

5864

Lösemittel halogenfrei  55370+554

4474

Farben 555

1732,4

Kunststoff m. gef. Resten 57127

6

Laborabfälle 59305

90

Druckgaspackungen 59803

10

Org. Peroxide 59904

29,8

 

 

 

 

Importe gefährlicher Abfälle – 1.1 - 31.12.2001  Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge  in  Tonnen (gerundet)

Sägespäne kontaminiert 17211

400

Alukrätze und Bleiaschen 31205

1988

Stäube Aschen aus Schmelzprozessen 31223

2135,2

Flugaschen aus sonstigen Feuerungsanlagen 31301

362

Ölkontaminierte Böden 31423

324

Filtermassen 31435

831

E- Geräte gefährlich + AltKFZ +Kühlgeräte

109,2

Sonstige NE Metallstäube 35321

133,9

Bleiakkus + Bleischlamm  35322

4691

Hg-Abfälle 35326

4,45

Anodenschlamm (Ni haltig) 35505

97,2

Sonstige Metallschlämme 35506

525

CN-Galvanikschlamm 51101

102

Kupfersalze 51530

1650

Säuren 52102

966,4

Pflanzenschutzmittel 53103

124

Arzneimittel wassergefährdend 53510 + Produktionsabfälle davon

64

Altöle + rohölhaltiger Schlamm 54102+54503

1546

Halogenhaltige Öle und PCB 54

632

Schleifschlämme ölhalitg 54710

2254,1

Säureteer 54802 + Teerrückstände 54913

606

Werkstättenabfall 54930

54,4

Lösemittel halogeniert 552 + Schlämme 554

4894

Lösemittel halogenfrei  5537+ Schlämme 554

5031

Farben 55502

3744

Kunststoffe kontaminiert 57127

9

Filtersäcke kontaminiert 58201

12

Laborabfälle 59305

24

Org. Peroxide 59904

50

 

 

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1. - 31.12.2002 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

Sägespäne kontaminiert17211

1353

Bleiasche und Alukrätze

44

Staäube Aschen und krätezn 31223

2504,7

Ölkont. Böden 31423

150

Filtermassen 31435

975,8

Eisenemballagen kont  und Kühlgeräte 35205.+ Elektrolytkondensatoren 35209

206,58

sonstige NE-Metallstäube35321

51.13

Bleiakkus 35322 + Bleischlamm 35503

4007,1

Hg -Abfälle 35326

5

Anodenschlamm (Ni-haltig) 35505

141,8

Sonstige Metallschlämme 35506

724

Kupfersalze 51530

1517,4

Säuren 52102

666,5

Arzneimittelproduktionsabfall 53502

15

Altöle 54102 +Ölemulsion + Ölschlamm

1904,2

Halogenhaltige Öle und PCB 54107

631

Schleifschlamm ölhaltig 54710

3256

Säureteer 54802 + Teerrückstände 54913

120

Werkstätteabfall 54930

80

Lösemittel halogeniert 552 +Schlämme 554

3533,8

Lösemittel  halogenfrei 5537 +Schlämme 554

12571,7

Farben 55502

4257

Filtersäcke verunreinigt 58201

48

Laborabfälle 59305

78,3

Katalysatoren 59507

21

organische Peroxide59904

30

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1. - 31.12.2003 - Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

Sägespäne kontaminiert17211

3125

Bleikrätze 31204

160

Stäube Aschen aus Schmelzprozesen 31223

3876,8

Flugaschen aus Feuerungen 31301

879

Ölverunr. Böden 31423 + 31441 Bauschutt, Brandschutt kontaminiert

133

Filtermassen 31435

1754

Kühlgeräte. 35205

43.5

Mg-Späne 35308

312

Sonstige NE Stäube 35321

101,8

Bleiakkus 35322 +Bleischlamm

4285,3

Hg Abfälle 35326

83,6

Anodenschlamm (Ni-haltig) 35505

35,5

Sonstige Metallschlämme 35506

180

Kupfersalze 51530 und Nitrate und wässrige Konzentrate

2825,9

Säuren 52103

512,5

Arzneimittelabfälle und Produktionsabfall 535

5

Altöl 54102

1873

Halogenhaltige Öle +PCB 54107

982

Schleifschlamm ölhaltig 54710

2517,9

Werkstättenabfall 54930

132

Lösemittel halogeniert 552 +Schlämme

1498

Lösemittel halogenfrei 5537 +Schlämme

13238

Farben 55502

1107,1

Filtersäcke kontaminiert 58201

24

Laborabfälle 59305

47

Katalysatoren 59507

3225,4

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1 – 31.12.2004 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

Konaminierte Hölzer 17207

2375

Bleikrätze +-Bleiaschen 31204

432

Stäube, Aschen Krätzen aus Schmelzprozessen und Filterstäube 31223+31217

1280

Flugaschen aus Feuerungsanlagen 31301

1017,2

Flugaschen aus Abfallverbrennung 31309

4.277,7

Filtermassen 31435

646

Bauschutt/Brandschutt, verunreinigt 31441

139

Kühlgeräte 35205

190,6

Bleiakkus 35322 +Bleischlamm 35503

7801,7

Hg haltige Abfälle 35326+35339 Gasentladungslampen

44,1

NE Emballagen gefährlich kontaminiert 35327 +Kabel gefährlich 35342+35308 Magnesiumspäne

402

Batterien 35336

356,7

Anodenschlamm 35505

30

Sonstige Metallschlämme 35506

112,7

Kupfersalze 51530+ metallhaltige Konzentrae

10251

Säuren 52103

224,7

Pflanzenschutzmittelabfälle 53104

59

Arzneimittel wassergefährdend 53510

7

Altöl 54102+54402 Eulsion*+54408

2874

Halogenhaltige Öle und PCB 54107

473

Tankreinigungsschlamm 54715+54704

431,2

Schleifschlämme ölhalitg 54710

1819

Teer 54913

25

Werkstättenabfall 54930, Ölbindematerial, 54926

342

Lösemittel halogeniert 55220+554 Schlämme

7265,3

Lösemittel halogenfrei 55370+Schlämme

15337,4

Farben 55502

3361

Katalysatoren 59507

2918

Organische Peroxide 59904

24

Medizin Abfälle 97101

2,76

 

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1 – 31.12.2005 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

verunreinigte Hölzer u Sägemehl17213+17211

3800

Stäube, Aschen Krätzen aus Schmelzprozessen 31223

1696

Flugaschen aus Abfallverbrennung 31309

1925

Asbestzement 31412

3076

Ölverunreinigte Böden 31423

24,2

Filtermassen 31435

877

Kühlgeräte 35205 + Elektonikschrott 35201

359

Bleiakkus 35322 +NiCd Akkus

6653,5

35326 Hg Abfälle

3,3

35327 NE Emballagen kontaminiert

70,9

Batterien  35338

691,4

Gasentladungslampen 35339

6

Bleischlamm 35503

152,5

Sonstige Metallschlämme 35506

194

Kupfersalze 5153052722 metallsalz Spülwässer

1858

Säuren 52102

507

Pflanzenschutzmittelabfälle  53103

156,4

Arzneimittelabfälle  53502

126

Altöl 54102+Emulsionen + Tankreinigung

4934

PCB Öle

544

Schleifschlamm ölhalitg 54710

1525,6

Werkstättenabfall 54930 + Ölfilter 54926

812

Lösemittel halogeniert 552 + Schlämme

2821

Lösemittel halogenfrei 5537 + Schlämme

13191,7

Farben 55502

4793,3

Filtersäcke kontaminiert 58201

18

Laborabfälle 59305

168

Katalysatoren 59507

4589

Medizin Abfälle 97101

10,53

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1 – 31.12.2006 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen

Verpackung kontaminiert 18714

32,73

Stäube, Aschen Krätzen aus Schmelprozessen31223

95

Schlacken aus NE Schmelze 31203

192

Flugaschen aus Abfallverbrennung31309 

4025

Ölverunreinigte Böden 31423

313

Filtermassen 31435

47,8

Bleiakkus 35322

1262,8

Hg Abfälle 35326

0,99

Gasentladungslampen 35339

4

Kabel gefährlich 35342+ Metallschleifschlamm35502

697,2

Sonstige Metallschlämme 35506

246

Cu Galvanikschlamm 51104

19

Säuren 52103

53,66

Konzentrate metallsalzhaltig 52716

3880,9

Arzneimittelabfälle 535

28,55

Öl Wasser +Schlamm aus Tanreinigung54704

2737,8

PCB Öle 54

24

Schleifschlamm ölhaltig 54710

662,6

Werkstättenabfall 54930 + Ölfilter 54926

472

Lösemittel halogeniert 55220 +Schlämme

1228

Lösemittel halogenfrei 55370+Schlämme

2702

Farben 55502+55503

1148

Leim u Klebemittel55905

180

Gummischlamm lösemittelhaltig 57706

1148

Katalysatoren 59507

1383

Medizin Abfälle 97101

13,8

 

Importe gefährlicher Abfälle 1.1: – 07.08. 2007 – Auflistung nach Schlüsselnummern

Schlüsselnummer

Transportmenge in Tonnen (gerundet)

Verpackung kontaminiert 18714

32,73

Stäube, Aschen Krätzen aus Schmelprozessen31223

95

 Flugaschen aus Abfallverbrennung31309

4025

Ölverunreinigte Böden 31423

144

Filtermassen 31435

47,8

Bleiakkus 35322

1205

Kabel gefährlich 35342+ Metallschleifschlamm35502

692,3

Konzentrate metallsalzhaltig 52716

3881

Arzneimittelabfälle 53502

28,7

Öl Wasser 54408+Schlamm aus Tanreinigung54704

2117

PCB Öle

24

Schleifschlamm ölhaltig 54710

663

Werkstättenabfall 54930 + Ölfilter 54926

192

Lösemittel halogeniert 55220+Schlämme

1228

Lösemittel halogenfrei 55370+Schlämme

1797

Farben 55502+5503

792

Gummischlamm lösemittelhaltig 57706

1148

Katalysatoren 59507

1243

Medizin Abfälle 97101

13,85

 

Zu Frage 11:

 

Die genehmigten Importe umfassten auch gefährliche Abfälle mit infektiösen und krebserregenden Eigenschaften gemäß EU-Recht und österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.

 

Infektiöse Abfälle wurden ausschließlich zum Zwecke der Verbrennung in einer hiezu befugten und ordnungsgemäß betriebenen Abfallverbrennungsanlage für gefährliche Abfälle importiert, bei der die Einhaltung von höchsten Sicherheitsstandards gewährleistet ist.

 

Zu Frage 12:

 

Folgende in den letzten Jahren importierte Abfälle sind als karzinogen eingestuft (Basler Konvention: H11 „chronisch toxisch“; EU-Recht: H7):

 

Asbestabfälle, wobei ausschließlich gebundenes Asbest als Asbestzement importiert wurde und in separaten Deponieabschnitten nach jeweils ordnungsgemäßem Ausstufungsverfahren deponiert wurde. Weiters auch Lösemittelabfälle, Pflanzenschutzmittel und Pharmazeutik­abfälle zur Beseitigung in einer hiezu befugten und ordnungsgemäß betriebenen Verbren­nungsanlage für gefährliche Abfälle.

 

Weiters wurden auch karzinogene Abfälle wie Nickelkatalysatoren und andere Ni-metallische Abfälle in Form von Pulver, Schlämmen und Stäuben sowie lösemittelhaltige Abfälle für den Zweck der Verwertung in ordnungsgemäß betriebenen Anlagen importiert, deren Eignung für die Behandlung dieser Abfälle im Zuge der Importverfahren einer genauen Prüfung unterzogen wurde.

 

Der Bundesminister: