1208/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0090-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. AUG. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 5. Juli 2007, Nr. 1184/J, betreffend Vollziehung

des Saatgutgesetzes im Jahr 2006

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juli 2007, Nr. 1184/J, betreffend Vollziehung des Saatgutgesetzes im Jahr 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Kalenderjahr 2006 wurden 221 Betriebe nach einem Kontrollplan kontrolliert. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht erfolgen, da ein Großteil der Unternehmen bundesländerübergreifend tätig ist.

 

Der Kontrollplan gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF wurde 2006 vollinhaltlich erfüllt.

 

Zu Frage 2:

 

Im Kalenderjahr 2006 wurden in den kontrollierten Betrieben 808 Proben gezogen. Für die Kategorisierung nach Branchen liegen keine definitiven Kriterien vor. Die Unternehmen sind sowohl in der Saatguterzeugung, im Handel als auch im Import tätig.

 

Betreffend die Ergebnisse der Analysen verweise ich auf die Antwort zu Frage 9.

Die Kontrollverfahren für die Frühjahrssaison 2007 sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 3:

 

Detaillierte Berichte zum Monitoring und der Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung sind in der homepage der AGES auf www.ages.at unter: Kompetenz/Landwirtschaft/Pflanze/Saat-&Pflanzgut/GVO/Monitoringberichte oder direkt unter:

http://www.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/07475C9358932A12C1256E30003157D1 veröffentlicht.

 

Zusammenfassend finden Sie untenstehend die Untersuchungsergebnisse 2006:

 

Saison

Saatgutunternehmen

Überprüfungen der Betriebe

Proben

2006

Saatgutaufbereitungsstellen und –inverkehrbringer

51

133

 

Alle Kontrollen bis auf einen Fall ergaben, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt sind. Bei einer Maispartie, Erzeugerland Südafrika, wurde eine geringfügige GVO Verunreinigung mit BT11 festgestellt. Die entsprechenden Maßnahmen gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle eingeleitet.

 

Saison

Saatgutunternehmen

Überprüfungen der Betriebe

Proben

2007

Saatgutaufbereitungsstellen und –inverkehrbringer

70

119

Stand: 30.06.2007

 

Alle Kontrollen ergaben, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt sind.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Kontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beschränkt sich einerseits auf die in der Saatgutverordnung (BGBl. II Nr. 417/2006 idgF) angeführten Kulturarten und andererseits auf Saatgut, welches in Verkehr gebracht wird. Eine Kontrolle der Anwendung und damit in landwirtschaftlichen Betrieben wird nicht vorgenommen, da weder nach dem Saatgutgesetz 1997 idgF noch der Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl. II Nr. 478/2001) eine Zuständigkeit gegeben ist.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Einleitend ist darauf zu verweisen, dass es im verfügbaren statistischen Material und in den Tabellen zu Überschneidungen zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr kommen kann. 2006 wurden insgesamt 20.748 Proben untersucht, davon 17.301 hoheitlich und 3.447 privat.

 

Saatgutanerkennungen inkl. Pflanzkartoffel

11.247

Zulassung von Saatgut (Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut)

62

Saatgutverkehrskontrollen (mit Kontrolle der Erhaltungszüchtung, sowie EU-Vergleichsprüfungen)

873

Monitoringprojekte GVO

594

OECD-ISTA Verfahren inkl. Vermehrungsgenehmigungen, Standardmusteraustausch

832

Überprüfung Saatgutmischungen im Registrierungsverfahren

1.768

Untersuchungen von Saatgutmischungen/Einzelkomponenten

302

Kontrollanbauparzellen

1.623

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

17.301

Privateinsendungen inkl. Pflanzkartoffel

1.446

Methodenevaluierungen und Versuche inkl. von Untersuchungen im Rahmen von Überwachungen: EG-Vergleichsversuche, Ringanalysen, Standardmusteruntersuchungen, Untersuchungen im Zuge von Schulungen

2.001

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

3.447

SUMME TOTAL

20.748

 

 

 

 

 

Zu Frage 8:

 

Einnahmen durch private Probenuntersuchungen betrugen 2006 € 73.595,90.

 

Zu Frage 9:

 

Saatgutverkehrskontrolle Kalenderjahr 2006:

Insgesamt wurden in rund 23 % der kontrollierten Fälle die Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 nicht eingehalten bzw. bestand begründeter Verdacht einer Zuwiderhandlung. Bei rund 16 % erfolgten Beanstandungen und Anzeigen.

 

Die betroffenen Unternehmen sind bundesländerübergreifend tätig.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Derzeit liegen folgende Ermittlungsstände seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), der Bezirksverwaltungsbehörden (BH) und des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) vor:

 

Jahr

Zahl Akte Anzeigen*)

Erkenntnis BH

Einstellung BH

fehlend BH

Erkenntnis UVS

Einstellung UVS

fehlend UVS

2003

15

4

1

9

0

1

0

2004

11

1

3

6

0

0

1

2005

1

1

0

0

0

0

0

2006

7

4

1

2

0

0

0

 

*) Im Zuge der Bearbeitung wurden in mehreren Fällen zwei oder mehrere Kontrollfälle bzw. Proben zu einem Akt zusammengezogen.

 

Die betroffenen Unternehmen sind bundesländerübergreifend tätig, weshalb eine Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer nicht möglich ist.

 

 

Zu Frage 14:

 

Aus dem Jahr 2006 sind keine rechtskräftigen Entscheidungen des VwGH bekannt.

 

 

Zu Frage 15:

 

Von den Bezirksverwaltungsbehörden wurden folgende Beträge im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren als Verwaltungsstrafen und Kostensätze für das Kontrollverfahren mitgeteilt.

 

2006: € 6.420,75 (davon Kostenersatz für das Kontrollverfahren des BAES € 3.405,75).

 

Die Kostenersätze des BAES auf Grund von Beanstandungen 2006 beliefen sich auf € 10.911,23.

 

Zu Frage 16:

 

Im Jahr 2006 erfolgten seitens des BAES keine Anzeigen gemäß StGB.

 

Zu Frage 17:

 

2006 waren im Bereich Landwirtschaft 110 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF eingesetzt.

 

Zu Frage 18:

 

In der AGES sind 88 VZK +  ca. 22 VZK externe fachlich befähigte bzw. autorisierte Personen zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF eingesetzt. In der AGES erfolgte die Umsetzung durch die Institute für Saatgut, Sortenwesen, Kartoffel und pflanzengenetische Ressourcen, Zentrum Versuchswesen, Zentrum Kontrollorgane und Pflanzengesundheit.

 

Zu Frage 19:

 

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist aus der bundesländerübergreifenden Tätigkeit nicht möglich. Die Zahl der entsprechenden Personen ist in den VZK gemäß Frage 18 enthalten.

 

Zu Frage 20:

 

Die Probenkosten sind ableitbar aus dem Saatgut-Gebührentarif des BAES, welcher der AGES-Homepage unter folgendem Link zu entnehmen ist:

http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/6B1CD7F331555AEFC12570300047DE97

 

Bei privatrechtlichen Untersuchungen gilt der Tarif der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, siehe AGES-Homepage:

http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/68D1B1364E99FEB1C1256E30005F43B4

 

Zu Frage 21:

 

Entsprechend den Entwicklungen im Bereich Pflanzenzüchtung (z.B.: Gentechnik) und Saatguthandel sind Anpassungen in der stichprobenartigen Saatgutverkehrskontrolle immer wieder auf der Grundlage risikobasierter Kriterien notwendig und werden auch laufend durchgeführt, insbesondere unter dem Augenmerk von Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Verbraucherinteressen und des Vorsorgeprinzips unter Handhabung einer adäquaten und signifikanten Risikobewertung und eines Risikomanagements.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung dieser Fragen eines aufwändigen Projektes bzw. einer aufwändigen Studie mit Berücksichtigung der Rechtssysteme der einzelnen Staaten bedarf. Eine derartige Studie liegt weder in Österreich noch auf EU-Ebene vor.

 

Es sei angemerkt, dass die Kontrollmaßnahmen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten sind und nicht auf EU-Ebene vorgegeben werden.

 

Zu Frage 24:

 

Es wurde ein risikobasierter Kontrollplan entwickelt. Für das Kalenderjahr 2007 beinhaltet dieser Kontrollrahmenplan 800 Kontrollproben bei 250 Betriebskontrollen.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

 

Importe von Saatgut aus Drittstaaten unterliegen dem Gleichstellungsregime der EU. Dies bedeutet eine Einschränkung der Zulässigkeit von Importen auf bestimmte Drittstaaten sowie Kulturarten/ -gruppen. Importe aus Drittstaaten sind nur mit Einfuhranzeigen unter Vorlage internationaler Saatgutzertifikate (Eintragung der Sorte in einen der Sortenkataloge der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere dem EU-Sortenkatalog, ISTA-Orange-Zertifikat und OECD-Zertifikat) möglich. Die Einfuhranzeigen werden vom BAES ausgestellt, wenn die internationalen und nationalen Saatgutvorschriften (einschließlich Saatgut-Gentechnik-Verordnung) erfüllt sind. 2006 wurden 227 Fälle im Rahmen der Einfuhr bearbeitet.

Bei Pflanzkartoffel gab es in den letzten Jahren keine Drittlandimporte.

 

Gesonderte Probenziehungen und Kontrollen werden in diesem Zusammenhang nicht verlangt (nur Nämlichkeitskontrolle im Zuge der Identitätsprüfung mit der Einfuhranzeige durch den Zoll). Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle werden Saatgutpartien aus Drittstaaten stichprobenartig nach den gleichen Voraussetzungen wie aus der EU nach Österreich verbrachte Saatgutpartien oder in Österreich erzeugtes Saatgut kontrolliert und miterfasst. Daher sind auch keine gesonderten statistischen Angaben dazu möglich.

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurde ein Probenplan mit einer maßgeblich höheren Checkrate bei Importen aus Ländern mit GVO-Anwendung umgesetzt. Verstöße gegen die Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurden 2006 im Rahmen von Importverfahren nicht festgestellt.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

 

Der durch das BAES umgesetzte Kontroll- und Probenplan (einschließlich Kriterien zum Prüfplan) gemäß Saatgutgesetz 1997 und der Überwachungs- und Monitoringplan gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung ist approbierter Bestandteil des Arbeitsplanes der AGES und des BAES. Nur dem BAES steht in ihrer Behördenfunktion zu, Verkehrskontrollen durchzuführen. Im Anerkennungsverfahren für Saatgut in den Ländern kommen fachlich befähigte Personen (gem. § 39 SaatG) aus diesen Gebieten zum Einsatz. Das BAES veranstaltetet regelmäßig Schulungen für diese fachlich befähigten Personen. Ihre Ernennung erfolgt durch das BMLFUW nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung.

 

Die Vollziehung des Saatgutgesetzes, insbesondere die angesprochene Überwachungs­tätigkeit hat problemlos funktioniert, sodass seitens des BMLFUW kein Bedarf an Erlässen gesehen wurde.

 

 

 

 

Zu Frage 29:

 

RL 2007/48/EG (zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten) und RL 2007/49/EG (zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten) müssen noch umgesetzt werden.

Umsetzungsfrist für beide Richtlinien ist der 31. Oktober 2007.

 

Die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien der EG erfolgt laufend, insbesondere im Zuge von Änderungen der „Methoden für Saatgut und Sorten“.

 

Zu Frage 30:

 

Auf EU-Ebene gibt es derzeit im Saatgutbereich mehrere Richtlinien- bzw. Verordnungs­entwürfe. Diese betreffen folgende Bereiche:

- Zulassung und Inverkehrbringen pflanzengenetischer Ressourcen;

- Änderung botanischer Namen (Anpassung an international übliche Namen);

- die Eignung von Sortenbezeichnungen.

 

Das BMLFUW steht diesen Entwürfen prinzipiell positiv gegenüber. Insbesondere werden Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen grundsätzlich befürwortet.

 

Zu Frage 31:

 

Derzeit ist keine Novelle des Saatgutgesetzes 1997 in Vorbereitung.

 

Zu Frage 32:

 

Im Jahr 2006 fanden keine EG-Vergleichsprüfungen statt. Zur Harmonisierung von internationalen Methoden und Standards erfolgte eine Teilnahme an ISTA (International Seed Testing Association) Ringtests wie folgt:

 

Kulturart (lat.)

Parameter

Sorghum bicolor

Techn. Reinheit, Besatz mit Samen anderer Arten und Keimfähigkeit

Beta vulgaris

Besatz mit Samen anderer Arten und Keimfähigkeit

Phaseolus vulgaris

Keimfähigkeit

Hordeum vulgare

Flugbrand (Ustilago nuda)

Zea mays

GVO-Untersuchung

 

 

Zu Frage 33:

 

Dem BMLFUW sind keine Probleme bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 bekannt.

 

Zu Frage 34:

 

1.      Richtlinie 66/401/EWG über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2298, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

2.      Richtlinie 66/402/EWG über den Verkehr mit Getreidesaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2309, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/55/EG, ABl. Nr. L 159 vom 13.6.2006 S. 13;

 

3.      Richtlinie 2002/53/EG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, ABl. Nr. L vom 20.7.2002 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung 2003/1829, ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S.1;

 

4.      Verordnung (EG) Nr. 930/2000 mit Durchführungsbestimmungen von Sortenbezeichnun-gen für landwirtschaftliche Pflanzenarten und für Gemüsearten, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) 1831/2004 der Kommission vom 21. Oktober 2004 ABl. Nr. L 321 vom 22.10.2004 S. 29;

 

5.      Richtlinie 2002/54/EG über den Verkehr mit Betarübensaat, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

6.      Richtlinie 2002/55/EG  über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/124/EG, ABl. Nr. L 339 vom 6.12.2006 S. 12;

 

7.      Richtlinie 2002/56/EG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 60, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG, ABl. Nr. L 165 vom 3.7.2003 S. 23;

 

8.      Richtlinie 2002/57/EG über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 74, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

 

9.      Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Art. 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu er-strecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten land-wirtschaftlicher Pflanzenarten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/91/EG, ABl. Nr. L 331 vom 17.12.2005 S. 24;

 

10.  Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen min-destens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/127/EG, ABl. Nr.L 343 vom 8.12.2006 S. 82;

 

11.  Entscheidung 2004/371/EG der Kommission über die Bedingungen für das Inverkehr­bringen von Saatgutmischungen für Futterpflanzen, ABl. Nr. L 116 vom 22.4.2004 S. 39;

 

12.  Entscheidung 2004/842/EG der Kommission über Durchführungsbestimmungen, nach denen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorten genehmigen können, für die die Aufnahme in den einzelstaatlichen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder für Gemüsearten beantragt wurde, ABl. Nr. L 362 vom 9.12.2004  S. 21;

 

13.  Verordnung 2006/217/EG mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht ent-sprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, ABl. Nr. L 38 vom 9.2.2006 S. 17;

 

14.  Richtlinie 2006/47/EG zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Getreidesaatgut, ABl. Nr. L 136 vom 24.5.2006 S. 18.

 

Zu den Fragen 35 bis 37:

 

Die Saatgutrichtlinien sehen keine EU-Inspektionsbesuche vor. Vom 29. Januar bis 2. Februar 2007 fand jedoch eine Inspektion durch das FVO (Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission) mit dem Ziel der „BEWERTUNG AMTLICHER KONTROLLSYSTEME  FÜR LEBENSMITTEL, FUTTERMITTEL UND SAATGUT AUS ODER MIT GENETISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN (GVO)“ statt. Über Monitoring und Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung (Ergebnisse vergleiche Antwort zu Frage 3) wurde berichtet.

 

Zu Frage 38:

 

Seitens des BMLFUW wurden folgende Projekte im Zusammenhang mit der Fragestellung gefördert:

 

·            Einführung weiterer Resistenzgene gegen das Zucchini-Gelbmosaikvirus (ZYMV) in den steirischen Ölkürbis mit klassischen und molekularen Selektionsmethoden;

·            Stickstoff-Auswaschungsverluste und Nachfruchteffekte von Futterleguminosen (Schnitt- und Grünbrache-Nutzung) auf Getreide-Nachfrüchte im Ökologischen Landbau unter pannonischen Standortbedingungen in Ostösterreich;

·            Erhöhung der komplexen Phytophthora-Resistenz der Kartoffel durch Einbeziehung unterschiedlicher Resistenzgene und –mechanismen;

·            Stickstoffaufnahme und Biomasseertrag von Zwischenfrüchten und deren Auswirkungen auf Ertrag und Qualität der Folgekultur und Nitratgehalt in der Bodenlösung unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus im pannonischen Klimagebiet;

·            Auswirkungen unterschiedlicher legumer Haupt- und Zwischenfrucht-Vorfrüchte auf Ertrag, Qualität und den Schaderregerbefall der ersten Nachfrucht (Kartoffel) sowie Ertrag und Qualität der zweiten Nachfrucht (Weizen);

·            Selektion von Weizen mit Trockenheitstoleranz und Dünnsaatverträglichkeit: Das Problem bei der Wurzel anpacken;

·            Lokales bäuerliches Wissen über Pflanzenarten aus Wildsammlung für die Fütterung und Heilkunde bei landwirtschaftlichen Nutztieren in Tirol (Osttirol);

·            Umsetzung der Codex-Richtlinie (BMSG, GZ 32.048/10-IX/B/1/01) zur Definition der Gentechnikfreiheit im Futtermittelbereich - basierend auf festgelegten Grenzwerten im Biobereich;

·            Erstellung einer Internetdatenbank zur Erfassung von gentechnikrelevanten Komponenten, mit besonderer Berücksichtigung der ökologischen Landwirtschaft (EU-VO 2092/91 Anhang II und VI);

·            Optimierung von Körner- und Futtererbsenanbau und -verwertung unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus im pannonischen Klimagebiet;

·            Grundlagen zur Züchtung, Vermehrung und Sorten-/Saatgutprüfung für den Biolandbau;

·            Untersuchungen zum Auftreten des Ampferblattkäfers und seines Potentials für eine biologische Bekämpfung des Stumpfblättrigen Wiesenampfers;

·            Monitoring der Umstellung auf den biologischen Landbau (MUBIL);

·            Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen im Kontext mit der Koexistenz von konventioneller Landwirtschaft mit oder ohne GVO und ökologischer Landwirtschaft;

·            Einstellung und Verhalten von Biobauern und Biobäuerinnen im Wandel der Zeit;

·            Einfluss des biologischen und konventionellen Landbaus sowie verschiedener Raumparameter auf bodenbrütende Vögel und Niederwild in der Ackerbaulandschaft: Problemanalyse - praktische Lösungsansätze;

·            Bioregionen als Modell für nachhaltige regionale Entwicklung;

·            Der biologische Landbau in Österreich und Europa – Kurzanalyse über Entwicklung, Strukturen und Perspektiven;

·            Gentechnikfreiheit in Landwirtschaft und Ernährung als Konzept und Produktionsprozess - Entwicklungen und Perspektiven im globalen Kontext;

·            Saatgut und Vermarktungsqualität von Winterweizen im biologischen Landbau;

·            Teilnahme am Leonardo Agreement 2002 I02BFPP120222 'RUDOLF' (Erstellung von didaktischen Unterlagen über den Biolandbau für Unis und FH) und am Programm DARCOF;

·            Die Anbaueignung alter und neuer Sorten von Speiserübe als Frisch- und Verarbeitungsgemüse;

·            Körnermais im biologischen Landbau;

·            Biologische Landwirtschaft: Themenkomplex Kartoffelanbau;

·            Leistungsbeurteilung verschiedener Apfelsorten bei biologischer und integrierter Produktion unter Berücksichtigung unterschiedlicher Baumstreifenbearbeitungsmethoden;

·            Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter österreichischen Bedingungen;

·            Einfluss von Düngung und Bewirtschaftung auf Ertrag und Qualität der Ernteprodukte innerhalb einer Fruchtfolge sowie ihre umweltökologischen Auswirkungen im Biolandbau;

·            Untersuchungen zur biologischen Kontrolle der Sprenkelkrankheit der Gerste;

·            Untersuchungen zur biologischen Bekämpfung des Stumpfblättrigen Ampfers (Rumex obtusifolius L.) - Projektteil der BAL zu Projekt 1318;

·            Biologische Produktion von Pentas lanceolata für den Frühjahrsabsatz;

·            Einfluss der Saatstärke und der Saatzeit auf Ertrag, Qualität und Verunkrautung von Getreide im biologischen Anbau;

·            Erhaltungszüchtung standortgerechter Arten;

·            Bioregionen als Modell für nachhaltige Entwicklung;

·            Grünlandverbesserung unter Berücksichtigung von natürlicher Versamung, Nachsaattechnik, Nachsaatmischung und Erneuerungsfrequenz;

·            Wissenschaftliche Arbeiten zum Teilbereich Biologische Landwirtschaft (Vergleich von Getreidesorten unter den Bedingungen des Biologischen Landbaues) - Weiterführung BAB 3191 und BAB 3193;

·            Genbankpflanzen Weinbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau;

·            Genbankpflanzen Obstbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau;

·            Kompost Biolandbau II;

·            Überprüfung der Qualitätssaatgutmischungen auf die Sortenbeständigkeit und deren Konkurrenzkraft sowie Feststellung des Ertrages und der Futterqualität;

·            Untersuchungen über Auswirkungen von Integrierter bzw. Biologischer Apfelproduktion auf Ertrags-Aufwandsrelationen, äußere und innere Qualität der Früchte, Gesundheitszustand der Bäume sowie Auftreten von Nützlingen, Schädlingen und Krankheiten;

·            Prüfung ausgewählter resistenter Apfelsorten unter den Bedingungen biologischer Apfelproduktion bei Fungizidverzicht im Hinblick auf deren Praxistauglichkeit - Ertragsverhalten in der Phase des ansteigenden Ertrages;

·            Österreichischer Beitrag zum EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine genetic resources - conservation and characterisation;

·            Seed propagation of indigenous species and their use for restoration of eroded areas of the alps;

·            Untersuchungen zur Ampferbekämpfung in biologisch bewirtschafteten Betrieben unter besonderer Beachtung der Wurzelökologie;

·            Landwirtschaft und biologische Vielfalt: Wirtschaftliche Aspekte der Erhaltung der Biodiversität unter besonderer Berücksichtigung der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Organismen;

·            Prüfung der Speisequalität von verschiedenen Erdäpfelsorten und Beurteilung für ihren weiteren Verwendungszweck;

·            Entwicklung und Erhaltung standortgerechter Gräser und Leguminosen für die Grünlandwirtschaft und den Landschaftsbau im Alpenraum;

·            Untersuchung zur biologischen Kontrolle der Sprenkelkrankheit;

·            Einfluss einer reduzierten Saatstärke auf Ertrag und Kornqualität sowie Verunkrautung von Sommergetreide;

·            Feststellung der maximalen Fremdbefruchtungsrate in Maiskonsumflächen unter Berücksichtigung der Umwelten in den Hauptanbaugebieten Österreichs;

·            Einsatz standortgerechter Arten im Landschaftsbau und Grundlagen zu deren Saatgutproduktion;

·            Biodiversität in österreichischen Ackerbaugebieten im Hinblick auf die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen;

·            Folienüberdachung biologisch produzierte Marille;

·            Landw. Ressourcen Bioversuchsbetrieb Moarhof;

·            Kulturwert biologische Ackerkultur;

·            Monitoring des Forschungsbetriebs der BAL während der Umstellungsphase auf biologische Wirtschaftsweise im Hinblick auf pflanzenbauliche Veränderungen;

·            Saatgut für den biologischen Anbau;

·            Neue Wege in der Regulation von Drahtwürmern unter besonderer Berücksichtigung des biologischen Landbaus;

·            Monitoring der Auswirkungen einer Umstellung auf den biologischen Landbau, MUBIL II.

 

 

Folgende Projekte sind 2007 geplant:

·            Überprüfung verschiedener Luzernesorten im pannonischen Klimagebiet;

·            Einfluss der Grünlandnachsaat bei Kurzrasenweide;

·            Nutzung und Erhaltung extensiver Grünlandstandorte in den Bergregionen;

·            Möglichkeiten des Maisanbaues im Biolandbau im Feuchtgebiet;

·            Eignung von Winterweizen-, Triticale- und Maissorten sowie deren optimierte Anbau­strategien zur Erzeugung hochwertiger Rohstoffe für Bioethanol;

·            Auswirkungen der Grünlandnachsaat in einer Kurzrasenweide bei Biologischer Bewirtschaftung;

·            Wiedereinführung des Tauernroggens im Ennstal;

·            Beschreibung des Steirerklees sowie dreier Herkünfte von Lens cullinaris nach UPOV und CPVO;

·            Internationaler EUCARPIA Versuch zum Rostbefall von Raygräsern.

 

 

Zu Frage 39:

 

Folgende Beiträge aus Bundesmitteln des BMLFUW wurden für diese Projekte zur Verfügung gestellt:

 

2006 wurden € 1,480,-- Mio. zur Verfügung gestellt.

2007 sind € 1,850,-- Mio. geplant.

 

Zur Erhaltung der „Gentechnikfreiheit“ von Saatgut für die österreichische landwirtschaftliche Erzeugung wurden und werden für die Umsetzung der Überwachungs- und Monitoring­maßnahmen gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung seitens AGES/BAES nachfolgende Mittel (EURO) gem. Arbeitsplan eingesetzt:

 

2006

2007

214.139,20

230.000,00

 

Zu Frage 40:

 

Die in der EU zugelassenen und beantragten gentechnisch veränderten Sorten bzw. Prüfstämme sind in Österreich durch die Verbotsverordnung BGBl II Nr. 175/1999 vom 10. Juni 1999 "Verbot des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810, in Österreich" gemäß österreichischem Gentechnikgesetz, BGBl Nr. 510/1994, verboten. Ständig aktualisierte Informationen dazu finden sich auf der AGES-Homepage: http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/C2B95F14961A128EC1256FCF00366454

 

Mit Stand 30.06.2007 sind 51 MON 810 Maissorten im gemeinschaftlichen Sortenkatalog der EU eingetragen und in der EU zugelassen, wenn nicht ein nationales Verbot vergleichbar Österreich existiert.

 

Weiters sind 44 MON 810 Maissorten Versuchssorten (im Sortenzulassungsverfahren eines Mitgliedstaates befindlich) für den Verkehr zugelassen. 2 Versuchssorten von MON 810 sind in der EU beantragt.

 

 

Der Bundesminister: