121/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.01.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4.12.2006 unter der Nr. 150/J eine schriftliche Anfrage an den Bundesminister für Inneres betreffend „Förderungen des Innenministeriums im Asyl- und Fremdenwesen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Fördermittel des BM.I im Asyl- und Fremdenwesen waren sowohl im Bundesvoranschlag 2005 als auch im Bundesvoranschlag 2006 mit € 7,3 Millionen dotiert. Demgegenüber war der tatsächliche Erfolg im Jahr 2006, der im Förderungsbericht der Bundesregierung dargestellt wird, mit € 4,7 Millionen geringer, da es bei der Abwicklung von EU-Förderprojekten zu Verzögerungen und damit verspäteten Auszahlungen gekommen ist. Eine Ausweitung der Fördermittel von 2005 auf 2006 hat somit nicht stattgefunden.
Zu Frage 2:
Neben der Übereinstimmung der zur Förderung beantragten Maßnahme mit den in § 68 AsylG 2005 bzw. § 17 NAG (bzw. der entsprechenden Vorgängerbestimmungen im AsylG 1997 und FremdenG) genannten Zielsetzungen werden in erster Linie folgende Kriterien für die Förderentscheidung herangezogen:
§ der Bedarf an der geplanten Maßnahme gemäß den Erfordernissen der jeweiligen Situation;
§ die Qualität der Projektdarstellung;
§ Erfahrung und Professionalität des Projektträgers;
§ die Nachhaltigkeit des geplanten Projektes;
§ die Messbarkeit der Zielerreichung;
§ Ausmaß der Vernetzung neuer Maßnahmen mit bestehenden Einrichtungen und sachlich zuständigen Stellen;
§ Kosteneffektivität, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Projekts unter Berücksichtigung der Zahl der betroffenen Personen;
§ Finanzierungsstruktur des Projekts (Ausmaß der eingesetzten Eigenmittel und Beteiligung anderer Fördergeber).
Zu Frage 3:
Eine Evidenthaltung des Vereinszwecks der einzelnen geförderten Projektträger erfolgt nicht.