121/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.01.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

                                                

 

 

DVR:0000051

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                  

                                                                                                                  

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4.12.2006 unter der Nr. 150/J eine schriftliche Anfrage an den Bundesminister für Inneres betreffend „Förderungen des Innenministeriums im Asyl- und Fremdenwesen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Die Fördermittel des BM.I im Asyl- und Fremdenwesen waren sowohl im Bundesvoranschlag 2005 als auch im Bundesvoranschlag 2006 mit € 7,3 Millionen dotiert. Demgegenüber war der tatsächliche Erfolg im Jahr 2006, der im Förderungsbericht der Bundesregierung dargestellt wird, mit € 4,7 Millionen geringer, da es bei der Abwicklung von EU-Förderprojekten zu Verzögerungen und damit verspäteten Auszahlungen gekommen ist. Eine Ausweitung der Fördermittel von 2005 auf 2006 hat somit nicht stattgefunden.

 

 

Zu Frage 2:

Neben der Übereinstimmung der zur Förderung beantragten Maßnahme mit den in § 68 AsylG 2005 bzw. § 17 NAG (bzw. der entsprechenden Vorgängerbestimmungen im AsylG 1997 und FremdenG) genannten Zielsetzungen werden in erster Linie folgende Kriterien für die Förderentscheidung herangezogen:

§         der Bedarf an der geplanten Maßnahme gemäß den Erfordernissen der jeweiligen Situation;

§         die Qualität der Projektdarstellung;

§         Erfahrung und Professionalität des Projektträgers;

§         die Nachhaltigkeit des geplanten Projektes;

§         die Messbarkeit der Zielerreichung;

§         Ausmaß der Vernetzung neuer Maßnahmen mit bestehenden Einrichtungen und sachlich zuständigen Stellen;

§         Kosteneffektivität, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Projekts unter Berücksichtigung der Zahl der betroffenen Personen;

§         Finanzierungsstruktur des Projekts (Ausmaß der eingesetzten Eigenmittel und Beteiligung anderer Fördergeber).

 

 

Zu Frage 3:

Eine Evidenthaltung des Vereinszwecks der einzelnen geförderten Projektträger erfolgt nicht.