1210/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DR. ERWIN BUCHINGER

Bundesminister

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0196-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1165/J der Abgeordneten Sylvia Rinner, Genossinnen und Genossen
wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist zusammen mit EUROSTAT der Auftraggeber für die jährliche Erhebung EU-SILC und für die von Statistik Austria zu erstellende Analyse. Ich präsentierte gemeinsam mit dem Generaldirektor von Statistik Austria am 30. April 2007 die Ergebnisse von EU-SILC 2005. Die Erhebung liefert einen guten Überblick der sozialen Situation von Haushalten in Österreich und stellt eine wichtige empirische Grundlage für die Notwendigkeit einer noch stärkeren Orientierung der Gesellschaftspolitik auf Armutsvermeidung und
Armutsbekämpfung dar.

Die Erhebung beweist, wie bedeutsam das wohlfahrtsstaatliche System in Österreich ist, um Armut zu vermeiden. Die im EU-25-Vergleich in Österreich unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote (12% in Österreich, 16% im EU-25 Durchschnitt) ist in starkem Ausmaß auf den Umfang und die Treffsicherheit der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen zurückzuführen.

Gäbe es keine Pensionen und Sozialleistungen würde das Armutsgefährdungsrisiko der Gesamtbevölkerung anstatt bei 12% bei 43% liegen, d.h. die Armutsgefährdungsquote wäre dreieinhalb Mal höher. Pensionen und Sozialleistungen reduzieren bei Haushalten mit älteren Menschen die Armutsgefährdung von 96% auf 14%. Bei Haushalten mit Personen im erwerbsfähigen Alter wird das Armutsgefährdungsrisiko auf weniger als die Hälfte (von 30% auf 12%) gesenkt und bei Haushalten mit Kindern von 34% auf 13%. Die Absicherung unseres wohlfahrtsstaatlichen Systems ist deshalb eine Grundvoraussetzung für den sozialen Zusammenhalt.

Die Erhebung zeigt auch, dass das wohlfahrtsstaatliche System noch armutsfester gestaltet werden muss.

In dieser Studie wird – in Anlehnung an EUROSTAT – ein Haushalt als armutsgefährdet (einkommensarm) bezeichnet, wenn dieser über ein Pro-Kopf-Einkommen verfügt, das unter 60% von dem eines Haushalts mit einem mittleren Einkommen liegt. Gemäß dieser Definition waren im Jahr 2005 1 Mio. Personen (12,3% der
Bevölkerung) in Österreich armutsgefährdet.

 

Sechs wesentliche Faktoren für die Armutsgefährdung sind

·        die Höhe und Verteilung der Sozialausgaben,

·        die Einkommensverteilung,

·        das Ausmaß der Arbeitslosigkeit,

·        die Beschäftigung und das Erwerbseinkommen,

·        der Bildungs- und Ausbildungsstand,

·        die Personen- und Haushaltsmerkmale (Behinderung, Alleinerziehende, Haushalte mit vielen Kindern, Migrationshintergrund).

 

Höhe und Verteilung der Sozialausgaben

Die Sozialquote liegt mit 29% über dem EU-Durchschnitt und ermöglicht somit eine umfassende Umverteilung zu Personen mit sozialen Risiken.

Stünden den Haushalten nur Erwerbseinkommen und Alterspensionen, aber keine anderen Sozialleistungen zur Verfügung und gäbe es keine Umverteilung durch
direkte Steuern, so würde das Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte im untersten Einkommenszehntel ca. ein Fünftel (21%) von dem des obersten Einkommenszehntels betragen. Die Sozialleistungen und die Abgaben bewirken eine Erhöhung des Anteils des Pro-Kopf-Einkommens im untersten Zehntel von 21% auf 31% an dem des
obersten Zehntels.

 

 

 

Umverteilung durch Sozialtransfers und direkte Steuern (gerundet auf ganze Prozentpunkte)

 

Erwerbs-
einkommen u. Alters-
pensionen

Sozial-
transfers

Direkte
Steuern

Verfügbares
Netto-Einkommen

Unterstes Einkommensviertel

10%

29%

8%

13%

2. Einkommensviertel

18%

27%

16%

20%

3. Einkommensviertel

26%

23%

25%

26%

4. Einkommensviertel

46%

20%

51%

42%

Insgesamt

100%

100%

100%

100%

Staatliche Umverteilung durch Sozialleistungen und Abgaben ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine ausgewogenere Teilhabe der gesamten Bevölkerung am erwirtschafteten Wohlstand.

Einkommensungleichheit

Länder mit starker Einkommensungleichheit sind mit überdurchschnittlicher Armutsgefährdung konfrontiert. Eine geringere Einkommensungleichheit wird durch höhere Sozialleistungen, eine höhere Beschäftigungsquote v.a. der Frauen, eine geringere Arbeitslosigkeit, einen höheren Bildungsstandard der Bevölkerung und durch eine solidarische Lohnpolitik ermöglicht. Die Ungleichheit beim verfügbaren Haushaltseinkommen ist in Österreich mit dem Wert 3,8 (um welchen Faktor das Pro-Kopf-Nettohaushaltseinkommen im obersten Einkommensfünftel höher als im untersten Einkommensfünftel ist) deutlich geringer als im EU-25-Durchschnitt (4,9).

Die geringen Schwankungsbreiten der jährlichen Lohnerhöhungen zwischen
den Branchen, der geplante Mindestlohn von 1.000 Euro und die Einführung der
bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen dazu beitragen, dass dem weltweit zu beobachtenden Auseinanderdriften der Einkommen entgegengewirkt wird.

Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung

Vor allem Langzeitarbeitslosigkeit erhöht massiv das Risiko der Armutsgefährdung. Während die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen 7% und von Kurzzeitarbeitslosen 14% beträgt, steigt sie bei Langzeitarbeitslosen auf 51%.

Das Regierungsprogramm sieht einen starken Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für arbeitslose - v.a. langzeitarbeitslose - Menschen vor. Außerdem sollen im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung die Geldleistungen für Langzeitarbeitslose mit Bezügen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz angehoben werden. Für Langzeitarbeitslose mit Sozialhilfebezügen soll im Sinne des „one-stop-shops“ die Betreuung durch das Arbeitsmarktservice intensiviert werden.

Beschäftigung und Armutsgefährdung

Erwerbstätigkeit reduziert bei Personen im erwerbsfähigen Alter das Armutsgefährdungsrisiko von 19% auf 7%.

Der armutsmindernde Effekt von Erwerbstätigkeit manifestiert sich u.a. bei Haushalten mit Kindern. Durch die Erwerbstätigkeit der Mutter wird die Armutsgefährdung ‑ verglichen mit Nichterwerbstätigkeit ‑ um fast zwei Drittel reduziert: bei Haushalten mit einem Kind von 18% auf 5%, bei Haushalten mit 2 Kindern von 18% auf 6%, bei Haushalten mit drei und mehr Kindern von 27% auf 13% und bei Alleinerzieherinnen von 45% auf 21%. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von Müttern senkt nicht nur die Armutsgefährdung von Familien mit Kindern, sie ermöglicht Frauen u.a. auch eine bessere Absicherung bei Sozialrisken und im Alter.

Weitere Gruppen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang und damit einhergehenden erhöhten Armutsgefährdungsrisken sind Personen mit schlechter Bildung, behinderte Personen und Personen mit Migrationshintergrund. Diese Personen sind zentrale Adressaten der Arbeitsmarktpolitik.

Niedrige Erwerbseinkommen und Armutsgefährdung

Während die Armutsgefährdungsquote von allen erwerbstätigen Menschen bei 7% liegt, erhöht sie sich bei Personen, die trotz Vollzeiterwerbstätigkeit weniger als 1.000 Euro brutto monatlich verdienen, auf mehr als das Doppelte (16%). Auf diese Gruppe zielt die Umsetzung des von den Sozialpartnern zu vereinbarenden Mindesterwerbseinkommens von 1.000 Euro bei Vollzeitbeschäftigung.

Obwohl die Armutsgefährdungsrate von erwerbstätigen Menschen deutlich unter dem Durchschnitt liegt, macht die Gesamtzahl der Menschen in Haushalten mit niedrigen Pro-Kopf-Einkommen trotz Erwerbsarbeit ein Viertel (ca. 250.000) aller armutsgefährdeten Personen aus. Ich werde im Rahmen der nächsten Steuerreform den Vorschlag einbringen, für diese Gruppe mit niedrigen Erwerbseinkommen einen Steuerbonus (eine negative Einkommensteuer) zu gewähren. Der Steuerbonus, der nur bei Erwerbsarbeit zusteht, soll einerseits die Haushaltseinkommen der Personen mit niedriger Entlohnung erhöhen und andererseits Anreize für nicht erwerbstätige Personen schaffen, ins Erwerbsleben einzutreten.

Bildungsstand und Armutsgefährdung

Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind fast doppelt so stark armutsgefährdet (20%) wie Personen mit einem über die Pflichtschule hinausreichenden Bildungsabschluss (10%). Bei 20- bis 64-jährigen Personen mit niedrigen Pflichtschulabschlüssen ist die Beschäftigungsquote (50%) um ein Drittel unter der von Personen mit Abschlüssen darüber (73%). Ihre Arbeitsplätze sind unsicherer, die Arbeitslosigkeit (8%) ist mehr als doppelt so hoch und ihre Erwerbseinkommen liegen deutlich unter dem Durchschnitt.

Eine stärkere Beteiligung von Personen mit geringen Qualifikationen bei den Angeboten des lebenslangen Lernens gehört zu den zentralen Zielen der Bundesregierung.

Die Bildung der Kinder unterliegt auch heute noch stark dem Einfluss der Eltern. Von den Befragten aus Akademiker/innen/haushalten erreicht fast die Hälfte (46%) einen akademischen Bildungsabschluss, während nur 5% der Befragten aus Haushalten mit Pflichtschulabschluss eines Elternteils über einen akademischen Titel verfügen.

Außerhäusliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur eine Voraussetzung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. In vielen Fällen – v.a. bei Kindern aus bildungsfernen Familien – können sie auch die schulische Integration und den Schulerfolg verbessern. Die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen wird jedoch stark vom Haushaltseinkommen mitgeprägt. Während 40% der Unter-16-jährigen aus Haushalten mit höheren Einkommen außerhäusliche Betreuungseinrichtungen besuchen, ist dies nur bei 21% der Unter-16-jährigen aus Haushalten mit niedrigen Einkommen der Fall.

Die frühzeitige soziale Selektion in unserem Bildungssystem und der von der Einkommenssituation der Eltern beeinflusste Zugang zu Betreuungseinrichtungen sind wesentliche Faktoren für die „Vererbung“ guter oder schlechter Bildungschancen von den Eltern zu den Kindern. Damit auch Kinder aus bildungsfernen Haushalten faire Chancen für einen höherwertigen Bildungsabschluss erhalten, müssen die frühzeitige Selektion der Bildungslaufbahnen korrigiert und die Betreuungseinrichtungen ausgebaut werden.

Personen- und Haushaltsmerkmale

Behinderte Personen im Erwerbsalter sind aufgrund der geringeren Erwerbschancen
überdurchschnittlich armutsgefährdet (22%). Die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für behinderte Menschen verfolgt das Ziel, durch Ausbildungs- und
Unterstützungsmaßnahmen und durch Lohnsubventionen die Beteiligung am
Erwerbsleben deutlich zu erhöhen.

Alleinerziehende haben aufgrund von Betreuungserfordernissen geringere berufliche Karrierechancen. Obwohl die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden über der aller Frauen im Erwerbsalter liegt, ist deren Armutsgefährdungsquote – v.a. aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitarbeit - mit 27% deutlich über der aller Frauen (13%).

In Haushalten mit drei oder mehr Kindern beträgt die Armutsgefährdung 21%. Diese hohe Quote ist durch die relativ geringe Erwerbsbeteiligung von Müttern in kinderreichen Familien verursacht. Alleinerziehende und Mütter kinderreicher Familien sind wesentliche Adressaten der politischen Initiativen für mehr Kinderbetreuungseinrichtungen und bessere Erwerbschancen von Frauen. Dazu zählt auch die geplante Reform des Kinderbetreuungsgeldes, die mehr Anreize für die berufliche Integration von Eltern mit Kleinkindern schaffen soll.

Die wesentlichen Gründe für die stark überhöhte Armutsgefährdung von Ausländer/inne/n (Nicht-EU/EFTA) von 30% sind eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung der Frauen, Tätigkeiten vor allem im Niedriglohnbereich, eine im Durchschnitt deutlich geringere Qualifikation und soziale und bildungsmäßige Integrationshemmnisse.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Konstanz der Armutsgefährdungsquoten zwischen 2003 und 2005 u.a. auf die trotz steigender Beschäftigung angespannte Arbeitsmarktsituation in diesem Zeitraum zurückgeführt werden kann.

Frage 3:

Bereits mit dem 3. Sozialrechts- Änderungsgesetz 2006, BGBl I Nr. 169/2006, wurden die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende ab 1. Jänner 2007 auf 726 Euro angehoben. Ebenso wurden auch die Familienrichtsätze ab 1. Jänner 2007 auf 1.091,14 Euro angehoben. Rund 230.000 Menschen haben davon bereits profitiert, davon rund 150.000 Frauen.

Die Budgetmittel für beschäftigungs- und ausbildungsfördernde Maßnahmen für Menschen mit Behinderung wurden erhöht. Es wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, damit eine qualitativ hochstehende Pflegevorsorge auch für einkommensschwache Personen leistbar wird. Durch die Plafondierung der Medikamentenkosten auf 2% des Bruttoeinkommens wird sichergestellt, dass krankheitsbedingte Kosten zu keiner Armutsfalle werden.

Im Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode ist auch vorgesehen, dass „zur Bekämpfung der Privatverschuldung auch in Zusammenarbeit mit den Kreditgebern ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden soll“. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz wurde daher im April eine Fachtagung zum Thema „individuelle und sozialstaatliche Verantwortung“ abgehalten, die sich mit Verbesserungen der Bedingungen zum Einstieg in den Privatkonkurs und mit Änderungen der Zinsrechtsbestimmungen befasste. Zum Thema „Privatkonkurs“ tagte bereits eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz in konstruktiver Atmosphäre.

Auf meine Initiative und mein Ersuchen hin erstellte das legistisch zuständige Bundesministerium für Justiz einen Entwurf für eine „Schuldenberatungs-Novelle“, die kürzlich vom Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen wurde. Mit der Novelle wird ein „Gütezeichen“ für gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen etabliert. Damit wird der Gefahr vorgebeugt, dass Schuldner an profitorientierte oder unqualifizierte Beratungsstellen geraten.

Im Hinblick auf die Verschuldung setze ich neben der jährlichen Förderung des Dachverbandes der Schuldnerberatungen (ASB) insbesondere auf eine Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung und der Verbraucherbildung generell (Förderung entsprechender Projekte regionaler Schuldnerberatungen sowie des Projekts „Finanzcoaching“ des ASB).

Frage 4:

Die Armutsbekämpfung ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Wie schon dem Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode zu entnehmen ist, soll die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Zahl armutsgefährdeter Personen und von akuter Armut betroffener Menschen in Österreich leisten. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll folgende Kernelemente beinhalten:

·        Einführung eines Mindestlohns (auf Basis einer Generalvereinbarung der Sozialpartner) in Höhe von 1.000,- Euro brutto,

·        Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 726,- Euro brutto schon im Jahr 2007,

·        Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe der Länder auf die Höhe von 726,- Euro brutto (x 14),

·        Ausbau der mindestsichernden Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz für Notstandshilfeempfänger,

·        Einbeziehung nicht krankenversicherter Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung.

Es handelt sich bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung um kein arbeitsloses Grundeinkommen. Die Zuerkennung von mindestsichernden Leistungen ist vielmehr an die Arbeitswilligkeit gekoppelt. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Zumutbarkeitsbestimmungen gerechter und praxisnäher zu gestalten sowie Langzeitarbeitslose im stärkeren Ausmaß in gemeinnützige Arbeitsprojekte einzubinden und zur Weiterbildung zu verpflichten.

Zur Erarbeitung der Grundlagen für das Mindestsicherungsmodell habe ich im Februar 2007 in meinem Ressort die Arbeitsgruppe „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ eingerichtet.

Diese erarbeitet unter Beteiligung relevanter Ressorts, der Sozialpartner und der Gebietskörperschaften (Länder, Städte, Gemeinden) die Basis für eine geplante Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Maßnahmen für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung. Bislang fand dazu in bereits zwölf Sitzungen eine intensive Auseinandersetzung mit den Eckpfeilern einer bedarfsorientierten Mindestsicherung statt.

Die in der Vereinbarung verankerten Maßnahmen sollen schließlich durch Bundes- und Landesgesetze implementiert werden. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat schon in den letzten Jahren immer wieder durch Verhandlungen mit dem Unterrichtsministerium versucht, Verbraucherbildung an Schulen zu verankern. Erst in meiner Amtszeit ist es jedoch gelungen, eine verbindliche Zusage im Hinblick auf verpflichtende Unterrichtung eines Verbraucherbildungspakets zu vereinbaren. Ein solches soll allen Schülern/Schülerinnen in der 8. Schulstufe zu Gute kommen.

Darüber hinaus beabsichtige ich unter der URL www.verbraucherbildung.at im nächsten Jahr eine Linksammlung ins Netz zu stellen, die nicht nur auf geeignete Seiten verweist, sondern auch eigene verbraucherbildende Inhalte anbietet. So soll z.B. das riesige Angebot an Finanzdienstleistungen ausführlich erklärt und auf „Fallen“ hingewiesen werden sowie die Möglichkeit bestehen, das eigene Wissen interaktiv zu überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen